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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, das förmliche Beteiligungsverfahren zum RROP 2025 - 3. Entwurf nach § 9 Abs. 3 ROG durchzuführen.

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Sachverhalt

Der Landkreis stellt als Träger der Regionalplanung das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf und nimmt damit steuernden Einfluss auf die Bevölkerungs-, Siedlungs-, Verkehrs-, Wirtschafts-, Infrastruktur- und Landschaftsentwicklung im Kreisgebiet. Das RROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung (Textteil A) und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000. Ihm sind eine Begründung (Textteil B) und ein Umweltbericht (Textteil C) beigefügt.

Die Festlegungen des RROP entfalten Bindungswirkungen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie Zulassungsentscheidungen öffentlicher Stellen und Personen des Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Unterschieden wird dabei in Ziele der Raumordnung, die endabgewogen und somit verbindliche Vorgaben der Raumordnung und der Abwägung nicht zugänglich sind, und in Grundsätze der Raumordnung, die der Abwägung zugänglich und sprachlich offener formuliert sind.

 

Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 19.06.2017 (VO 2017/113) stellt der Landkreis sein RROP neu auf. Nach einem ersten Beteiligungsverfahren im Januar 2023 fand im Sommer 2025 das Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des RROP 2025 statt. Es wurden über 250 Stellungnahmen abgegeben, die gesichtet, zusammengefasst und abgewogen wurden. Die Ergebnisse der Abwägung finden sich in der Abwägungssynopse in Anlage 1.

 

Die sich aus der Abwägung ergebenden Änderungen sind in den 3. Entwurf eingearbeitet. Die Änderungen sind in der beschreibenden Darstellung und der Begründung (Anlage 2 mit Anhängen zur Begründung in Anlage 3) sowie dem Umweltbericht (Anlage 7) gekennzeichnet. Die Änderungen der zeichnerischen Darstellung sind in den Änderungskarten dargestellt (Anlagen 4 und 5). Die Aufteilung der Themen auf die zwei Änderungskarten dient dabei der Sicherstellung der Lesbarkeit bei Überlagerungen von Änderungen. Zudem bietet die Lesefassung der zeichnerischen Darstellung einen Gesamtüberblick über die zeichnerischen Festlegungen des 3. Entwurfes (Anlage 6).

Die Gutachten, die bereits im Beteiligungsverfahren zum 1. und 2. Entwurf enthalten waren, sind in den Anlagen 8 bis 12 erneut beigefügt. Hierin erfolgten keine Änderungen.

 

Die gegenüber den vorherigen Entwürfen unveränderten Teile des 3. Entwurfes sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG nach Bekanntgabe als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu werten und als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.

 

 

Überblick über die wesentlichen Änderungen im 3. Entwurf

Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen des 3. Entwurfes des RROP 2025 gegenüber dem 2. Entwurf zusammengestellt. Änderungen, die nicht bereits in der Vorlage 2025/383 zur Sitzung des Ausschusses für Raumordnung am 8.12.2025 enthalten waren, sind dabei kursiv dargestellt. Es handelt sich um eine Auswahl der wesentlichen Änderungen; die vollständigen Änderungen sind wie beschrieben in den entsprechenden Dokumenten markiert.

 

1  Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume

1.1   Entwicklung der räumlichen Struktur des Landes

Das Zieljahr für die Netto-Treibhausgasneutralität des Landkreises Lüneburg in Ziffer 1.1 03, Satz 3 wird entsprechend des aktuellen integrierten Klimaschutzkonzeptes 2025 auf das Jahr 2040 geändert.

 

2   Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur

2.1   Entwicklung der Siedlungsstruktur

2.1.2    Wohnbauliche Entwicklung

Bei der zeitlichen Flexibilisierung der Inanspruchnahme von Flächenkontingenten in Ziffer 2.1.2 03, Satz 7 wird die Formulierung „entsprechend des Planungshorizontes der Bauleitplanung“ gestrichen, um die Anforderungen an die Bestimmtheit eines Ziels der Raumordnung zu erfüllen. Die Möglichkeit der zeitlichen Kumulation von Flächenkontingenten innerhalb der Gültigkeit des RROP bleibt bestehen.

Hinsichtlich der Weitergabe von Flächenkontingenten in Ziffer 2.1.2 03, Satz 8 wird klargestellt, dass der zweite Spiegelstrich für Konstellationen gilt, die „räumlich und/oder funktional“ über die Möglichkeiten des ersten Spiegelstriches hinausgehen.

