Berichtsvorlage - 2026/014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe der Aufnahme von zwei Kommunaldarlehen als Konzernkredite für die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Kenntnisnahme
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11.02.2026
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Geplant
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) muss ihre Investitionskosten, z. B. für den Erwerb von Bussen, Ladeinfrastruktur und für die Baumaßnahmen auf den Betriebshöfen, über Darlehen finanzieren, soweit es keine Förderung Dritter gibt.
Gemäß Beschluss des Kreistages vom 12.11.2025 (siehe Vorlage 2025/313) gewährt der Landkreis Lüneburg der MOIN Konzernkredite gemäß § 121a NKomVG bis zu einer Höhe von insgesamt 42.300.300 Euro. Die Gewährung der Konzernkredite ist der Kommunalaufsichtsbehörde beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport angezeigt worden.
Zwischenzeitlich sind die ersten beiden Konzernkredite ausgeschrieben worden. Es wurden elf Kreditinstitute bzw. Kreditvermittler um die Abgabe von Angeboten gebeten. Fünf Banken bzw. Kreditvermittler haben ein Angebot angegeben. Den Zuschlag erhielt eine Bank, die das zinsgünstigste und damit wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Folgende Konditionen sind vereinbart worden:
1. Ratendarlehen (für Elektrobusse, Bordrechner/ITCS, Ladeinfrastruktur)
Darlehensbetrag: 5.870.000 Euro
Auszahlung: 100 % am 20.01.2026
Laufzeit: 30.03.2036
Zinsbindung: Gesamtlaufzeit
Tilgung: Vierteiljahresraten, erstmals zum 30.06.2026
Nominalzins: 3,04 % p. a.
2. Ratendarlehen (für den Betriebshof)
Darlehensbetrag: 10.070.000 Euro
Auszahlung: 100 % am 20.01.2026
Laufzeit: 30 Jahre
Zinsbindung:10 Jahre
Tilgung: Vierteiljahresraten, erstmals zum 30.06.2026
Nominalzins: 3,27 % p. a.
Die Weiterleitung der Konzernkredite an die MOIN erfolgt auf Grundlage gesondert abzuschließender Darlehensverträge zwischen dem Landkreis und der Gesellschaft. Die MOIN hat nach EU-Beihilferecht einen Zinsaufschlag (Avalprovision) an den Landkreis zu entrichten. Die noch zu vereinbarende Avalprovision hat sich am Zinsunterschied zwischen Kommunalkonditionen und den Konditionen, welche die MOIN voraussichtlich bei eigener Kreditaufnahme zahlen müsste zu orientieren.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: kostenneutral aufgrund der Erstattung des vom Landkreis zu leistenden Schuldendienstes durch die MOIN
b) an Folgekosten: Einnahmen Avalprovision (die konkreten Beträge stehen noch nicht fest)
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
Sonstiges: Kreistagsbeschluss vom 12.11.2025
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
klärungsbedürftig









