Berichtsvorlage - 2025/383
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zur Neuaufstellung des RROP 2025
(im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.12.2025)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Verantwortlich:
- Panebianco, Silke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Raumordnung
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Kenntnisnahme
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08.12.2025
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Sachverhalt
Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand des Verfahrens zur Neuaufstellung des RROP 2025.
Sachverhalt im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.12.2025:
Nach dem Beschluss zur 2. öffentlichen Beteiligung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) am 19.5.2025 durch den Kreisausschuss (Vorlage 2025/148), erfolgte das Beteiligungsverfahren vom 2.6. bis 15.7.2025 bzw. im Zuge einer Nachbeteiligung bis 6.11.2025.
Stellungnahmen waren im Rahmen der Präklusion nur zu den gegenüber dem 1. Entwurf geänderten Planinhalten sowie der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten möglich. Es sind gut 250 Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen wurden auf abwägungsrelevante Inhalte und erforderliche Änderungen des 2. Entwurfes geprüft. Im Ergebnis sind Änderungen verschiedener Planinhalte zweckmäßig oder erforderlich. Hinzu kommen Änderungen, die sich aus geänderten Bedingungen ergeben, jedoch nicht in den Stellungnahmen vorgebracht wurden. Die Änderungen machen ein weiteres Beteiligungsverfahren erforderlich, das erneut auf die geänderten Planinhalte beschränkt werden wird. Dieses ist vorbehaltlich des politischen Beschlusses für das 1. Quartal 2025 vorgesehen. Aktuell wird seitens der Verwaltung der 3. Entwurf des RROP 2025 erstellt.
Überblick über die wesentlichen Änderungen im 3. Entwurf
Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen von Festlegungen sowie ausgewählte Änderungen der Begründung im 3. Entwurf des RROP 2025 gegenüber dem 2. Entwurf zusammengestellt. Die vollständigen Änderungen – auch der Begründung – werden gleichermaßen wie im 2. Entwurf in den auszulegenden Dokumenten dargestellt werden.
1 Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume
1.1 Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes
Das Zieljahr für die Netto-Treibhausgasneutralität des Landkreises Lüneburg in Ziffer 1.1 03, Satz 3 wird entsprechend des aktuellen integrierten Klimaschutzkonzeptes 2025 auf das Jahr 2040 geändert.
2 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur
2.1.2 Wohnbauliche Entwicklung
Bei der zeitlichen Flexibilisierung der Inanspruchnahme von Flächenkontingenten in Ziffer 2.1.2 03, Satz 7 wird die Formulierung „entsprechend des Planungshorizontes der Bauleitplanung“ gestrichen, um die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Ziels der Raumordnung zu erfüllen. Die Möglichkeit der zeitlichen Kumulation von Flächenkontingenten innerhalb der Gültigkeit des RROP bleibt bestehen.
Hinsichtlich der Weitergabe von Flächenkontingenten in Ziffer 2.1.2 03, Satz 8 wird klargestellt, dass der zweite Spiegelstrich für Konstellationen gilt, die „räumlich und/oder funktional“ über die Möglichkeiten des ersten Spiegelstriches hinaus gehen.
2.1.4 Tourismus, Erholung, Sport
Die Ortschaft Stixe/Stixer Hof wird in der zeichnerischen Darstellung als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung (Ziffer 2.1.4 02) festgelegt.
2.2 Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte
Zur Aufhebung von Überlagerungen mit Freiraumfestlegungen in der Hansestadt Lüneburg sowie mit dem Vorranggebiet Autobahn werden Flächen aus Zentralen Siedlungsgebieten zurückgenommen.
3 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen
3.1 Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbunds und seiner Funktionen
3.1.1 Elemente und Funktionen des regionalen Freiraumverbunds, Bodenschutz
In der Begründung zu 3.1.1 01 Satz 3 werden Windenergieanlagen als in Vorranggebieten Freiraumfunktionen "nicht funktionswidrige" raumbedeutsame bauliche Anlagen ergänzt und die Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit dem Schutzzweck als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete begründet.
3.2 Entwicklung der Freiraumfunktionen
3.2.2 Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung
Aufgrund formaler Anforderungen wird der Plansatz in Ziffer 3.2.2 03 auf zwei einzelne Plansätze aufgeteilt.
3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz
In Ziffer 3.2.4 05 Satz 3 wird ein Satzteil zur Risikovorsorge bei Starkregen ergänzt.
Zeichnerische Änderungen Kapitel 3
In Bardowick wird im Bereich des B-Plans Nr. 21 eine Fläche als Vorbehaltsgebiet Wald zurückgenommen.
Im Bereich des Gewerbegebietes Wittorfer Heide werden die Vorbehaltsgebiete Biotopverbund und Landwirtschaft zurückgenommen.