 

2.1.4    Tourismus, Erholung, Sport

Die Ortschaft Stixe/Stixer Hof wird als Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung (Ziffer 2.1.4 02) festgelegt.

 

2.2   Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte

Zur Aufhebung von Überlagerungen mit Freiraumfestlegungen in der Hansestadt Lüneburg sowie mit dem Vorranggebiet Autobahn werden Flächen aus Zentralen Siedlungsgebieten zurückgenommen.

In Bleckede wird das zentrale Siedlungsgebiet im Bereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans erweitert.

 

3  Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumfunktionen und Freiraumnutzungen

3.1   Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbunds und seiner Funktionen

3.1.1    Elemente und Funktionen des regionalen Freiraumverbunds, Bodenschutz

In der Begründung zu 3.1.1 01 Satz 3 werden Windenergieanlagen als in Vorranggebieten Freiraumfunktionen "nicht funktionswidrige" raumbedeutsame bauliche Anlagen ergänzt und die Vereinbarkeit von Windenergieanlagen mit dem Schutzzweck als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete begründet. 

 

3.2   Entwicklung der Freiraumfunktionen

3.2.1    Landwirtschaft, Forstwirtschaft

In Bleckede wird im Bereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans Vorranggebiet Wald zurückgenommen.

3.2.2    Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung

Aufgrund formaler Anforderungen wird der Plansatz in Ziffer 3.2.2 03 auf zwei einzelne Plansätze aufgeteilt.

In Ziffer 3.2.2 06, Satz 3 werden Vorbehaltsgebiete landschaftsbezogene Erholung zur Steuerung der Nachnutzung des Rohstoffabbaus mit einer naturverträglichen Erholungsfunktion ergänzt.

 

3.2.4    Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz

In Ziffer 3.2.4 05 Satz 3 wird ein Satzteil zur Risikovorsorge bei Starkregen ergänzt.

 

Zeichnerische Änderungen Kapitel 3

In Bardowick wird im Bereich des B-Plans Nr. 21 eine Fläche als Vorbehaltsgebiet Wald zurückgenommen.

Im Bereich des Gewerbegebietes Wittorfer Heide werden die Vorbehaltsgebiete Biotopverbund und Landwirtschaft -auf Grund hohen Ertragspotenzials- zurückgenommen.

In Barum werden im Bereich der gewerblichen Bauflächen (an der K1) die Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft, Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung, Biotopverbund sowie Landwirtschaft -aufgrund hohen Ertragspotentials- zurückgenommen.

In Lüdersburg wird im Bereich rechtsgültiger Bebauungspläne das Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft zurückgenommen.

In der Hansestadt Lüneburg wird im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 177 "Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp" (Standort Feuerwache Ost) das Vorranggebiet Freiraumfunktionen zurückgenommen.

In Reppenstedt sowie der Gemeinde Amt Neuhaus werden aufgrund einer Überlagerung mit Zentralem Siedlungsgebiet Flächen der Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft zurückgenommen.

Im Bereich von Überlagerungen mit Vorranggebieten Rohstoffgewinnung werden zeichnerische Festlegungen zu Freiraumfunktionen und -nutzungen, die sich nicht auf Folgenutzungen beziehen, zurückgenommen. Dies betrifft VB Wald, VB Landwirtschaft sowie VR Freiraumfunktionen.

In Scharnebeck wird auf den Betriebsflächen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe zum Elbe-Seitenkanal das Vorbehaltsgebiete Biotopverbund zurückgenommen.

In der Gemeinde Amt Neuhaus wird eine Teilfläche im Teilraum C-31 "Unterlauf der Krainke" im Eigentum der Biosphärenreservatsverwaltung als Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung,- pflege und -entwicklung ergänzt und auf dieser Fläche das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft zurückgenommen.

In Karze wird eine Fläche aufgrund einer Aufforstungsgenehmigung als Vorbehaltsgebiet Wald festgelegt; das Vorranggebiet Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung wird an dieser Stelle zurückgenommen, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Biotopverbund werden angepasst.

 

4  Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale

4.1   Mobilität, Verkehr, Logistik

4.1.2    Schienenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Fahrradverkehr

Aufgrund aktualisierter Planungen der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH wird der Begriff „Zweistundentakt“ für die Bahnstrecke Lüneburg – Dannenberg in den Ziffern 4.1.2 04, Satz 2 und 05, Satz 2 in „Stundentakt“ geändert.

 

4.2   Erneuerbare Energieversorgung und Energieinfrastruktur

4.2.1    Erneuerbare Energien

In der Begründung zu Ziffer 4.2.1 01 erfolgen textliche Anpassungen zur Konkretisierung, Klarstellung und Beseitigung von Unstimmigkeiten. Am Planungskonzept selbst erfolgen keine wesentlichen Änderungen.

