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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag möge beschließen:

  1.     Resolution:

Der Landkreis Lüneburg erkennt die Bedeutung des LEADER-Ansatzes für die Entwicklung der ländlicher Räumen sowie die Stärkung lokaler Strukturen und die partizipative Gestaltung von Projekten. Angesichts der geplanten Neugestaltung des Förderprogramme der EU ist es notwendig, klare Positionen zu formulieren und Handlungsbedarfe zu benennen.

Der Kreistag stimmt der beigefügten Resolution (Anlage) der Kreisverwaltung zu.

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Sachverhalt

 

Das Förderprogramm LEADER ist ein zentrales Instrument zur Förderung ländlicher Räume sowie zur Stärkung lokaler Akteursstrukturen und zur Umsetzung ortsbezogener, bürgerorientierter Projekte. Der Landkreis Lüneburg ist in insgesamt drei LEADER Regionen vertreten. Mit Ausnahme der Hansestadt Lüneburg sowie der Einheitsgemeinde Adendorf sind alle Kommunen des Landkreises Lüneburg damit Teil der LEADER Regionen in Niedersachsen. Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis zum Jahr 2027.

Die Zukunft des LEADER Förderprogramms für die Förderperiode ab dem Jahr 2027 ist zur Zeit mehr als ungewiss. Im Vorschlag der EU-Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen wird LEADER zwar namentlich erwähnt und auch für die nächste Förderperiode mitgedacht, jedoch

  • soll es LEADER wahrscheinlich nicht mehr flächendeckend geben, wodurch viele LEADER-Region drohen wegzufallen
  • sollen nach den Vorschlägen ausschließlich Akteure der Land- und Forstwirtschaft von LEADER profitieren. Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen könnten keine LEADER-Förderung erhalten und keine Anträge stellen
  • soll die Förderquote auf 50% reduziert werden (wir haben aktuell eine Förderquote von 70%, bei Kooperationsprojekten 80%)
  • wird keine festgelegte Mittelausstattung für LEADER genannt.

 

Diese und weitere Änderung in der Ausgestaltung des LEADER-Programm hätten weitreichende Auswirkungen für unsere LEADER-Regionen:

Die Förderung von ländlichen Regionen und der partizipative Ansatz von LEADER wären stark eingeschränkt. Viele Projekte könnten ohne diese wichtige Förderung nicht umgesetzt werden.

Die entsprechenden Schreiben und Stellungnahmen sind dieser Vorlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Resolutionstext für den Landkreis Lüneburg zur Zukunft des Förderprogramms.

 

Der Landkreis Lüneburg bekräftigt damit seine Bereitschaft, die LEADER-Förderung auch weiterhin aktiv mitzugestalten, um die Lebensqualität in den ländlichen Räumen zu sichern und zu erhöhen. Kurz- und mittelfristig ist eine nachhaltige, verlässliche und faire Ausgestaltung der Fördermittel weiterhin zur Sicherung des ländlichen Raumes sicherzustellen.

 

Für den Landkreis Lüneburg wurden in der Vergangenheit sowie der aktuellen Förderperiode umfangreiche Projekte aus diversen Bereichen wie Klimaschutz, dörfliche Entwicklung, Denkmalschutz, Naturschutz und Tourismus gefördert.

Konkret bedeutet dies für die einzelnen drei LEADER Regionen:

In der LEADER- Region Elbtalaue wurden bislang in der aktuellen Förderperiode (2023-2027) für die Kommunen im Landkreis Lüneburg 1,7 Mio. EUR Fördermittel eingeworben.

Beispiele für geförderte Projekte sind beispielsweise die Sanierung des Dorfgemeinschaftshaus in Wendisch Evern, die Revitalisierung der Dorfgaststätte in Stapel, die Beschilderung historischer Routen im Amt Neuhaus sowie eine Vorkonzeption zur Blau Grünen Infrastruktur für Bleckede.

In der vergangenen Förderperiode (bis 2022) wurden rund 800.000 EUR an LEADER Fördermitteln eingeworben.

Für die LEADER Region Lüneburger Heide wurden aktuell rund 450.000 EUR Fördermittel für die Kommunen im Landkreis Lüneburg eingeworben. Konkrete Projekte sind hier der Umbau der Touristinformation in Amelinghausen, die Sanierung des Schafstall in Betzendorf sowie die Errrichtung eines alternativen Tante Emma Ladens, der rund um die Uhr die Versorgung der Einwohner im Ort sicherstellt.

In der LEADER Region Achtern Elbe Diek sind es zur Zeit rund 320.000 EUR, in der vergangenen Förderperiode konnten 390.000 EUR an Fördermittel gewonnen werden. Projekte sind hier u.a. die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Bardowick oder auch das Digitalisierungsprojekt der Flusslandschaft Elbe.

 

Insgesamt bedeutet das für den Landkreis Lüneburg, dass für die aktuelle Förderperiode bis heute rund 2,5 Mio. EUR an Fördermitteln für diverse Projekte in den Kommunen eingeworben werden konnten. Und die Förderperiode läuft noch bis ins Jahr 2027, so dass noch weitere Projekte in der Planung sind.

Bei einer Förderung von 50-80 % durch LEADER ist somit mit Investitionen in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für den Landkreis Lüneburg zu rechnen. Für die LEADER Region Elbtalaue sind das alleine für die aktuellen 15 Projekte eine Investition in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR.

 

Der Fortbestand der LEADER Förderung ist damit von großer Bedeutung für den Landkreis Lüneburg, um auch weiterhin wichtige Projekte des ländlichen Raumes umsetzen zu können.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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