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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Förderantrag der Neuen Arbeit wird abgelehnt.

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Sachverhalt

Gehörlosenberatung der Neuen Arbeit

Zuschussantrag vom 07.07.2025

 

Die Neue Arbeit bietet seit einigen Jahren eine Sozialberatung speziell für gehörlose und schwerhörige Menschen mit Sitz in Lüneburg und Cuxhaven an. Das Beratungsangebot steht Menschen aus mehreren Landkreisen zur Verfügung: Cuxhaven, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Heidekreis, Lüneburg, Lüchow-Dannenberg und Harburg. Die Finanzierung erfolgte bisher im Wesentlichen über einen Zuschuss des Landes Niedersachsen aus dem Landesanteil der Glücksspielabgabe. Diese dienen in der Regel der Förderung zeitlich befristeter Projekte. In den vergangenen Jahren konnten mit den Fördermitteln rund 96 % der Kosten abgedeckt werden; die verbleibenden 4 % wurden über Spenden aufgebracht.

Für das Jahr 2025 wird die Landesförderung – weiterhin als Projektförderung – auf etwa 90 % der Gesamtkosten reduziert. Somit ergibt sich eine Finanzierungslücke in Höhe von 6 %.

Die Neue Arbeit hat zur Schließung der Finanzierungslücke und zur Sicherung des Angebots Förderanträge an die Landkreise gestellt.

Soweit bekannt, haben die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Osterholz, Cuxhaven, Heidekreis, Rotenburg (Wümme) und Harburg die Zuschussanträge abgelehnt.

Der Finanzierungsplan 2026 für die Gehörlosenberatung sieht Kosten von 140.000 € vor. Die Neue Arbeit hat beim Landkreis Lüneburg ein Zuschuss von 3.000 € beantragt.

 

Für das Jahr 2026 sind Gesamtkosten von 140.000 € Kosten veranschlagt. Der Antrag der Neuen Arbeit an den Landkreis Lüneburg beläuft sich auf 3.000 Euro. Nach Abzug der 90% Landesförderung verbleibt ein offener Betrag von 14.000 Euro. Bei weiterhin angenommenen Eigenmitteln aus Spenden von 4% (5.600 Euro), ergibt sich ein Rest von 8.400 Euro (6%), der von den Landkreisen getragen werden soll. Berücksichtigt man die Einwohneranteile der beteiligten Landkreise, ergibt sich für den Landkreis Lüneburg eine rechnerische Beteiligung von 16 % - entsprechend 1.344 Euro. Eine eventuell höhere Nutzung des Angebotes durch Bewohnende des Landkreises Lüneburg ist auf Standort der Beratungsstelle zurückzuführen und keine überproportionale Inanspruchnahme im Vergleich zu anderen Regionen.

 

Die Diakonie, zu der auch die Neue Arbeit gehört, erhält bereits eine institutionelle Förderung in Höhe von 36.500 jährlich durch den Landkreis Lüneburg. Diese Form der Förderung dienst ausdrücklich dazu, diakonische Arbeit (u.a. auch die Sozialberatung) im Gesamten zu stärken und der Diakonie die notwendige Flexibilität zu geben, kleine oder kurzfristige Angebote entsprechend mitzutragen. Unter dieser Betrachtung ist der rechnerische Anteil des Landkreises somit im Rahmen der bestehenden Förderung bereits berücksichtigt.

 

Die Verwaltung erkennt ausdrücklich die hohe fachliche Qualität der Gehörlosenberatung an. Sie sieht aber keine Notwendigkeit für eine zusätzliche finanzielle Förderung über die bestehende institutionelle Förderung der Diakonie hinaus.

Die Versorgung gehörloser Menschen ist gewährleistet.

  •  Bei einer festgestellten Teilhabebeeinträchtigung hat der gehörlose Mensch einen Anspruch auf Unterstützung nach SGB IX.
  •  Bei Kommunikationsbeeinträchtigungen besteht bei Behördengängen ein Anspruch auf Stellung eines Dolmetschers, um die Kommunikation zu sichern.

 

Sollte die Gehörlosenberatung nicht fortgeführt werden, könnten die qualifizierten Mitarbeitenden der Neuen Arbeit weiterhin zur Unterstützung gehörloser Menschen eingesetzt werden, so dass deren Expertise erhalten bleibt und weiterhin direkt den Betroffenen zugutekommt.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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