Beschlussvorlage - 2025/382
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ – Beteiligung mit dem Projekt: „Sanierung des Lehrschwimmbeckens am Schulzentrum Oedeme“
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- positive Klimawirkung
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Imke Bergmann
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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10.12.2025
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Beschlussvorschlag
Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ durch Einreichung einer Projektskizze für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens Oedeme wird bewilligt. Der kommunale Finanzierungsanteil wurde in den Haushaltsplanentwurf 2026 und die Finanzplanung 2027/2028 aufgenommen.
Sachverhalt
Der Landkreis Lüneburg hat in den vergangenen Jahren mehrere Versuche unternommen, die dringend erforderliche Sanierung des Lehrschwimmbeckens Oedeme unter Einsatz von Fördermitteln zu finanzieren und umzusetzen. So wurde in den Jahren 2022 und 2023 die Förderung aus dem Vorgänger-Programm des Bundes („Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur – SJK“) beantragt und im Mai 2025 ein Antrag auf eine Landeszuwendung zur „Förderung der Bäderinfrastruktur“ gestellt.
Bisher blieben die Anträge jedoch leider erfolglos.
Mit dem neuen Bundesprogramm – der sogenannten „Sportmilliarde“ – Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität - soll nun ein neuer Anlauf unternommen werden, Fördermittel für dieses so wichtige Projekt zu akquirieren. Die geplante Maßnahme beinhaltet eine umfassende energetische Sanierung, die Herstellung der Barrierefreiheit und leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Am 20.10.2025 wurde der Projektaufruf 2025/2026 zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ veröffentlicht. Der Projektaufruf liegt der Vorlage bei.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft seit dem 10.11.2025 bis zum 15.01.2026.
Gegenstand der Förderung:
Ein Schwerpunkt sind öffentlich zugängliche kommunale Sportstätten mit besonderer regionaler Bedeutung, die einen besonderen Stellenwert für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit aufweisen.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden und Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Die Sanierung ist mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz und unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten durchzuführen.
Antragsverfahren und Fristen:
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:
Phase 1: Interessenbekundung
- Einreichen der Projektskizze online bis spätestens 15.01.2026
- Beschluss des Kreistages zur Unterstützung der Interessenbekundung, einzureichen bis spätestens 31.01.2026
- Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Februar 2026
Phase 2: Antragsverfahren
- Durchführung von Antrags- und Koordinierungsgesprächen mit den vorausgewählten Antragstellern nach der Auswahl dieser ab März 2026
- Erstellung der Zuwendungsanträge durch die Kommunen
- Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) beauftragt mit der Zuwendungsabwicklung vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Zuwendungsvoraussetzungen:
Voraussetzungen an die Energieeffizienz: Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmaliges Erreichen der Effizienz-Stufe 85, besser 70, bei Erweiterungen Stufe 55.
Verpflichtend ist dazu die Einbindung einer Energie-Effizienz-Expertin. Eine Mitarbeiterin der Gebäudewirtschaft des Landkreises verfügt über diese Qualifikation und wird die vorgeschriebene Begleitung des Projektes wahrnehmen.
Die Barrierefreiheit ist herzustellen oder nachhaltig zu verbessern.
Positiv bewertet wird bei der Vorauswahl eine fortgeschrittene Projektreife, die eine zügige Realisierung erwarten lässt. Beim Projekt der Sanierung des Lehrschwimmbeckens ist dies gegeben, die Vorentwurfsplanung ist abgeschlossen, mit der Leistungsphase 3 kann zeitnah begonnen werden.
Laufzeit, Umfang und Höhe der Förderung, Kumulierung:
Die Fördersumme des Bundes liegt zwischen 250.000 € und 8 Mio. €.
Der Fördersatz beträgt 45%.
Eine Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 75% bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage ist bei diesem Förderprogramm für Landkreise ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Eigenbeteiligung der Landkreise mit 55% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist obligatorisch.
Eine Kumulierung mit Landesfördermitteln für dasselbe Projekt ist grundsätzlich möglich, während eine Kombination mit anderen Zuwendungen des Bundes ausgeschlossen ist.
