Beschlussvorlage - 2025/341
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2026 für den Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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11.11.2025
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung (SBU) ist für das Wirtschaftsjahr 2026 ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Allgemeine Erläuterungen zum Erfolgs- und Vermögensplan:
Die Summen der Erlöse und Aufwendungen für 2026 betragen jeweils 10.010.650€.
Die Zuweisung des Landkreises in Höhe von 8.815.000€ erhöht sich gegenüber dem Vorjahr
(8.463.000€) um 352.000€.
Von der Zuweisung des Landkreises fließen die Zinsen und Tilgung für das Innere Darlehen sowie die Erstattung für die Inanspruchnahme des Landkreises (Personalabrechnungen, IT-Service u.s.w.) in einer Gesamtsumme in Höhe von rd. 2.079.000€ wieder an den Landkreis zurück (Vorjahr 2025: rd. 2.160.300€), also rd. 81.300€ weniger durch Reduzierung der Zinsen für das Innere Darlehen (-74.000€) sowie Verringerung der Verwaltungsgemeinkostenpauschale (-8.000€).
Vermögensplan:
Die Tilgungsanteile für das Innere Darlehen betragen 1.575.000€ und 273.400€ für die
Darlehensfinanzierung des zentralen Betriebshofs in Scharnebeck:
Betriebs-und Geschäftsausstattung:
Nachdem im Wirtschaftsjahr 2025 im Wesentlichen die Beschaffungen von 7 Streuautomaten anstanden, steht im Wirtschaftsjahr 2026 die Beschaffung eines Großschleppers mit Mähwerk im Austausch für einen 11 Jahre alten Großschlepper an.
Der Finanzbedarf hierfür beläuft sich auf insgesamt 430.000€ (Vorjahr: 340.000€).
Straßenbau:
Insgesamt sind 5.220.000€ für Infrastrukturmaßnahmen (inkl. Investitionen für weitere Planungen zum Bau der Elbbrücke in Höhe von 500.000€ sowie Grunderwerb vorgesehen.
Davon werden 2.588.000€ durch Landesmittel nach dem NGVFG refinanziert. Der Landkreis Lüneburg gewährt einen Investitionszuschuss in Höhe von 500.000€ zu den weiteren Planungsschritten für den Bau der Elbbrücke.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg gewährt gem. Brückenvereinbarung vom 09.01.2009 einen Zuschuss in Höhe von 70.000€ bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Die geplanten Radwegbaumaßnahmen entsprechen der Prioritätenliste des Radverkehrskonzeptes und sind dementsprechend nach der Richtlinie „Radverkehrsförderung des Landkreises Lüneburg“ förderfähig.
Um einen ausgeglichenen Vermögensplan aufstellen zu können, ist es erforderlich, eine Entnahme aus der Erneuerungsrücklage in Höhe von 1.471.500€ zu veranschlagen.
Wie bereits in den Vorjahren ausgeführt, werden die Einnahmen aus
Abschreibungen sowie der Veräußerung von Sachvermögen hierfür nicht ausreichen, da die
oben erwähnten Tilgungsleistungen davon ebenfalls abzuziehen sind.
Eine derartige Entnahme aus der Erneuerungsrücklage wird voraussichtlich im Wirtschaftsjahr 2027 nicht mehr möglich sein, da dort nicht mehr ausreichend Mittel zur Verfügung stehen werden.
Um weiterhin notwendige Baumaßnahmen realisieren zu können, hat der Landkreis signalisiert, ab dem 2027 die fehlenden Finanzierungsanteile durch Investitionszuschüsse bereitzustellen (siehe auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 – 2029).
Erfreulicherweise hat der Landkreis im Hinblick auf notwendige Maßnahmen im Bereich Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen, Radwege und Brücken die Zuweisung an den SBU gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2025 deutlich erhöht. Es stehen hierfür ca. 410.000€ mehr zur Verfügung
Stellenplan:
Gegenüber dem Vorjahr sind keine Änderungen erforderlich.
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung vorgetragen
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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220,5 kB
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