Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2025/357
Grunddaten
- Betreff:
-
Schriftliche Anfrage der Gruppe AfD / dieBasis vom 03.11.2025 zum Thema "Nachtragshaushalt für 2025" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 11.11.2025)
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Kreistagsbüro
- Verantwortlich:
- Gruppe AfD / dieBasis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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12.11.2025
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Sachverhalt
Im Ausschuss für Finanzen und Personal am 7. Oktober 2025 verteilte die Verwaltung zu Beginn die Pressemitteilung des Deutschen Landkreistages (DLT) vom 30.09.2025, die mit dem Satz „Der Staat könne nicht einfach weiter über seine Verhältnisse leben und die Rechnungen dafür an die Kommunen weiterreichen.“ endet.
Wie die Verwaltung im weiteren Verlauf der Sitzung bekanntgab, plant sie aktuell einen Nachtragshaushalt für 2025, da sich die Finanzlage unseres Landkreises in verschiedenen Bereichen deutlich schlechter entwickelt hat, als zum Zeitpunkt des Haushaltsplanbeschlusses Ende letzten Jahres erwartet.
Es stehen aus unserer Sicht, daher dringender denn je, Einsparungen von Seiten des Landkreises an.
Das wird zwar seit Jahren in den Haushaltsreden von CDU, SPD und Grünen auch gefordert, wurde aber bisher nicht von Ihnen veranlasst. Es wurden von ihnen, im Gegenteil, immer weitere kostensteigernde Maßnahmen beschlossen, auch in 2025, die zum Teil sogar noch Jahre in die Zukunft wirken werden.
Von Seiten der SPD wurde sogar im Mai 2025 im Kreistag vorgetragen, die 25 Forderungen des Deutschen Landkreistages, verabschiedet vom DLT in dessen Sitzung vom 6.1.2025 in Berlin, seien aufgrund der neuen Bundesregierung und einem 100 Milliarden Euro Investitionsprogramm überholt.
Wir sahen und sehen das, als einzige Partei im Kreistag Lüneburg, die sich im Mai 2025 dafür aussprach, sich den Forderungen des Deutschen Landkreistages anzuschließen, anders.
Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2025 (Antworten der Verwaltung in Fettschrift):
Unsere Fragen
1.
Wie haben sich die Kosten der nachfolgenden acht Bereiche im Laufe der vergangenen 10 Jahre entwickelt?
Wir bitten die Verwaltung, primär um Einsparpotentiale unseres Landkreises eruieren zu können, zu folgenden Bereichen die Kostenentwicklung der letzten 10 Jahre zahlenmäßig dazustellen:
a) Zuschüsse unseres Landkreises zur Theater Lüneburg GmbH
b) Summe (in Euro) der Klimaschutz- u. EPAP-Maßnahmen
Die Beantwortung der Frage b) (Klimaschutz- und EPAP-Maßnahmen) ist aufgrund des damit verbundenen personellen Aufwands nicht kurzfristig leistbar und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht.
c) Summe (in Euro) aus Anträgen und Beschlüssen mit Auswirkungen auf das jeweilige Folgejahr
Die Beantwortung der Frage mit Blick auf die Anträge und Beschlüsse mit den Auswirkungen auf die jeweiligen Folgejahre ist in dieser Form nicht leistbar.
d) Personalgesamtkosten und bitte auch die zugehörige Stellenanzahl des jeweiligen Jahres
e) Summe der Zahlungen gemäß Finanzvertrag zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg
f) Summe Kosten für Einrichtungen des ÖPNV (netto - ohne Personalkosten und Abschreibungen)
g)Summe der Zahlungen des Landkreises für Leistungen nach SGB XII (netto)
h)Summe der Ausgleichszahlungen des Landes für Leistungen nach SGB XII
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Jahr |
Gesamtausgaben |
Abschläge vom Land Niedersachsen |
Erstattung / Überzahlung |
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2015 |
40.150.179,10 €
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32.000.000,00 €
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- 682.860,30 €
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2016 |
41.073.317,05 €
|
32.000.000,00 €
|
- 1.195.012,21 €
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2017 |
41.561.533,35 €
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31.200.000,00 €
|
- 28.849,99 €
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2018 |
44.669.079,31 €
|
31.200.000,00 €
|
2.301.809,48 €
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2019 |
43.683.737,66 €
|
37.600.000,00 €
|
- 4.837.196,76 €
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2020 |
56.782.964,30 €
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45.200.000,00 €
|
- 782.600,08 €
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2021 |
59.797.483,79 €
|
47.200.000,00 €
|
- 430.115,26 €
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2022 |
60.253.454,02 €
|
52.000.000,00 €
|
- 4.394.383,73 €
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2023 |
64.302.794,54 €
|
60.000.000,00 €
|
9.217.183,55 €
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2024 |
72.962.531,96 €
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58.000.000,00 €
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- 507.489,33 €
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Zur näheren Erläuterung dieser Aufstellung:
Das Quotale System bzw. die Abrechnung nach § 24 enthält sowohl die Ausgaben des örtlichen sowie des überörtlichen Trägers nach SGB IX und SGB XII. Nach vorgegeben prozentualen Quoten beteiligt wir uns an den Ausgaben des Landes als überörtlicher Träger und im Gegenzug das Land an unseren Ausgaben. Nach Berücksichtigung dieser gegenseitigen Beteiligung ergibt sich die vom Land zu tragende Summe, die mit den gezahlten monatlichen Abschlägen verrechnet wird. Im Regelfall sind die Abschläge des Landes so geplant, dass wir nicht in Vorleistung gehen, sondern sich eine Überzahlung ergibt.
