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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag a)
Der Kreisausschuss beschließt, die eingereichten Förderanträge gemäß der Kulturförderrichtlinie 2024 nach Förderart getrennt zu behandeln.

Die Projektförderungen werden in der jeweils beantragten Höhe berücksichtigt.

Die institutionellen Förderanträge werden nach abschließender Feststellung der Förderwürdigkeit anteilig gekürzt, sodass die Gesamtfördersumme die maximale Höhe des im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Ansatzes in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet. Die Kürzung erfolgt prozentual gleichmäßig innerhalb der Gruppe der institutionellen Förderanträge.

Beschlussvorschlag b)
Alternativ beschließt der Kreisausschuss, alle im Rahmen der Kulturförderrichtlinie 2024 eingereichten und als förderwürdig eingestuften Anträge — unabhängig von der Förderart — prozentual gleichmäßig zu kürzen, sodass die Gesamtfördersumme die im Haushaltsjahr 2026 verfügbaren Mittel in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet.

 

Beide Beschlussvorschläge stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2026.

 

 

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Sachverhalt

Auf Grundlage der 2024 beschlossenen Kulturförderrichtlinie können gemeinwohlorientierte künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht bezuschusst werden. Die Förderrichtlinie beinhaltet die Optionen, Projektförderung bis max. 2.000 Euro oder institutionelle Förderung bis max. 15.000 Euro zu beantragen, förderfähig sind jeweils bis zu 50% der Gesamtkosten.

 

Mit Frist zum 30.09.25 wurden insgesamt 14 Anträge eingereicht, fünf Anträge beziehen sich auf die Option der Projektförderung, neun Kultureinrichtungen beantragen institutionelle Förderung. Die Höhe des Haushaltsansatzes beläuft sich auf 100.000 Euro, das beantragte Fördervolumen mit einer Gesamthöhe von über 120.000 Euro übersteigt diesen.

 

Da der Mittelansatz nicht ausreicht, um alle förderwürdigen Anträge in voller Höhe zu berücksichtigen, ist eine Kürzung oder Priorisierung erforderlich.
Die Verwaltung hat hierzu zwei mögliche Vorgehensweisen vorbereitet, über die im Ausschuss beraten werden soll.
Eine endgültige Förderzusage kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2026 erfolgen.

 

Die Verwaltung sieht zwei grundsätzlich tragfähige Ansätze zur Verteilung der verfügbaren Mittel:

  1. Trennung nach Förderart (Option „Trennung nach Förderart“)
    • Die Projektförderungen werden in voller beantragter Höhe berücksichtigt, um insbesondere kleinere, gemeinwohlorientierte Vorhaben zu ermöglichen.
    • Die institutionellen Förderanträge werden anteilig und prozentual gleichmäßig gekürzt, sodass die Gesamtsumme das Budget von 100.000 € nicht übersteigt.
    • Diese Vorgehensweise stärkt insbesondere die kulturelle Projektvielfalt und vermeidet, dass die Projekte besonders stark von einer Kürzung betroffen wären.
  2. Gleichmäßige prozentuale Kürzung aller Förderbeträge (Option „Gleichmäßige Kürzung“)
    • Alle förderwürdigen Anträge – unabhängig von der Förderart – werden um denselben Prozentsatz gekürzt.
    • Diese Lösung gewährleistet formale Gleichbehandlung aller Antragsteller, berücksichtigt jedoch keine inhaltliche oder strukturelle Differenzierung zwischen Projekt- und Institutionenförderung.

Beide Varianten sind verwaltungspraktisch umsetzbar.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.000 €

 

b) an Folgekosten:   0,00 €

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  Xim Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  Xnein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

X keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:


0
Keine oder geringe Klimawirkung!


Kommunikation, Bildung und Veranstaltungen (+)

Vergabe und Beschaffung (+)

Abfallwirtschaft (-)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:


 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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