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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Freiwilligen Feuerwehr Pommoissel sowie der Gemeinde Rehlingen wird jeweils eine Pauschale in Höhe von 500,- € bewilligt. Der Samtgemeinde Gellersen werden 6 Pauschalen in Höhe von insgesamt 3.000 € bewilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird zukünftig berechtigt, eingehende Anträge zur Kampagne „Herzsicherer Landkreis“ eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen. Jeweils am Jahresende oder, sobald die Gesamtfördermenge erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.

 

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Sachverhalt

Auf die Vorlage 2025/172 wird Bezug genommen.

Der (investive) Strukturentwicklungsfonds wurde ab dem Jahr 2025 für 3 Jahre um 15.000 € für die neue Sparte „Herzsicherer Landkreis“ aufgestockt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind die unter Punkt 1 vorgestellten Anträge bei der Kreisverwaltung eingegangen.

 

Zu 1.) Die Freiwillige Feuerwehr Pommoissel plant die Anbringung eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) am Dorfgemeinschaftshaus (Feuerwehrgebäude) in 21369 Pommoissel (Pommoisseler Str. 17).

Die Gemeinde Rehlingen möchte auf dem gemeindeeigenen Dorfplatz in Diersbüttel (Ecke Wettenbostler Straße/ Im Dorf) einen AED aufstellen.

Die Samtgemeinde Gellersen plant die Installation von 6 AED an folgenden Standorten:

- Rathausvorplatz, Dachtmisser Straße 1, 21391 Reppenstedt,

- Hintereingang Grundschule Reppenstedt, Ostlandstraße 1, 21391 Reppenstedt,

- Grundschule Kirchgellersen, Einemhofer Weg 26, 21394 Kirchgellersen,

- Grundschule Westergellersen, Hauptstraße 22, 21394 Westergellersen,

- Sportpark Reppenstedt (Sportgelände des TuS Reppenstedt), Am Sportpark 1,

21391 Reppenstedt sowie

- Physiotherapie- Zentrum Beyer, Gewerbestraße 7, 21391 Reppenstedt.

 

Alle genannten AED werden öffentlich zugänglich sein.

 

Zu 2.) Eingehende Anträge werden entsprechend der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und ggfs. bewilligt, bis das Budget aufgebraucht ist.

Aus u.a. Gründen soll die Verwaltung berechtigt werden, Förderanträge ohne vorherige

Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik eigenständig zu bewilligen bzw. abzulehnen:

 

- eine zeitnahe Bewilligung nach Antragsstellung ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens,

- das gesamte Förderprogramm wurde bereits beschlossen (Beschlussvorlage 2025/172),

- es gibt klare Vorgaben zur Antragsbearbeitung,

- es handelt sich um Anträge von geringen Förderbeträgen pro Antrag (500 € Pauschale) und

- der Verwaltungsaufwand wird reduziert.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 4.000,- €

 

b) an Folgekosten:    0,- €

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

0
Keine oder geringe Klimawirkung!

Strategie (0)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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20.11.2025 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik

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