Beschlussvorlage - 2025/399
Grunddaten
- Betreff:
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Kreiszuschuss für den Verein diversu e.V. für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Erika Stabel
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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27.01.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Verein diversu e.V. beantragt für eine finanziell gesicherte Grundlage für das Jahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg, um auch über das Jahr 2025 hinaus verlässlich eine Antidiskriminierungsberatung anbieten zu können. Bereits für die Jahre 2022 bis 2025 wurde eine Förderung in beantragter Höhe von 5.000 € vom Landkreis bewilligt.
Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstelle umfasst u.a. die wohnungsnahe Antidiskriminierungsberatung von Einzelpersonen und Institutionen, die Bildungsarbeit, den Ausbau eines Antidiskriminierungsnetzwerks im Landkreis Lüneburg und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Rechtsextremismusbeauftragte des Bildungs- und Integrationsbüros des Landkreises führt zu dem Antrag wie folgt aus:
„Diversu e.V. ist seit vielen Jahren ein fundamentaler Bestandteil der Antidiskriminierungsarbeit im Landkreis Lüneburg. Während durch die Beratungsarbeit Betroffene von Diskriminierung direkt unterstützt werden, leistet diversu auch wichtige Vernetzungsarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen, staatlichen und wirtschaftlichen Akteur:innen, um für das breite Themenspektrum Diskriminierung zu sensibilisieren. Mithilfe von Fördermitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und in Kooperation mit dem Bildungs- und Integrationsbüro setzte diversu e.V. zwischen 2020 und 2024 das Projekt „Kompetenzzentrum Antidiskriminierung Nord-Ost-Niedersachsen“ um. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts, aber auch außerhalb verlief sehr kollegial und für beide Seiten gewinnbringend. Durch die Kooperation zwischen dem Rechtsextremismusbeauftragten und diversu wurden außerdem die Themen Rechtsextremismusprävention und Antidiskriminierungsarbeit besser zusammengebracht, neue Projekte, beispielsweise zum Thema Sprachbarrieren bei der ärztlichen Versorgung angestoßen und bestehende Projekte wie das Antidiskriminierungsnetzwerk Lüneburg weiterentwickelt.
Vor diesem Hintergrund halte ich eine kommunale Förderung für sehr sinnvoll, um mindestens das Kerngeschäft, die Beratungs- und Sensibilisierungsarbeit, aufrecht zu erhalten.“
Frau Dr. Katz vom Verein diversu e.V. hat zuletzt im Februar dieses Jahres zu den einzelnen Aufgaben und der Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstelle im Ausschuss berichtet.
Die Verwaltung empfiehlt die Antidiskriminierungsberatungsstelle im Jahr 2026 in der beantragten Höhe von 12.000 € zu fördern. Entsprechende Haushaltsmittel stehen für das Jahr 2026 zur Verfügung.
Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Lüneburg zum Antrag auf einen Zuschuss für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg für das Jahr 2026:
Diversu e.V. stellt in unserem Landkreis für Betroffene von Diskriminierungserfahrungen aus alltags- und institutionellen Strukturen ein wichtiges Unterstützungsangebot durch professionelle Beratung dar. Des Weiteren leistet diversu e.V. durch präventive Sensibilisierungsangebote in Form von Workshops, Fortbildungen und Schulungen oder in Kooperation durchgeführten öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen und Aktionstagen einen bedeutsamen Beitrag, Diskriminierung von marginalisierten Gruppen nachhaltig in unserem Landkreis abzubauen.
Mit der umfassenden Expertise für eine Vielzahl von Diskriminierungsformen (Rassismus, Sexismus, Ableismus etc.) auch aus den unterschiedlichen strukturellen Bereichen (Alltag, Arbeitskontext, Institutionen) können durch diversu e.V. viele unterschiedliche Zielgruppen das passende Beratungsangebot niedrigschwellig erhalten. Die Beraterinnen und Berater sind geschult in den spezifischen Erscheinungsformen innerhalb der Diskriminierungsformen (antimuslimischer Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus etc.) und beschäftigen sich intensiv mit „Critical Whiteness“, um die eigene Rolle und Entwicklung kritisch und professionell zu reflektieren.
Die Ansprechpersonen des AD Teams sind aktiv und präsent in zivilgesellschaftlichen und beruflichen Netzwerken und befördern durch ihre Öffentlichkeitsarbeit diskriminierungskritisches Denken der Bürgerinnen und Bürger in unserem Landkreis.
Diversu e.V. verhelfen Bürgerinnen und Bürger, die nicht selten gesellschaftlich mehrfach marginalisiert sind, für ihre Grundrechte und demokratische Teilhabe einzustehen (Artikel 3 GG). Nach dem aktuellen Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für 2024 zeigt sich, dass die Zahl der Ratsuchenden deutlich gesellschaftlich gestiegen ist. Wie hier auf der Mikroebene von diversu e.V. berichtet, zeigt der Jahresbericht, dass jeder dritte Fall den Arbeitskontext betrifft.
Diskriminierung nachhaltig abzubauen bleibt ein Prozess, für den es aktive Akteurinnen und Akteure auch vor Ort braucht wie diversu e.V., da dieser auf der Mikroebene vorangetrieben werden muss. Dieser Prozess bleibt nach Artikel 3 GG ein Verfassungsauftrag.
Um die zwingend notwendigen Beratungsangebote, Netzwerkbildungen und Sensibilisierungs- sowie Bildungsangebote der umfassenden Antidiskriminierungsarbeit von diversu e.V. für den Landkreis Lüneburg sicherzustellen, empfehle ich aus Gleichstellungsperspektive dem Antrag zu zustimmen.
Als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Lüneburg empfehle ich dem Antrag von diversu e.V. für eine Förderung für das Jahr 2026 von 12.000 Euro zu zustimmen.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 12.000,00 €
b) an Folgekosten: €
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges: Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe zur Verfügung
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Bei Verwendung des derzeitigen Tools konnte bei dieser Vorlage keine Klimaauswirkung festgestellt werden. |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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