In der Zeichnerischen Darstellung wird die Siedlung Am Steckelberg bei Gienau als Innenbereichswohnen bewertet. Dadurch reduziert sich die Teilfläche DAH_01_05 im westlichen Bereich um etwa 15,5 ha.

Für die Teilfläche OST_05_02 erfolgt eine korrigierte Darstellung in Bezug auf die Siedlungsabstände zu Gifkendorf. Daraus ergibt sich eine randliche Erweiterung einer bereits im 1. Entwurf enthaltenen Teilfläche in nordöstlicher Richtung um ca. 12,7 ha.

Weiterhin werden die Schutzabstände zu Gewerbegebieten mit zulässigen oder bestehenden Wohnnutzungen angepasst. Hieraus ergeben sich Flächenreduzierungen bei den Teilflächen GEL_ILM_LUE_01_08 und 01_12/13 von insgesamt etwa 22,5 ha.

Der Schutzbereich der Standortschießanlage Wendisch-Evern wird neu bewertet. Dadurch entfallen die beiden Teilflächen OST_04_01 und 04_09 mit insgesamt 24,6 ha.

BOS-Richtfunkstrecken werden mit 30 m gepuffert. Bei einem randlichen Verlauf werden betroffene Windenergiegebiete entsprechend verkleinert. Dies betrifft die Teilflächen BAR_03_10a (ca. 2,7 ha) und DAH_01_08b (ca. 0,4 ha).

Die Rohrfernleitung Stade-Teutschenthal, welche im RROP als Vorranggebiet Rohrfernleitungstrasse festgelegt ist, wird mit 50 m gepuffert. Hieraus ergeben sich Flächenreduzierungen bei den Flächen GEL_01 (ca. 5,57 ha) und GEL_ILM_LUE_01_08, 01_12/13, 01_14a und 01_14c (ca. 2,5 ha).

Die Ostniedersachsenleitung wird durchgängig mit 125 m gepuffert. Die Teilfläche ILM_02_04 verkleinert sich dadurch in ihrem westlichen Bereich um ca. 4,7 ha.

Nach den erfolgten Änderungen verbleibt eine Flächenkulisse für Vorranggebiete Windenergienutzung von 4.210,1 ha bzw. 3,17 % der Landkreisfläche.

4.2.2 Energieinfrastruktur
In der zeichnerischen Darstellung wird das Umspannwerk Volkstorf (Gemeinde Vastorf) ergänzt.

5.  Umweltbericht

Der Umweltbericht wird entsprechend der vorgenommenen Änderungen in der textlichen und zeichnerischen Darstellung und der Begründung angepasst.

 

 

Beteiligungsverfahren (Beschlussvorschlag)

 

Aufgrund der vorzunehmenden Änderungen des 2. Entwurf des RROP 2025 ist gemäß § 9 Ab. 3 ROG für den 3. Entwurf ein weiteres förmliches Beteiligungsverfahren durchzuführen, um in Bezug auf die Änderungen erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies betrifft die Änderungen in den Teilen A und B des RROP 2025 (Anlagen 2, 3-1 und 3-2), die Änderungskarten der zeichnerischen Darstellung (Anlagen 4 und 5) und die Änderungen im Umweltbericht (Anlage 7). Die Abgabe von Stellungnahmen ist nur in Bezug auf die Änderungen möglich.

 

Das Beteiligungsverfahren soll vorbehaltlich des Beschlusses des 3. Entwurfes noch Ende Januar eingeleitet werden. Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme können laut ROG gegenüber der Vorgabe von mindestens einem Monat für einen ersten Entwurf bei einer erneuten Beteiligung angemessen verkürzt werden. Aufgrund des geringen Umfangs der Änderungen ist eine Auslegungsdauer von zwei Wochen vorgesehen.

Wie bereits für das Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf können während des Beteiligungszeitraums zum 3. Entwurf innerhalb des im Internet bereitgestellten Beteiligungsportals BO.PLUS die Unterlagen eingesehen und Stellungnahmen online abgegeben werden. Die Unterlagen können darüber hinaus beim Landkreis eingesehen werden. Details zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Ort, Fristen etc.) sind vorher öffentlich bekannt zu machen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung im Amtsblatt soll die Beteiligung auch im Internet und über die Tagespresse angekündigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: max. 25.000,00 €

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen: 57.153,00 € Kostenerstattung vom Land

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

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