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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich am LEADER Projekt zur Qualitativen Aufwertung des touristischen Radwegenetzes im Landkreis Lüneburg mit 8.000 EUR. Diese Mittel stehen als LEADER Kofinanzierungsmittel für das Jahr 2026 entsprechend zur Verfügung.

Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2026.

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Sachverhalt

Der Landkreis Lüneburg hat im Jahr 2020 ein eigenes Radverkehrskonzept mit Schwerpunkt auf dem Alltagsradverkehr veröffentlicht. 

In diesem Zusammenhang erfolgten allerdings keine Überprüfung und Anpassung der touristischen Radwege.

Die touristischen Radwege werden von den drei Destinationen im Landkreis Lüneburg beworben. Für die Infrastruktur der Radwege selbst sind die Kommunen zuständig.

 

Derzeit ist die Situation der touristischen Radwege im Landkreis daher leider recht unübersichtlich und unstrukturiert. In den letzten Jahrzehnten wurden immer wieder neue Radwege angelegt, leider aber nicht regelmäßig gepflegt oder überprüft.

Es fehlen schriftliche Vereinbarungen und klare Zuständigkeiten für die Pflege, Instandhaltung und Beschilderung der Radwege. Viele der bestehenden Wege wurden im Rahmen verschiedener Förderprojekte eingerichtet, jedoch ist oft unklar, wer letztlich für deren Wartung und Weiterentwicklung verantwortlich ist.

Erschwerend kommt hinzu, dass es im Landkreis kein einheitliches Schilderkataster gibt. Das bedeutet, dass die Beschilderung der Radwege nicht systematisch erfasst und dokumentiert ist. Zudem wurden die Radwege in den letzten Jahrzehnten nicht regelmäßig auf ihre Qualität und Eignung im Hinblick auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer überprüft.

Auch die Frage der Pflege der Wege ist somit oft ungeklärt. Im Falle von Unfällen ist dies problematisch, da auch die Verkehrssicherung oftmals nicht geklärt ist. Auch eine Übersicht der vorhandenen Schilder ist nicht vorhanden.

 

Das Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg sieht hier ein klares Defizit und nennt die Optimierung der touristischen Radwege als eine wichtige Aufgabe. Sie ist somit auch Teil der Maßnahmenliste der Gutachter des Konzeptes.

 

Es soll für die notwendige Überarbeitung der touristischen Radwege daher ein LEADER Förderantrag gestellt werden- mit den drei Regionalmanagements wurden bereits Gespräche geführt. Eine Förderung ist möglich und machbar.

 

Die Kosten werden zur Zeit auf rund 40.000 EUR geschätzt. Bei einer Förderung durch LEADER in Höhe von 80% beträgt der Anteil des Landkreises Lüneburg somit rund 8.000 EUR.

 

Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Unterstützung durch den Landkreis Lüneburg erfolgt vorbehaltlich der Gewährung der LEADER Förderung.

 

Die Verwaltung trägt zum Projekt vor.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 8.000 €

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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positive Klimawirkung

 

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