In Barum werden im Bereich der gewerblichen Bauflächen (an der K1) die Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft, Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung, Biotopverbund sowie Landwirtschaft -aufgrund hohen Ertragspotentials- zurückgenommen.
In Lüdersburg wird im Bereich des B-Plans „Eschenweg - Sondergebiet Wohnen und Erholen“ das Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft zurückgenommen.
In der Hansestadt Lüneburg wird im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 177 "Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp" (Standort Feuerwache Ost) das Vorranggebiet Freiraumfunktionen zurückgenommen.
In Reppenstedt sowie der Gemeinde Amt Neuhaus werden aufgrund einer Überlagerung mit Zentralem Siedlungsgebiet Flächen der Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft zurückgenommen.
In Scharnebeck wird auf den Betriebsflächen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe zum Elbe-Seitenkanal das Vorbehaltsgebiete Biotopverbund zurückgenommen.
Im Vorranggebiet Rohstoffgewinnung S_22 bei Melbeck wird das Vorranggebiet Freiraumfunktionen zurückgenommen.
In der Gemeinde Amt Neuhaus wird eine Teilfläche im Teilraum C-31 "Unterlauf der Krainke" im Eigentum der Biosphärenreservatsverwaltung als Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung,- pflege und -entwicklung ergänzt und auf dieser Fläche das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft zurückgenommen.
In Karze wird eine Fläche aufgrund einer Aufforstungsgenehmigung als Vorbehaltsgebiet Wald überlagernd mit Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft festgelegt; das Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung wird an dieser Stelle zurückgenommen, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Biotopverbund werden angepasst.
4 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenzial
4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik
4.1.2 Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr
Aufgrund aktualisierter Planungen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH wird der Begriff „Zweistundentakt“ für die Bahnstrecke Lüneburg – Dannenberg in den Ziffern 4.1.2 04, Satz 2 und 05, Satz 2 in „Stundentakt“ geändert.
4.2 Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur
4.2.1 Erneuerbare Energien
In der Begründung zu Ziffer 4.2.1 01 erfolgen textliche Anpassungen zur Konkretisierung, Klarstellung und Beseitigung von Unstimmigkeiten. Am Planungskonzept selbst erfolgen keine wesentlichen Änderungen.
In der Zeichnerischen Darstellung wird die Siedlung Am Steckelberg bei Gienau als Innenbereichswohnen bewertet. Dadurch reduziert sich die Teilfläche DAH_01_05 im westlichen Bereich um etwa 15,5 ha.
Für die Teilfläche OST_05_02 erfolgt eine korrigierte Darstellung in Bezug auf die Siedlungsabstände zu Gifkendorf. Daraus ergibt sich eine randliche Erweiterung einer bereits im 1. Entwurf enthaltenen Teilfläche in nordöstlicher Richtung um ca. 12,7 ha.
Weiterhin werden die Schutzabstände zu Gewerbegebieten mit zulässigen oder bestehenden Wohnnutzungen angepasst. Hieraus ergeben sich Flächenreduzierungen bei den Teilflächen GEL_ILM_LUE_01_08 und 01_12/13 von insgesamt etwa 22,5 ha.
Der Schutzbereich der Standortschießanlage Wendisch-Evern wird neu bewertet. Dadurch entfallen die beiden Teilflächen OST_04_01 und 04_09 mit insgesamt 24,6 ha.
BOS-Richtfunkstrecken werden mit 30 m gepuffert. Bei einem randlichen Verlauf werden betroffene Windenergiegebiete entsprechend verkleinert. Dies betrifft die Teilflächen BAR_03_10a (ca. 2,7 ha) und DAH_01_08b (ca. 0,4 ha).
Die Rohrfernleitung Stade-Teutschenthal, welche im RROP als Vorranggebiet Rohrfernleitungstrasse festgelegt ist, wird mit 50 m gepuffert. Hieraus ergeben sich Flächenreduzierungen bei den Flächen GEL_01 (ca. 5,57 ha) und GEL_ILM_LUE_01_08, 01_12/13, 01_14a und 01_14c (ca. 2,5 ha).
Die Ostniedersachsenleitung wird durchgängig mit 125 m gepuffert. Die Teilfläche ILM_02_04 verkleinert sich dadurch in ihrem westlichen Bereich um ca. 4,7 ha.
Nach den erfolgten Änderungen verbleibt eine Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung von 4.210,1 ha bzw. 3,17 % der Landkreisfläche.
5. Umweltbericht
Der Umweltbericht wird entsprechend der vorgenommenen Änderungen in der textlichen und zeichnerischen Darstellung und der Begründung angepasst.
Finanz. Auswirkung









