Beschlussvorlage - 2025/362
Grunddaten
- Betreff:
-
Projektbezogene und institutionelle Kulturförderung 2026 gem. Kulturförderrichtlinie (im Stand der 2. Aktualisierung vom 11.02.2026)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Srugis, Freia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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26.11.2025
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag a)
Der Kreisausschuss beschließt, die eingereichten Förderanträge gemäß der Kulturförderrichtlinie 2024 nach Förderart getrennt zu behandeln.
Die Projektförderungen werden in der jeweils beantragten Höhe berücksichtigt.
Die institutionellen Förderanträge werden nach abschließender Feststellung der Förderwürdigkeit anteilig gekürzt, sodass die Gesamtfördersumme die maximale Höhe des im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Ansatzes in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet. Die Kürzung erfolgt prozentual gleichmäßig innerhalb der Gruppe der institutionellen Förderanträge.
Beschlussvorschlag b)
Alternativ beschließt der Kreisausschuss, alle im Rahmen der Kulturförderrichtlinie 2024 eingereichten und als förderwürdig eingestuften Anträge — unabhängig von der Förderart — prozentual gleichmäßig zu kürzen, sodass die Gesamtfördersumme die im Haushaltsjahr 2026 verfügbaren Mittel in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet.
Beide Beschlussvorschläge stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2026.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 12.01.2026:
Die dreizehn im Ausschuss für Sport, Partnerschaften und Kultur am 26.11.2025 vorgestellten Kulturförderanträge, die als förderfähig und -würdig geprüft worden sind, werden bewilligt. Der Betrag in Höhe von 144 €, der über den für 2026 geplante Haushaltsansatz von 100.000 Euro hinausgeht, wird einmalig in diesem Jahr über Haushaltsreste gedeckt werden. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026.
Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 18.02.2026:
Beschlussvorschlag a)
Der Kreisausschuss beschließt, die eingereichten Förderanträge gemäß der Kulturförderrichtlinie nach Förderart getrennt zu behandeln.
Die Projektförderungen werden in der jeweils beantragten Höhe berücksichtigt.
Die institutionellen Förderanträge werden gleichmäßig prozentual gekürzt, sodass die Gesamtfördersumme die maximale Höhe des im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Ansatzes in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet.
Beschlussvorschlag b)
Alternativ beschließt der Kreisausschuss, alle im Rahmen der Kulturförderrichtlinie eingereichten und förderfähigen Anträge — unabhängig von der Förderart — prozentual gleichmäßig zu kürzen, sodass die Gesamtfördersumme die im Haushaltsjahr 2026 verfügbaren Mittel in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet.
Beide Beschlussvorschläge stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2026.
Sachverhalt
Auf Grundlage der 2024 beschlossenen Kulturförderrichtlinie können gemeinwohlorientierte künstlerische und kulturelle Projekte und Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht bezuschusst werden. Die Förderrichtlinie beinhaltet die Optionen, Projektförderung bis max. 2.000 Euro oder institutionelle Förderung bis max. 15.000 Euro zu beantragen, förderfähig sind jeweils bis zu 50% der Gesamtkosten.
Mit Frist zum 30.09.25 wurden insgesamt 14 Anträge eingereicht, fünf Anträge beziehen sich auf die Option der Projektförderung, neun Kultureinrichtungen beantragen institutionelle Förderung. Die Höhe des Haushaltsansatzes beläuft sich auf 100.000 Euro, das beantragte Fördervolumen mit einer Gesamthöhe von über 120.000 Euro übersteigt diesen.
Da der Mittelansatz nicht ausreicht, um alle förderwürdigen Anträge in voller Höhe zu berücksichtigen, ist eine Kürzung oder Priorisierung erforderlich.
Die Verwaltung hat hierzu zwei mögliche Vorgehensweisen vorbereitet, über die im Ausschuss beraten werden soll.
Eine endgültige Förderzusage kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2026 erfolgen.
Die Verwaltung sieht zwei grundsätzlich tragfähige Ansätze zur Verteilung der verfügbaren Mittel:
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Trennung nach Förderart (Option „Trennung nach Förderart“)
- Die Projektförderungen werden in voller beantragter Höhe berücksichtigt, um insbesondere kleinere, gemeinwohlorientierte Vorhaben zu ermöglichen.
- Die institutionellen Förderanträge werden anteilig und prozentual gleichmäßig gekürzt, sodass die Gesamtsumme das Budget von 100.000 € nicht übersteigt.
- Diese Vorgehensweise stärkt insbesondere die kulturelle Projektvielfalt und vermeidet, dass die Projekte besonders stark von einer Kürzung betroffen wären.
