Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2025/384
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der CDU-Fraktion vom 22.11.2025 zum Thema "Anfrage an die Kreisverwaltung zum Thema Altenpflege" im Stand der ersten Aktualisierung der Verwaltung vom 09.12.2025
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beteiligt:
- Pflege und Teilhabe für Erwachsene; Fachbereich Soziales
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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10.12.2025
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Sachverhalt
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und der mangelnden Entlastung pflegender Angehöriger sind Kurzzeit- und Tagespflege Säulen der regionalen Versorgungsstruktur.
Die Altenpflege soll ein würdiges Leben im Landkreis Lüneburg im Alter sichern. Dabei wird die Versorgung vor Ort zunehmend kritisch betrachtet und erscheint vielen nicht ausreichend. Immer wieder erreichen uns diesbezüglich Klagen der Kreisbewohnerinnen und -bewohner.
Folgende Fragen stellen wir:
1. Bestandsaufnahme und Bedarf:
- Wie viele Plätze in der Stationären Pflege, der Kurzzeitpflege und Tagespflege halten wir aktuell vor? Wie viele freie Plätze gibt es? Wie viele Menschen stehen wo auf Wartelisten? Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Plätze? Bitte nach Einrichtungen, Orten und Trägern aufschlüsseln.
- Gibt es Menschen, die sich aktuell eine Pflege nicht leisten können? Wenn ja, wie
viele?
- Welche regionalen Unterschiede existieren im Landkreis hinsichtlich der Verfügbarkeit
und Erreichbarkeit?
- Wie wird sich der geschätzte Bedarf an Kurzzeit- und Tagespflegeplätzen entwickeln?
(2030/2040)
- Liegen dem Landkreis konkrete Pläne/Anträge über neue Einrichtungen und Erweiterungen vor? Welche Gespräche werden in diesem Bereich geführt?
2. Personal- und Qualitätsaspekte:
- Für wie wichtig erachtet es die Verwaltung des Landkreises, dass die Pflegemaßnahmen schriftlich dokumentiert werden oder würde eine digitale Dokumentation der Verwaltung reichen? Wie könnte diese aussehen?
- Betreffend der Stichtagsbetrachtung der Anzahl der belegten Pflegeplätze: wäre es aus
der Sicht der Verwaltung vertretbar und machbar diese Erhebung öfter regelmäßig durchzuführen? In welchen Zeiträumen wäre das machbar? Welcher geschätzte Aufwand würde auf die Verwaltung zukommen?
- Ist es möglich, die Inhalte, Ideen und Vorschläge der Steuergruppensitzung der ReKAP
dem Kreistag zugänglich zu machen und mögliche Handlungsstrategien zu entwickeln?
- Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum Personalmangel in der Kurzzeit- und
Tagespflege vor?
- Welche Maßnahmen unterstützt oder plant der Landkreis gegebenenfalls zur Fachkräftegewinnung in diesem Bereich?
- Welche Qualitätsentwicklungsmaßnahmen (Fortbildungen, Beratungen, Fachkräftegewinnung und -sicherung) sowie Zusammenarbeit mit Schulen und Trägern
werden derzeit verfolgt?
3. Förderung:
- Welche Förderprogramme nutzt der LK für den Ausbau der Kurz- und Tagespflege?
- Sieht der Landkreis Bedarf für ein eigenes kommunales Förderprogramme? Welche
Ideen gibt es dazu?
4. Entlastung pflegender Angehöriger:
- Welche Maßnahmen ergreift der LK zur Unterstützung und Stärkung pflegender
Angehöriger?
- Wie wird sichergestellt, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen Zugang zu
Kurzzeit- und Tagespflegeleistungen haben?
5. Digitalisierung und Vernetzung:
- Welche digitalen Unterstützungen (z.B. Online-Platzfinder, Buchungssysteme) sind
geplant oder in Vorbereitung?
