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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/365

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die Richtlinie zur Sportförderung werden folgende Förderschwerpunkte beschlossen:

Aus der Diskussion im Ausschuss erfolgt gegebenenfalls ein Beschluss.

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Sachverhalt

Die Verwaltung trägt aus der Beratungspraxis aus der Richtlinie zur Sportförderung vor.

Die Richtlinie ist dieser Vorlage als Anlage vollständigkeitshalber beigefügt.

 

Ergänzend hierzu wird Frau Pöss vom Kreissportbund Lüneburg e.V. über die Sportstättenbauförderung ergänzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 15.01.2026:

Im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 26.11.2025 wurde diese Beschlussvorlage in den nächsten Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur verschoben, damit eine Beratung in den Fraktionen erfolgen kann.

 

Ein neuer Sachverhalt hat sich aus den Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 ergeben. Auf den Beschluss des gemeinsamen Antrages der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen und CDU vom 02.12.2025 zum Thema "Förderfonds für energetische Sanierungen" (Vorlage 2025/386) wird verwiesen.

Danach soll ein Förderfonds für energetische Sanierungen eingerichtet werden. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 wird der Fonds mit zunächst 300.000 € jährlich ausgestattet. 

Eine Förderrichtlinie wird von der Verwaltung erarbeitet und im Ausschuss für Klimaneutralität beschlossen. Zudem wird der Antrag des MTV Treubund Lüneburg e.V. vom 19. Mai 2025 im Weiteren als Antrag für diesen Fonds behandelt und daher in den Ausschuss für Klimaneutralität verwiesen.

 

 

Mit diesen Mitteln des Fonds sollen Bürger/ -innen, Vereine und Unternehmen im Kreisgebiet bei Unternehmungen und Projekten, die der Allgemeinheit dienen, finanziell unterstützt werden, um energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen.

Im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 09.03.2026 soll ein erster Entwurf für die Richtlinie für diesen Förderfonds vorgestellt werden.

 

Aufgrund dieses neuen Förderfonds muss auch die Richtlinie zur Sportförderung entsprechend in Teilen angepasst werden, da die Richtlinie zur Sportförderung u.a. auch nachhaltige investive oder energetische Maßnahmen fördert.

Die Verwaltung erarbeitet dahingehend zur Diskussion ebenfalls einen Vorschlag für diese Änderung der Richtlinie zur Sportförderung.

 

Vollständigkeitshalber sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass es ein weiteres Förderprogramm des Landkreises Lüneburg für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum gibt.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: - €

 

b) an Folgekosten:    - €

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

+
Positive Klimawirkung!

Strategie (+)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.11.2025 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur

Erweitern

28.01.2026 - Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur

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