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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/013

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die BBS III – Agrarwirtschaft nutzt derzeit in unmittelbarer Nähe ihres Hauptstandortes Ackerflächen der Hansestadt Lüneburg für die praktische Ausbildung der Land- und Pferdewirte. Diese Flächen wurden seitens der Hansestadt Lüneburg gekündigt, da sie benötigt werden, um die geplante Erweiterung des Johanneums und den Neubau einer Feuerwache zu realisieren.

 

Eine kurzfristige oder übergangsweise Nutzung der Flächen ist ebenfalls nicht mehr möglich. Im Vorfeld der geplanten Baumaßnahmen wurde eine Sondierung des Bodens durchgeführt, bei der mögliche Blindgänger festgestellt wurden. Aus Gründen der Sicherheit scheidet eine weitere Nutzung daher aus.

 

Aus diesen Gründen hat die Verwaltung Gespräche mit dem Landwirtschaftlichen Bildungszentrums Echem (LBZ) aufgenommen. Seitens des LBZ besteht grundsätzlich Interesse an einer engeren Kooperation. Unabhängig davon plant das LBZ ohnehin den Neubau eines Gebäudes , für den bereits Fördermittel eingeworben wurden. Dem Landkreis könnten für eine Erweiterung des geplanten Gebäudes zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden, um Unterrichts- und Aufenthaltsräume für die BBS III zu schaffen.

 

Im Rahmen einer Kooperation könnten Labore, Werkstätten sowie die Tierhaltung gemeinsam genutzt werden. Darüber hinaus wäre es denkbar, einzelne Kurse gemeinsam durchzuführen. Eine derartige Zusammenarbeit zwischen berufsbildender Schule und LBZ wäre bundesweit einzigartig und könnte eine erhebliche fachliche und überregionale Strahlkraft entfalten.

 

Die konkreten Kosten für eine solche Lösung sind derzeit noch nicht bezifferbar und Bestandteil der weiteren Planungen.

 

Am Hauptstandort der BBS III ist im Laufe dieses Jahres die Einrichtung der Baustelle für die anstehende Sanierung vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist frühzeitig zu klären, ob die Land- und Pferdewirte perspektivisch an einen anderen Standort verlagert werden oder dauerhaft am bisherigen Standort verbleiben sollen.

 

Um diese Planungen rechtzeitig und verlässlich berücksichtigen zu können, ist eine grundsätzliche Entscheidung des Kreistages erforderlich, ob die dargestellten Planungen zur Errichtung einer Außenstelle und zur Kooperation mit dem LBZ weiterverfolgt werden sollen.

 

Die BBS III begrüßt eine entsprechende Kooperation und würde nach Fertigstellung ihr Konzept dem Ausschuss vorlegen.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: _______0_______€

 

b) an Folgekosten:    _____0_________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

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negative Klimawirkung

 

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29.01.2026 - Ausschuss für Schule und Bildung

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