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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg wird angewiesen, der Anschaffung von zwei Dieselbussen zur Stabilisierung des Betriebs und für den Fährnotverkehr zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

 

Mit Betriebsaufnahme am 01. Januar 2026 hat die MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) zusätzlich zum generellen Busangebot im Landkreis Lüneburg auch die Verantwortung des Fährnotverkehrs übernommen, der dieses Jahr schon einige Male angefallen ist. Nicht nur bei Niedrigwasser werden Busse zwischen Lüneburg und Amt Neuhaus eingesetzt, sondern auch, wenn die Elbe vereist ist oder wenn diese so viel Hochwasser hat, dass die Hochwasseranleger nicht mehr angefahren werden können.

 

Der Fährnotverkehr fährt auch dann, wenn die Fähe zur Reparatur in der Werft ist.

 

Die beiden Busse, die die MOIN nun zusätzlich beschaffen möchte, sollen dazu dienen, dass der Fährnotverkehr mit eigenen Bussen erbracht werden kann – derzeit werden sich Busse von KD, RBB/Irro oder auch der KVG ausgeliehen.

 

Des Weiteren sollen die Busse dazu dienen, die Stabilität zu verbessern. Zurzeit hat die MOIN fünf Fahrzeuge als Reserve (diese Anzahl wird sich noch verkleinern, da die Fahrzeuge an anderer Stelle benötigt werden). Mit dem heutigen Tag hat die MOIN elf Fahrzeuge, die Mängel aufweisen, so dass sie nicht zur Verfügung stehen und zur Reparatur müssen.

 

Die Kosten für die beiden Busse belaufen sich auf ca. 300.000 €. Ziel der MOIN ist es, die Fahrzeuge günstiger zu beschaffen.

 

Gemäß § 3 Abs. 7b der Geschäftsordnung ist bei Anschaffung von aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern außerhalb eines genehmigten Wirtschaftsplans ab einer Höhe von 50.000 € die Gesellschafterversammlung zuständiges Organ.

 

Der Aufsichtsrat der MOIN hat in einem Umlaufverfahren der Anschaffung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

für die Umsetzung der Maßnahmen:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

mögliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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