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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2025/377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landkreis Lüneburg geht eine unbefristete Kooperation mit dem Projekt „Fahrtziel Natur“ ein und setzt dieses zeitnah in der Region des Landkreises um. Die Kreisverwaltung wird beauftragt hierfür ein Konzept zu erarbeiten, sodass Übernachtungsgäste von kostenlosem ÖPNV (inklusive Fähren) in der Region profitieren können.

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Sachverhalt

Fahrtziel Natur ist ein gemeinsames Projekt der DB mit den Umweltverbänden NABU, BUND und VCD sowie mit den kooperierenden Kommunen. Es geht darum, dass Naturlandschaften für Übernachtungsgäste kostenlos per ÖPNV erkundet werden können. Es funktioniert so, dass Übernachtungsgäste automatisch einen geringen Aufpreis (ca. 1,00 €) auf ihre Gästekarte, Beherbergungssteuer o.Ä. bezahlen und dafür an den Tagen der Übernachtung den ÖPNV in der Region kostenlos nutzen dürfen. Im Landkreis Lüneburg bietet sich hierfür das Fahrtziel Natur ist ein gemeinsames Projekt der DB mit den Umweltverbänden NABU, BUND und VCD sowie mit den kooperierenden Kommunen. Es geht darum, dass Naturlandschaften für Übernachtungsgäste kostenlos per ÖPNV erkundet werden können. Es funktioniert so, dass Übernachtungsgäste automatisch einen geringen Aufpreis (ca. 1,00 €) auf ihre Gästekarte, Beherbergungssteuer o.Ä. bezahlen und dafür an den Tagen der Übernachtung den ÖPNV in der Region kostenlos nutzen dürfen. Im Landkreis Lüneburg bietet sich hierfür dasBiosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue an. Durch die Kooperation soll der nachhaltige Tourismus und klimafreundliche Mobilität im Landkreis Lüneburg gestärkt werden.

 

 

Beispiel für die Funktionsweise:

Bei Übernachtungen in der Sächsischen Schweiz bekommt man über die Gästekarte automatisch ein kostenloses Ticket für den ÖPNV in der Region inklusive der Fähren Infos zum Projekt: www.fahrtziel-natur.de

 

 

 

Vorteile:

 

• Die DB macht auf der Webseite des Projekts kostenlose Werbung für Tourismus in der Region

 

• Für Besucher*innen in der Region wird ein Anreiz geschaffen, z.B. bei einer Radreise auf dem

Elberadweg, einen Pausentag einzulegen und lokale Angebote zu nutzen. Dies ist eine Förderung der lokalen Wirtschaft.

 

• Es wird ein Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen. Dies hilft den motorisierten Individualverkehr durch Förderung von klimafreundlicher Mobilität zu reduzieren.

 

• Es entstehen keine zusätzlichen dauerhaften Kosten für den Landkreis Lüneburg.

 

 • Der Aufpreis für Übernachtungsgäste ist sehr gering und wird direkt verrechnet, sodass negative Effekte bzgl. Übernachtungen nicht zu erwarten sind und bei weitem durch die positiven Effekte überkompensiert werden.

 

Zeitliche Dringlichkeit: Das Projekt „Fahrtziel Natur“ läuft seit etwa 10 Jahren und neue Kommunen können nur noch bis zum 31.12.2025 aufgenommen werden. Die Umsetzung der Kooperation kann 2026 erfolgen, jedoch wird ein politischer Beschluss bereits im Jahr 2025 benötigt.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2025:

 

Das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe mit seinen Flächenanteilen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ist im Jahr 2006 als Fahrtziel Natur-Gebiet anerkannt worden.

Eine Kooperation besteht also bereits und der Landkreis Lüneburg arbeitet hier eng mit der Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker zusammen.  Treffen des Trägerkreises werden gemeinsam besucht und die Fortschrittsberichte gemeinsam erstellt.

 

Die Kooperation, bestehend aus Deutscher Bahn, dem NABU, dem BUND und dem VCD setzt seit 20007 für die nachhaltige Anreise in den teilnehmenden Gebieten ein. Bundesweite Werbekampagnen, thematische Zugdekorationen oder Fachkonferenzen sind ein wichtiger Teil der Kooperation.

Auf der anderen Seite wird von den Gebieten erwartet, dass ein regelmäßiger Trägerkreis zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung existiert, dass Fortschrittsberichte verfasst und das Thema nachhaltige Mobilität in die Regionen getragen wird.

 

Zu den Aufnahmevoraussetzungen von Fahrtziel Natur:

 

Die Bewerbung um Aufnahme als Mitglied in die Kooperation Fahrtziel Natur kann nur von und für ein Großschutzgebiet eingereicht werden (also Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark).