- Welche Initiativen zur besseren Vernetzung der Einrichtungen existieren? Sollte die Kreisverwaltung bei dem einen oder anderen Punkt über keine Daten verfügen, so bitten wir um Mitteilung, wo wir ggfs. entsprechende Informationen erhalten können.
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2025
zu 1. Bestandsaufnahme und Bedarf
- Wie viele Plätze in der Stationären Pflege, der Kurzzeitpflege und Tagespflege halten wir aktuell vor?
Stand 01.12.2025 sind in der Stadt 837 und im Landkreis 1123 stationäre Plätze vereinbart. Von diesen Plätzen gibt es neben der eingestreuten Kurzzeitpflege in der Stadt 3 und im Landkreis 7 fixe und in der Stadt 17 und im Landkreis 36 flexible Kurzzeitpflegeplätze. Für fixe und flexible Plätze werden höhere Pflegesätze vereinbart.
Wie viele freie Plätze gibt es?
In der Stadt gibt es 185 freie Plätze und im Landkreis 39. In der Stadt gibt es ein Heim mit über 100 unbelegten Plätzen.
- Wie viele Menschen stehen wo auf Wartelisten?
In der Stadt stehen 107 und im Landkreis 157 Menschen auf der Warteliste, wobei dieselben Menschen auf mehreren Wartelisten stehen werden.
- Wie hoch war die durchschnittliche Auslastung der Plätze?
In der Stadt lag die Auslastung am 30.06.2025 bei 78,6 % und im Landkreis bei 93,97%. Die Abweichung bei der Stadt ist durch die über 100 unbelegten Plätzen einer Einrichtung zu erklären.
- Bitte nach Einrichtungen, Orten und Trägern aufschlüsseln.
Anonymisierte Tabelle in der Anlage
- Gibt es Menschen, die sich aktuell eine Pflege nicht leisten können? Wenn ja, wie viele?
Menschen, die sich Pflege zurzeit nicht leisten können, beantragen Hilfe zur Pflege im Rahmen des SGB XII. In der Hansestadt Lüneburg haben 277 Menschen in 12/2024 stationäre, 48 ambulante Leistungen und im Landkreis Lüneburg 286 Menschen 12/2024 stationäre, 76 ambulante Leistung der Hilfe zur Pflege erhalten.
- Welche regionalen Unterschiede existieren im Landkreis hinsichtlich der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit?
Tabelle mit Heimen und Tagespflegen anonymisiert mit Orts- bzw. Samtgemeindeangabe
- Liegen dem Landkreis konkrete Pläne/Anträge über neue Einrichtungen und Erweiterungen vor?
In Wienebüttel geht Anfang 2026 ein Heim mit 100 Betten (Schwerpunkt Demenz), sowie eine Tagespflege mit 19 Plätzen in den Betrieb.
Melbeck: Wird weiterhin vorangerieben. F und B-Plan sind in der Beschlussfassung
Embsen: wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben
Hohnstorf: bauplanungsrechtliche Hürden und Verlust von KfW-Mittel führten dazu, die Planung des Baus nicht weiterzuverfolgen.
Bleckede: in Planung sind ein Alten- und Pflegeheim, Betreutes Wohnen und Wohnen. B- und F Plan sind im Beteiligungsverfahren
Lüneburg: Haus An der Ilmenau hat 140 Plätze. Zurzeit sind nur 30 von 120 Plätzen besetzt. Die Belegung wird zurzeit wieder hochgefahren.
- Welche Gespräche werden in diesem Bereich geführt?
Sobald dem FD 52 Planungen von Neu- oder Umbauten bekannt werden, wird eine Beratung angeboten. Bei der Planung von neuen stationären Angeboten wird auf die Voraussetzung für die Betreuung von Demenz kranken Bewohner:innen hingewiesen.
zu 2. Personal- und Qualitätsaspekte
- Für wie wichtig erachtet es die Verwaltung des Landkreises, dass die Pflegemaßnahmen schriftlich dokumentiert werden oder würde eine digitale Dokumentation der Verwaltung reichen?
