Beschlussvorlage - 2026/005
Grunddaten
- Betreff:
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Fortführung der Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 28, 29 SGB III (Bildungs- und Teilhabebüro)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Erika Stabel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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27.01.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg rückwirkend zum 1. Januar 2026 die dieser Vorlage beigefügte Fortführungsvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28, 29 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) abzuschließen.
Sachverhalt
Zum 1. Januar 2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) eingeführt. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien, um Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten aber auch die, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen.
Damit können Leistungsberechtigte aus verschiedenen Rechtskreisen Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass sie diese Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern und damit bei unterschiedlichen Behörden geltend machen müssten.
Damit Leistungsberechtigte die Ansprüche nur bei einer Behörde geltend machen müssen, war zwischen Landkreis Lüneburg und Jobcenter Lüneburg bereits im Jahr 2011 vereinbart worden, die Bearbeitung dieser Leistungen aus einer Hand anzubieten in einem dem Landkreis Lüneburg angegliederten Fachgebiet Bildung und Teilhabe. Diese Vereinbarungen sind nach den Vorgaben des Bundes befristet, daher ist nunmehr über eine weitere Verlängerung dieser Vereinbarung zu entscheiden (siehe hierzu auch Vorlagen Nr. 2015/073 und 2021/003).
Mit dem Jobcenter ist über die Fortführung der Vereinbarung verhandelt worden, ein entsprechendes Mandat des Jobcenters zum Abschluss der Vereinbarung wurde in der Trägerversammlung am 18. November 2025 erteilt. Die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung soll Grundlage der Zusammenarbeit für die Jahre 2026 bis 2030 sein.
Ein rückwirkender Abschluss der Vereinbarung ist aufgrund des Wechsels in der Geschäftsführung im Jobcenter Lüneburg erforderlich geworden. Hierüber wurde der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 4. September 2025 informiert (TOP 9 - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten).
Die Verwaltung wird in der Sitzung für Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Finanz. Auswirkung
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Bei Verwendung des derzeitigen Tools konnte bei dieser Vorlage keine Klimaauswirkung festgestellt werden. |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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