2.
Welche Maßnahmen ergreift unser Landkreis zur Stärkung der bestehenden Wirtschaft und was wird unternommen, um die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben in unserem Landkreis zu fördern?
Der Landkreis Lüneburg hat die Wirtschaftsförderungs GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) damit beauftragt, die Wirtschaft in den Bereichen Ansiedlung, Gründung, Innovation, Wachstum und Nachhaltigkeit zu unterstützen und ist Ansprechpartnerin für Investoren, um den Wirtschaftsstandort Lüneburg zu stärken. Darüber hinaus werden im Fachdienst 02 Klimaschutz / Kreisentwicklung I Wirtschaft über Projekte oder Förderprogramme (bspw. Catalyst) junge und innovative Start-Ups und Unternehmen unterstützt, um so einen Beitrag zur langfristigen Verankerung in der Region, Investitionen und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu leisten. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises baut insgesamt auf mehreren Säulen auf, dazu zählen neben der WLG die Süderelbe AG, die INNO.NON und die Metropolregion MRH. Dadurch kann gewährleistet werden, dass die Wirtschaft umfassend in den verschiedensten Bereichen beraten und unterstützt wird.
3.
Wie viele und welche Stellen wurden seit 2015 in der Kreisverwaltung neu geschaffen? (auch Frage 1d)
4.
In welcher Höhe wurden für welche Vorhaben Mittel aus Förderprogrammen von Land, Bund und EU seit 2015 akquiriert? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Summen)
5.
Wie hat sich seit 2015 bei den Kosten zur Unterbringung und Verpflegung von Asylbewerbern die Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten und den Beträgen entwickelt, die das Land Niedersachsen erstattet hat? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Summen)
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Jahr |
Ausgaben in € |
Kostenerstattung in € |
Differenz in € |
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2015
|
12.721.011,41 |
5.932.175,37 |
6.788.836,04 |
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2016
|
26.676.387,82 |
15.410.000,00 |
11.266.387,82 |
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2017
|
19.434.632,86 |
24.906.676,80 |
-5.472.043,94 |
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2018
|
10.429.493,44 |
13.915.626,30 |
-3.486.132,86 |
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2019
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9.665.234,94 |
9.190.768,42 |
474.466,52 |
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2020
|
6.935.739,12 |
7.603.691,00 |
-667.951,88 |
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2021
|
8.408.093,82 |
6.909.855,00 |
1.498.238,82 |
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2022
|
12.982.036,69 |
8.494.934,79 |
4.487.101,90 |
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2023
|
18.610.820,64 |
13.823.514,15 |
4.787.306,49 |
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2024
|
24.430.556,59 |
16.430.653,86 |
7.999.902,73 |
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2025
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20.197.534,29 |
11.185.677,27 |
9.011.857,02 |
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6.
Welche Kosten fielen seit 2015 für die Anmietung von Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern an? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
Dem Landkreis Lüneburg sind keine Kosten in Form von "Anmietung von Wohnraum" entstanden. Die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung hat der Landkreis Lüneburg auf die landkreisangehörigen Kommunen übertragen. Die Kommunen entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher Form sie die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung vornehmen.
Die eigenen Unterkünfte des Landkreises Lüneburg sind Eigentumsobjekte (Flüchtlingsunterkünfte in Scharnebeck, Melbeck, Dahlenburg). Die Flüchtlingsunterkunft in Sumte wurde zwar angemietet, hier handelt es sich jedoch nicht um Wohnraum im originären Sinne.
7.
Mit welchen Summen wurden seit 2015 Projekte, Vereine, Initiativen und Zusammenschlüsse gefördert, die sich für Rassismusprävention, Demokratieförderung, Kampf gegen „rechts“, Vielfaltgestaltung und ähnlichen Anliegen einsetzen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, geförderten Projekte, Vereine, Initiativen und Zusammenschlüssen und den jeweiligen Fördersummen)
Die unterschiedlichen Projekte sind kurzfristig von den Fachdiensten für die vergangenen Jahre nicht zu ermitteln. Eine Antwort erfolgt später.
8.
Wie viel Geld floss seit 2015 in Rück- oder Umbauarbeiten von Autoparkplätzen und Straßen, um Platz für Radverkehr zu schaffen?
Der Landkreis Lüneburg ist nicht zuständig für Parkraumbewirtschaftung, diese obliegt den Gemeinden und Städten.
9.
Welche Konsolidierungsmaßnahmen plant die Kreisverwaltung, um zukünftige Haushaltsdefizite zu vermeiden?
Siehe Haushaltssicherungskonzept 2026 und frühere Ausgaben. (2006: Entwurf - Seite 370ff)
10.
Welche tragbare Verschuldungsobergrenze sieht die Kreisverwaltung für ihr Haus?
Es gibt keine grundsätzliche Grenze für Schulden.
Wichtig ist, dass aus dem laufenden Haushalt die Tilgung für die laufenden Kredite erwirtschaftet werden kann, was seit einigen Jahren nicht der Fall ist.









