Beschlussvorlage - 2026/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 2.000,00 Euro, die bis zum 31.12.2025 angeboten worden sind.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Interne Dienste und Organisationsentwicklung
- Bearbeitung:
- Jens Bolg
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Bolg, Jens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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11.02.2026
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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19.03.2026
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Sachverhalt
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 8 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 01.11.2025 bis zum 31.12.2025 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000,00 Euro angeboten worden.
Finanz. Auswirkung
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,1 kB
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