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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/348

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Das regionale Startup-Förderprogramm „Catalyst“ wird für die Jahre 2026-2028 weitergeführt.
  2. Der Beleihung der Wirtschaftsfördergesellschaft mbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in Form eines öffentlich- rechtlichen Vertrages für die weitere Umsetzung des regionalen Startup- Förderprogrammes „Catalyst“ für den Zeitraum 2026- 2028 wird zugestimmt. Dabei wird dem vorgelegten Vertragstext in Form und Inhalt zugestimmt.
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Sachverhalt

Auf die Vorlage 2022/361 wird verwiesen.

 

  1. Seit 2021 besteht in Landkreis und Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit, junge und innovative „Startup“-Unternehmen mit den kommunalen Förderprogramm „Catalyst“ bei der Etablierung ihres Geschäftsbetriebs zu unterstützen. Hiervon sollen insbesondere auch diejenigen Startups profitieren, die bereits durch andere regionale Maßnahmen, z.B. einer Teilnahme am Startup-Programm Elevator der WLG, unterstützt werden konnten und nun die nächste Wachstumshürde überschreiten können. Ziel ist es, durch die Förderung zu einer langfristigen Verankerung in der Region, Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen.

 

Für die Förderung stellen bisher Landkreis und Hansestadt gemeinsam jährlich bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die Unternehmen können bei definierten Projekt- und Investitionsvorhaben eine maximale Förderung von bis zu 75.000 Euro erhalten. Die Förderung darf dabei 90 Prozent des gesamten Projektvolumens nicht überschreiten. Eine Förderung ist mit einer sechsjährigen Verpflichtung verbunden, den Unternehmenssitz im Landkreis Lüneburg zu haben. Frau Benecke (WLG) stellt die bisher geförderten Unternehmen im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik vor (siehe Anlage 1).

 

Weiterführung des Programms

Für eine Weiterführung des Förderprogramms ab dem Jahr 2026 empfiehlt die WLG

1) die Gesamtsumme der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bei 200.000 € zu belassen,

2) die maximale Förderung bei 75.000 € bei einen Höchstförderquote von 90 Prozent beizubehalten,

3) eine Mindestfördersumme von 25.000 € festzulegen, um Bagatellförderungen zu vermeiden,

4) die Fördergegenstände zu beschränken auf:

- Investitionen in Geschäftsausstattung, Maschinen und Anlagen

- Kosten für die Entwicklung und Markteinführung von (digitalen oder physischen) Produkten inkl. Marketing, Material, Prototypen, Anmeldung von Schutzrechten, Rechtsberatung, jedoch ohne den eigentlichen Wareneinsatz,

5) die Förderung von Personalkosten auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

auszurichten.

 

  1. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG). Diese übernimmt die Aufgabe auf Basis eines für die Jahre 2022 bis 2025 geschlossenen Beleihungsvertrages und im Rahmen der regulären Zuschussvereinbarung. Der Beleihungsvertrag soll daher fortgeführt werden. Der Beleihungsvertrag für die Jahre 2026-2028 ist als Anlage der Vorlage beigefügt (Anlage 2).

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.000 € p.a. (2026-2028)

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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20.11.2025 - Ausschuss für Wirtschaft und Touristik

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