 

Hinsichtlich des Absatzes im Antrag zur zeitlichen Dringlichkeit ist festzuhalten, dass eine Neuaufnahme des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue in die Fahrtziel Natur-Kooperation aktuell nicht möglich ist, da es bereits Teil der Kooperation im UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe ist.

 

Die Aufnahme ist nicht kostenlos- mit der Aufnahme sind Kosten in Höhe von einmalig 30.000 EUR fällig- Folgekosten sind nicht zu erwarten. (siehe beigefügte Anlage/ Kooperationsvereinbarung)

 

Seit Änderung der Aufnahme- und Verbleibensbedingungen im Jahr 2017 (siehe Anlage/ Kooperationsvereinbarung) muss für jedes Fahrtziel Natur-Gebiet eine flächendeckende Mobilität auf (kostenloser) Gästekarte gewährleistet werden, spätestens bis zum Jahr 2025.

Dies ist bis zum heutigen Tage in der Region nicht gelungen, so dass unter den Teilnehmenden des Trägerkreises eine Abfrage stattgefunden hat. Die Abfrage hat ergeben, dass nach ganz überwiegender Einschätzung die Einführung einer Mobilität auf Gästekarte nicht realistisch erschien, so dass der Fahrtziel Natur-Kooperation (bestehend aus Deutscher Bahn, BUND, NABU und VDC) gegenüber ein Auslaufen der Fahrtziel Natur-Kooperation für das UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe zum 31.12.2025 angekündigt worden ist.

Die Flusslandschaft Elbe wird daher ab dem 01.01.2026 kein Fahrtziel Natur-Gebiet mehr sein.

 

Über das Metropolregion Hamburg Projekt Biosphäre. Regional. Nachhaltig (Bio.Re-Na) wurde das Thema „flächendeckende (kostenlose) Gästecard“ erneut aufgenommen und diskutiert. Die beauftragten Gutachter des Fachbüros kamen aber auch zu dem Schluss, dass aktuell eine flächendeckende Gästecard in der Region nicht realistisch ist. Es mangelt u.a. an einer kritischen Masse an Betrieben.

 

Die flächige Einführung der Mobilität auf Gästekarte kann aus Zuständigkeitsgründen nicht durch die Schutzgebietsverwaltung (= Landesbehörde), die gegenüber der Fahrtziel Natur-Steuerungsgruppe die federführende Ansprechpartnerin im Fahrtziel Natur-Gebiet ist, für die beteiligten Landkreise erfolgen.

 

Im Antrag liest es sich so, als ob durch die Teilnahme an der Fahrtziel Natur-Kooperation eine Mobilität auf Gästekarte eingeführt werden würde. Tatsächlich ist es aber so, dass die beteiligten Landkreise bzw. ihre beauftragten Verkehrsgesellschaften die Gästekarte zunächst selbst einführen und etablieren müssten, damit das dazugehörige Großschutzgebiet als Fahrtziel Natur-Gebiet anerkannt werden bzw. in der Kooperation verbleiben könnte. In den in den vergangenen Jahren beteiligten Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Ludwigslust-Parchim und Prignitz wurde die Einführung einer Gästekarte über die vergangenen sieben Jahren hinweg, seitdem die neuen Verbleibensbedingungen bestehen, als nicht realistisch eingestuft. Eine entsprechende Umfrage bzw. Abfrage ist Grundlage der Beendigung der Kooperation.

 

Zu den tariflichen Vorgaben bei Fahrtziel Natur:

 

Fahrgeldeinnahmen aus dem ÖPNV und SPNV fließen in das Einnahmenaufteilungsverfahren (EAV) des hvv. Die Fahrgeldmindereinnahmen durch das Projekt Fahrtziel Natur müssten in dem Fall ausgeglichen werden. Da im Landkreis Lüneburg nicht nur ÖPNV, sondern auch die Bahnstrecken RB31; RB32 und RE83 verkehren, sind auch diese Mindereinnahmen entsprechend auszugleichen.

Entsprechende Maßnahmen müssen mit den Verkehrsunternehmen und den Bahnunternehmen abgestimmt und kommuniziert werden. Zudem sind die Mindereinnahmen bei den Genehmigungsbehörden zu genehmigen bzw. anzuzeigen. Bei der Umsetzung der Vorgaben bei Fahrtziel Natur kommt es zu weiteren Kosten, die derzeit nicht eingeschätzt werden können. Auch die entsprechenden Ressourcen müssen bereitgestellt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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02.12.2025 - Ausschuss für Mobilität

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