Beschlussvorlage - 2025/371
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation 2026 der GfA Lüneburg gkAöR für den Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
- Verantwortlich:
- Larisch, Björn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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04.12.2025
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Geplant
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Kreisausschuss
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Beratung
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Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Betriebsabrechnung 2024 der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg wird zur Kenntnis genommen.
- Der Gebührenbedarfsrechnung 2026 für den Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg mit einer Gebührenerhöhung um 7,95% wird zugestimmt.
- Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg (Abfallgebührensatzung) in der vorgelegten Fassung (Anlage 3) zum 01.01.2026 wird zugestimmt.
Sachverhalt
- Betriebsabrechnung 2024 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2024 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. minus 627,4 T€ aus. Aufgehellt um den positiven Ergebnisvortrag aus 2022 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein Unterschuss von rd. minus 511,7 T€, welcher auf das Wirtschaftsjahr 2026 vorgetragen wird.
- Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg für das Jahr 2026
Die derzeitigen Gebührensätze der Abfallentsorgung gelten für eine einjährige Kalkulationsperiode vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und sind zuletzt für die Gebührenbedarfsrechnung ab 01.01.2021 beschlossen worden. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Die aktuelle Prognose für das laufende Jahr 2025 geht von einem Gebührenergebnis in Höhe von minus 463,9 T€ aus, das sich zusammensetzt aus einer Prognose des jahresbezogenen Ergebnisses in Höhe von minus 974,0 T€ und einem positiven Vortrag in Höhe von plus 496,4 T€ aus dem Jahr 2023 plus der Ergebnisverzinsung dieses Vortrags.
Für das Jahresergebnis der Gebührenbedarfsrechnung 2026 in Höhe von minus 282,0 T€ sind bei vorsichtiger kaufmännischer Planung Annahmen über wesentliche außerbetriebliche, mit Unsicherheit behaftete Parameter getroffen worden. Der Vortrag aus 2024 in Höhe von minus 511,7 T€ sowie dessen Verzinsung führen bei Fortführung der bestehenden Gebührensätze zu einem Gesamtergebnis der Bedarfsrechnung für 2026 von minus 805,4 T€.
Aus diesem Grund ist eine Anpassung der Gebührensätze für den Zeitraum der Gebührenbedarfsrechnung 2026 in Höhe von 7,95% erforderlich.
Des Weiteren sollten die Gebührensätze für Sonderleistungen angepasst werden. So ist der Gebührensatz für die Restabfallsäcke von 2,50 € auf 3,00 € je Stück zu erhöhen. Zudem ist die Anpassung des Gebührensatzes für den Kauf der Grünabfallsäcke von 0,50 € auf 0,70 € je Stück erforderlich.
Die Kosten für den Versand der Gebührenbescheide aufgrund der Gebührenanpassung betragen 25 T€.
Der Verwaltungsrat der GfA hat in seiner Sitzung am 04.11.2025 die Betriebsabrechnung 2024 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis genommen und der Gebührenbedarfsrechnung der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung im Entsorgungsbereich des Landkreises Lüneburg mit einer Gebührenerhöhung von 7,95% für das Jahr 2026 zugestimmt.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 2.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsrechnung für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg der Zustimmung des Kreistages des Landkreis Lüneburg.
- Änderung der Abfallgebührensatzung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg zum 01.01.2026
Auf der Grundlage der Abfallgebührenkalkulation der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallentsorgung für das Entsorgungsgebiet Landkreis Lüneburg, ergibt sich aus der Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2026 eine zu erwartende Unterdeckung (siehe TOP 2a). Zum Ausgleich der Kosten ist zum 01.01.2026 eine Gebührenanpassung der seit dem 01.01.2021 gültigen Abfallentsorgungsgebühren und eine Änderung der Abfallgebührensatzung notwendig.
Es wird vorgeschlagen:
- Die Grundgebühr der Restabfallbehälter für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen von derzeit 51,00 €/Jahr auf 55,00 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Volumengebühr pro Liter wöchentlichen Behältervolumens für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen von derzeit
3,28 €/Jahr auf 3,56 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Grundgebühr der Abfallbehälter für hausmüllähnliche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (u. a. Gewerbe) von derzeit 36,00 €/Jahr auf 39,00 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Volumengebühr pro Liter wöchentlichen Behältervolumens für hausmüllähn-liche Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (u. a. Gewerbe) von derzeit 2,00 €/Jahr auf 2,16 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Grundgebühr der Bio-/Grünabfallbehälter für kompostierbare Abfälle aus
privaten Haushalten von derzeit 13,00 €/Jahr auf 14,00 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Volumengebühr pro Liter wöchentlichen Behältervolumens für kompostierbare Abfälle aus privaten Haushalten (Biotonne) von derzeit 1,00 €/Jahr auf
1,04 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Grundgebühr der Abfallbehälter für kompostierbaren Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (u. a. Gewerbe) von derzeit 36,00 €/Jahr auf 39,00 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Volumengebühr pro Liter wöchentlichen Behältervolumens für kompostierbaren Abfall aus anderen Herkunftsbereichen (u. a. Gewerbe) von derzeit
2,00 €/Jahr auf 2,08 €/Jahr zu erhöhen.
- Die Gebühr für die Abfallsäcke zur Bereitstellung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Abfall aus anderen Herkunftsbereichen wird auf 3,00 €/Stück zu erhöhen.
- Die Gebühr für die Papiersäcke zur Bereitstellung von kompostierbaren Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen auf 0,70 €/Stück zu erhöhen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 3.
Gemäß § 7 Abs. 2 der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedarf es für den Erlass von Satzungen für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Lüneburg der Zustimmung des Kreistages des Landkreis Lüneburg.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
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a) |
für die Umsetzung der Maßnahmen: |
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b) |
an Folgekosten: |
€ |
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c) |
Haushaltsrechtlich gesichert: |
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im Haushaltsplan veranschlagt |
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durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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durch Mittelverschiebung im Budget |
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Begründung: |
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Sonstiges: |
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d) |
mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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ja |
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nein |
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klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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x |
keine wesentlichen Auswirkungen |
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positive Auswirkungen (Begründung) |
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negative Auswirkungen (Begründung) |
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Begründung: |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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613,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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231,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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