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Gleichmäßige prozentuale Kürzung aller Förderbeträge (Option „Gleichmäßige Kürzung“)
- Alle förderwürdigen Anträge – unabhängig von der Förderart – werden um denselben Prozentsatz gekürzt.
- Diese Lösung gewährleistet formale Gleichbehandlung aller Antragsteller, berücksichtigt jedoch keine inhaltliche oder strukturelle Differenzierung zwischen Projekt- und Institutionenförderung.
Beide Varianten sind verwaltungspraktisch umsetzbar.
Aktualisierter Sachverhalt vom 07.01.2026:
Die Vorlage wurde im Sport-, Partnerschafts- und Kulturausschuss am 26.11.2025 beraten und die Verwaltung wurde gebeten, für die Beschlussfassung im Kreisausschuss eine Übersicht über die noch vorhandenen Haushaltsmittel zu erstellen.
Die Verwaltung hat nunmehr eine Aufstellung der verfügbaren Restmittel aus den Kulturfördermitteln des Vorjahres gefertigt (siehe Anlage). Es ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 144,00 €, der aus anderen Mitteln des Haushalts gedeckt werden könnte.
Der Fachdienst Bildung und Kultur wurde beauftragt, bei der Sparkassenstiftung Informationen über die aktuellen Förderentscheidungen einzuholen. Die Stiftung teilte auf entsprechende Nachfrage mit, dass sie solche Daten nicht zur Verfügung stellen könne.
Aktualisierter Sachverhalt vom 11.02.2026:
Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob zur Deckung des über den Haushaltsansatz von 100.000 Euro hinausgehenden Förderbedarfs zusätzliche Haushaltsmittel aus Haushaltsresten 2025 herangezogen werden können. In diesem Zusammenhang wurde zunächst davon ausgegangen, dass aus Restmitteln des Haushaltsjahres 2025 die bestehende Finanzierungslücke vollständig geschlossen werden könne. Auf dieser Grundlage wäre eine Bewilligung aller förderwürdigen Kulturförderanträge in voller beantragter Höhe möglich gewesen.
Der zuständige Fachdienst hat jedoch Ende Januar davon Kenntnis erlangt, dass die genannten Haushaltsreste nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Mittel sind bereits im Herbst 2025 im Zuge der Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt 2025 in diesen eingeflossen und stehen somit nicht mehr für Zwecke der Kulturförderung zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund fehlen dem Fachdienst die erforderlichen Haushaltsmittel, um sämtliche im Rahmen der Kulturförderrichtlinie eingereichten und als förderwürdig eingestuften Anträge in voller Höhe zu bewilligen.
Angesichts der dargestellten Haushaltslage schlägt die Verwaltung nunmehr – entgegen der zuvor dargestellten Sachlage – vor, die bewilligten Förderbeträge zu kürzen. Dabei priorisiert die Verwaltung die Option „Trennung nach Förderart“ (Beschlussvorschlag a).
Nach dieser Vorgehensweise sollen die Projektförderungen in der jeweils beantragten Höhe berücksichtigt werden, um insbesondere kleinere, gemeinwohlorientierte kulturelle Vorhaben nicht unverhältnismäßig zu belasten und die in der Präambel der Kulturförderrichtlinie benannte kulturelle Projektvielfalt zu sichern. Die institutionellen Förderanträge sollen anteilig und prozentual gleichmäßig gekürzt werden, sodass die Gesamtfördersumme den im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Ansatz in Höhe von 100.000 Euro nicht überschreitet.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass die Projektförderung mit einem maximalen Förderbetrag von bis zu 2.000 Euro im Vergleich zur institutionellen Förderung einen deutlich geringeren finanziellen Umfang aufweist.
Die alternative Option einer gleichmäßigen prozentualen Kürzung aller Förderarten würde zwar eine formale Gleichbehandlung aller Antragsteller gewährleisten, ließe jedoch die unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen von Projektträgern und institutionell geförderten Einrichtungen unberücksichtigt. Aus kulturpolitischer Sicht würde dies zu einer faktischen Benachteiligung kleinerer Akteure führen.
Mit der vorgeschlagenen Trennung nach Förderart wird hingegen ein ausgewogener Ausgleich zwischen haushälterischer Verantwortung und kulturpolitischer Zielsetzung erreicht. Sie stellt sicher, dass die verfügbaren Mittel gezielt eingesetzt werden, um kulturelle Vielfalt zu erhalten, neue Projekte zu ermöglichen und gleichzeitig eine faire Lastenverteilung innerhalb der institutionellen Förderung vorzunehmen.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 100.000 Euro €
b) an Folgekosten: 0,00 €
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
X im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
X nein
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
X keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
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1 MB
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5
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(wie Dokument)
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113,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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113,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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130,7 kB
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