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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH wird angewiesen, der Erhöhung des Eigenkapitals auf 32.662,15 Euro durch eine Einlage des Landkreises Lüneburg in Höhe von 24.000,00 Euro in die Kapitalrücklage zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Der Jahresabschluss 2024 der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH wurde mit der Vorlage 2025/209 vorgestellt und festgestellt. Hier ist zu erkennen, dass in den letzten Jahren das Eigenkapital abgeschmolzen ist. Zum 31.12.2024 beträgt das Eigenkapital dieser GmbH 8.662,15 €.

 

In den letzten fünf Jahren lag der durchschnittliche Jahresfehlbetrag der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH bei 4.467,57 €, mit ansteigender Tendenz. Zuletzt betrug der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2024 7.377,86 €. Sollte dieser Trend weiterhin anhalten, so dort zum 31.12.2025 die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft.

 

Zu den Jahresfehlbeträgen kommt es, da die Gesellschaft keinerlei Einnahmen generiert. Es werden nur Kosten verursacht, hier ist der größte Kostentreiber der jährliche Jahresabschluss.

 

Um dieser Überschuldung entgegen zu wirken wird empfohlen, das Eigenkapital zu stärken. Dieses soll durch eine Zahlung in Höhe von 24.000, 00 € in die Kapitalrücklage erfolgen. Nach der Einzahlung in die Kapitalrücklage würde das Eigenkapital 32.662,15 € betragen und eine drohende bilanzielle Überschuldung wäre abgewandt.

 

Wichtig festzuhalten ist noch, dass es sich hier um die Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH handelt und nicht um die Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co.KG. Die Betriebsgesellschaft ist für den Betrieb der Arena verantwortlich und generiert entsprechende Einnahmen.

 

Die Mittel für die Eigenkapitalstärkung stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 24.000,00 €

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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