Hinsichtlich eines im September 2025 abgelehnten Antrages auf eine Zuwendung aus dem Programm „Bäderinfrastruktur“ wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, im Rahmen der sogenannten politischen Liste für den Haushalt 2026 weitere Mittel bereitzustellen. Dabei ist als größte Einzelinvestition die Förderung von Sportstätten mit 15 Mio. € vorgesehen, so dass möglicherweise im kommenden Jahr doch noch eine Landesförderung für das Projekt möglich wird.
Die Verwaltung wird dies weiterverfolgen und im Falle einer Bewilligung in den Finanzierungsplan integrieren.
Der Finanzierungsplan für den Landkreis Lüneburg stellt sich derzeit wie folgt dar:
Aktuelle Gesamtkostenschätzung: 6.660.000 €
Beantragte Bundesförderung (45%): 2.997.000 €
Eigenanteil (55%): 3.663.000 €
Der Förderzeitraum läuft über die Jahre 2026 bis 2029.
Für den Haushaltsplan 2026 wurde unter der Investitions-Nr. 3500.20.07 ein Planungsansatz in Höhe von 500.000 € sowie 6,4 Mio. € in der Finanzplanung ab 2027 angemeldet.
Angaben zu Projekt:
Das Lehrschwimmbecken Oedeme wurde 1972 erbaut, ist mithin 53 Jahre alt und entsprechend stark sanierungsbedürftig. Dieser Zustand bedingte in der Vergangenheit wiederholte Reparaturen auch außerhalb der Schulferien mit einhergehenden Schließungen im laufenden Betrieb. Es wurden stets nur unbedingt notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, jedoch keine grundlegende und insbesondere keine energetische Sanierung des Gebäudes durchgeführt.
Die jetzt geplanten energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie u.a. der Einbau einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonden zur Wärmeversorgung zu 100 % aus regenerativen Energien, der Bau einer Photovoltaikanlage zur Stromversorgung, die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik, werden den Energieverbrauch signifikant reduzieren und zu einer nachhaltigen Verringerung des CO² Ausstoßes führen.
Dieses Lehrschwimmbecken ist das einzige in der Hansestadt Lüneburg, das mit einem Hubboden ausgestattet ist. Diese Ausstattung bietet in herausragender Weise die Möglichkeit, das Schwimmen zu erlernen. Die Schulen sind nach den Vorgaben für den Sportunterricht verpflichtet, Schwimmunterricht zu erteilen und auch dem Vereinssport würde ohne das Lehrschwimmbecken Oedeme keine derartig geeignete Übungsstätte zur Verfügung stehen.
Gerade in den letzten Jahren ist die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung in erheblichem Maße gesunken. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2022 hat sich die Zahl der Grundschulkinder, die nicht schwimmen können, seit 2017 von 10 auf 20% verdoppelt. Diesem Trend gilt es entgegen zu wirken. Gerade im Grundschulalter stellen sich die Weichen für die Anlage der Schwimmfähigkeit für das weitere Leben. Dies erfordert die Bereitstellung einer funktionsfähigen, gut ausgestatteten, barrierefreien Schwimmstätte in einem guten energetischen Zustand.
Mit einer umfassenden energetischen Sanierung des Lehrschwimmbeckens einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit befasst sich die Gebäudewirtschaft des Landkreises Lüneburg schon seit mehreren Jahren.
Eine Vorentwurfsplanung ist zwischenzeitlich fertig erstellt, so dass mit der Projektplanung nach Bereitstellung der finanziellen Ressourcen zügig begonnen werden kann.
Die Voraussetzungen für den erneuten Versuch, Fördermittel für dieses wichtige Projekt zu erhalten, liegen aus Sicht der Verwaltung vor, so dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vorgeschlagen wird.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 6.660.000,- €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges: Zum Haushaltsplan 2026 angemeldet (Planansatz) und in die Finanzplanung ab 2027 aufgenommen
d) mögliche Einnahmen: 2.997.000, - € Bundesfördermittel
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung: Durch umfassende energetische Sanierung, Umstellung der Wärmeversorgung, Einsatz von Photovoltaik zur Stromversorgung, Verbesserung der Gebäudehülle wird eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs und nachhaltige Verringerung des CO² Ausstoßes erwartet.
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
Anlagen
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(wie Dokument)
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239,6 kB
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