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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Jobcenter Landkreis Lüneburg rückwirkend zum 1. Januar 2026 die dieser Vorlage beigefügte Fortführungsvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe nach §§ 28, 29 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) abzuschließen.

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Sachverhalt

Zum 1. Januar 2011 wurden die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) eingeführt. Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien, um Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

 

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld erhalten aber auch die, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

beziehen. 

 

Damit können Leistungsberechtigte aus verschiedenen Rechtskreisen Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass sie diese Leistungen bei den jeweiligen Leistungsträgern und damit bei unterschiedlichen Behörden geltend machen müssten.

 

Damit Leistungsberechtigte die Ansprüche nur bei einer Behörde geltend machen müssen, war zwischen Landkreis Lüneburg und Jobcenter Lüneburg bereits im Jahr 2011 vereinbart worden, die Bearbeitung dieser Leistungen aus einer Hand anzubieten in einem dem Landkreis Lüneburg angegliederten Fachgebiet Bildung und Teilhabe. Diese Vereinbarungen sind nach den Vorgaben des Bundes befristet, daher ist nunmehr über eine weitere Verlängerung dieser Vereinbarung zu entscheiden (siehe hierzu auch Vorlagen Nr. 2015/073 und 2021/003).

 

Mit dem Jobcenter ist über die Fortführung der Vereinbarung verhandelt worden, ein entsprechendes Mandat des Jobcenters zum Abschluss der Vereinbarung wurde in der Trägerversammlung am 18. November 2025 erteilt. Die dieser Vorlage beigefügte Vereinbarung soll Grundlage der Zusammenarbeit für die Jahre 2026 bis 2030 sein.

 

Ein rückwirkender Abschluss der Vereinbarung ist aufgrund des Wechsels in der Geschäftsführung im Jobcenter Lüneburg erforderlich geworden. Hierüber wurde der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 4. September 2025 informiert (TOP 9 - Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten).

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung für Erläuterungen und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

Bei Verwendung des derzeitigen Tools konnte bei dieser Vorlage keine Klimaauswirkung festgestellt werden.

 

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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