Die Verpflichtung zur Dokumentation ist vertraglich vereinbart. Die Einrichtungen erhalten finanzielle Unterstützung zur Digitalisierung, um eine Optimierung herbeizuführen. Die Dokumentation dient auch dem Schutz des Pflegepersonals, dass die erforderliche Pflege erbracht wurde.
- Wie könnte diese aussehen?
Im Jahr 2015 wurde das 'Strukturmodell zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation' bundesweit eingeführt. Das Ziel bestand darin, den Dokumentationsaufwand ohne Vernachlässigung fachlicher Qualitätsstandards deutlich zu reduzieren. 50 % der Betriebe sollen bis heute ungestellt sein.
- Betreffend der Stichtagsbetrachtung der Anzahl der belegten Pflegeplätze: wäre es aus der Sicht der Verwaltung vertretbar und machbar diese Erhebung öfter regelmäßig durchzuführen?
Die Erhebung der Daten erfolgt aufgrund einer Meldepflicht des LK LG gegenüber dem Land. Die Daten werden händisch erhoben. Einrichtungen müssen erinnert werden. Der Aufwand ist schon jetzt hoch. Die Heime sind zu einer häufigeren Datenlieferung nicht verpflichtet. Dazu stellt sich die Frage, welchen Mehrwert die häufige Erhebung der Daten hat. Aus Sicht der Verwaltung ist die häufigere Erhebung der Daten nicht vertretbar.
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In welchen Zeiträumen wäre das machbar?
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Welcher geschätzte Aufwand würde auf die Verwaltung zukommen?
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Ist es möglich, die Inhalte, Ideen und Vorschläge der Steuergruppensitzung der ReKAP dem Kreistag zugänglich zu machen und mögliche Handlungsstrategien zu entwickeln?
Der KT hat der ReKAP eine Geschäftsordnung und damit auch Aufgaben gegeben. Zudem ergibt sich eine eigene Zuständigkeit aus der Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG). Nach der Geschäftsordnung tagt die Steuerungsgruppe nichtöffentlich. Die Steuerungsgruppe bereitet die Sitzungen der ReKAP vor. Eine Information des KT durch die Steuerungsgruppe ist nicht vorgesehen denn die Themen sollen ja in der ReKAP diskutiert und Projekt entwickelt werden, die dann in die Politik getragen werden. In der ReKAP sind KTAs vertreten, so dass auf diesem Wege eine Information in den politischen Raum erfolgen kann. In den Kreistag kommen Themen, die die ReKAP selbst entwickelt hat. Eine Vorinformation und Befassung der ReKAP- Themen im KT führen die Arbeit der ReKAP und deren Gremien ad absurdum.
- Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zum Personalmangel in der Kurzzeit- und Tagespflege vor?
Es gibt im Landkreis keine Einrichtung der solitären Kurzzeitpflege. Die Kurzzeitpflege ist an die stationäre Pflege gekoppelt. Der Personalmangel wird sichtbar durch die Auslastungsquote, die Wartelisten und die Erfahrungen aus den Beratungssituationen.
In der Tagespflege ist die Personalsituation besser. Als Grund sind die verlässlichen Arbeitszeiten zu nennen.
- Welche Maßnahmen unterstützt oder plant der Landkreis gegebenenfalls zur Fachkräftegewinnung in diesem Bereich?
Im Landkreis Lüneburg werden 4 Pflegeschulen (IWK, BBS III; PKL; KL) vorgehalten. Die BBS III unterstützt bei der Koordinierung der praktischen Ausbildung.
- Welche Qualitätsentwicklungsmaßnahmen (Fortbildungen, Beratungen, Fachkräftegewinnung und -sicherung) sowie Zusammenarbeit mit Schulen und Trägern werden derzeit verfolgt?
Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe
- Schwerpunktsetzung auf Sprachförderinstrumente: Zusammenarbeit mit Schulen, Sprachkursträgern, BAMF, Agentur für Arbeit und Jobcenter
- Teilnahme am Netzwerk „BAMF, IK und Sprachkursträger“, und Netzwerk „BAMF und Deutschförderung“
- Bedarfserhebung Sprachförderung an den Berufsbildenden Schulen 04/25
o Sprachförderungsbedarfe bei den BBSen wurden mit Hilfe eines Erhebungsbogens abgefragt.
o Ziel: Sprachförderinstrumente (BAMF AzuBi Berufssprachkurse) präzise bewerben
o Ergebnis: fehlende Deutschkenntnisse insbesondere bei ZFA und MFA
o Informationsanschreiben an die Ausbildungsbetriebe in Kooperation mit der Schulfachkraft im September 2025
Projekt BILL
- Maßnahmen im Themenschwerpunkt „Fachkräftesicherung“, besonderes Augenmerk auf Mangelberufe:
o Ausarbeitung von Maßnahmen u.a. im Bereiche Fachkräftesicherung (läuft aktuell)
o Kommendes Jahr geplant: Antragstellung bei der Allianz für Fachkräfte NONà Einrichtung eines Welcome Centers (Unterstützung bei Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland)
zu 3. Förderung
- Welche Förderprogramme nutzt der LK für den Ausbau der Kurz- und Tagespflege?
Der LK nutzt keine Förderprogramme. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass die Bedarfsdeckung die Kräfte des Marktes entscheiden. Interessenten erhalten eine Umfangreiche Beratung von der Heimaufsicht und der Verhandlerin.
- Sieht der Landkreis Bedarf für ein eigenes kommunales Förderprogramme?
Nein
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Welche Ideen gibt es dazu?
zu 4. Entlastung pflegender Angehöriger:
- Welche Maßnahmen ergreift der LK zur Unterstützung und Stärkung pflegender Angehöriger?
Der Landkreis hält die Beratungsangebote Senioren- und Pflegestützpunkt Region Lüneburg, die Alterslotsen und die Pflegeberatung vor. Das Thema „Pflegende Angehörige“ ist eines der Themen der ReKAP. Eine Gruppe Studierender unter Federführung von Frau Prof Remdisch befasst sich ebenfalls mit diesem Thema. Die LINGA-Wochen, die Im Frühjahr 2026 in Lüneburg stattfinden, befassen sich ebenfalls mit dem Thema. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten.
- Wie wird sichergestellt, dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen Zugang zu Kurzzeit- und Tagespflegeleistungen haben?
Neben den Leistungen der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege) haben die Menschen mit niedrigem Einkommen in Abhängigkeit der Einkommens- und Vermögensgrenzen Anspruch auf Pflegeleistungen im Rahmen der Sozialhilfe. Dazu beraten u. a. der Senioren- und Pflegestützpunkt Lüneburg, die Alterslotsinnen, die Pflegeberatung und die Sachbearbeiter der Hilfe zu Pflege von Stadt und Landkreises
zu 5. Digitalisierung und Vernetzung:
- Welche digitalen Unterstützungen (z.B. Online-Platzfinder, Buchungssysteme) sind geplant oder in Vorbereitung?
Hinsichtlich der Deckung von Bedarfen der ambulanten Pflege gibt es die Idee eine Plattform zu initiieren, auf der Menschen und deren Bedarf nebst Wohnort den Einrichtungen nahegebracht werden. damit diese ihre Ressourcen optimaler einbringen können.
- Welche Initiativen zur besseren Vernetzung der Einrichtungen existieren?
Im Rahmen der Vorbereitung der regionalen Arbeitskreise der ReKAP hatte der LK alle Anbieter von Pflege zu einem Austausch eingeladen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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