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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2026/052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, gezielt den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Verwaltungspraxis zu verfolgen und zu etablieren. Hierzu entwickelt die Kreisverwaltung zunächst Leitlinien und eine Governance-Struktur für den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz.

Die Leitlinien sollen insbesondere folgende Punkte umfassen:

 

1. Klare Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Regelungen zu Haftungsfragen,

 

2. Vorrang für Open-Source-Sprachmodelle und quelloffene Software, um digitale Souveränität zu gewährleisten und eine Abhängigkeit von einzelnen proprietärenAnbietern (Vendor Lock-in) zu vermeiden,
 

3. Betrieb von KI-Anwendungen auf verwaltungseigener oder öffentlich-rechtlicher IT-Infrastruktur (z. B. über kommunale IT-Dienstleister oder Landeslösungen), sodass Verwaltungsdaten das hoheitliche Umfeld nicht verlassen,
 

4. Prüfung des Einsatzes bestehender souveräner Plattformen wie KIPITZ (Bund), F13- Open-Source (Baden-Württemberg) oder LLMoin (Dataport) als Grundlage für eigeneAnwendungen,
 

5. Anforderungen an Fairness und Nichtdiskriminierung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit eingesetzter KI-Systeme, einschließlich regelmäßiger Prüfung auf algorithmische Verzerrungen (Bias),
 

6. Datenschutzrechtliche Vorgaben im Einklang mit der DSGVO und der EU-KI-Verordnung
 

7. Kriterien für den sicheren Einsatz, einschließlich einer Risikobewertung nach denRisikoklassen der EU-KI-Verordnung,
 

8. Aufbau interner KI-Kompetenz durch ein verbindliches Schulungs- und Qualifizierungsprogramm für Mitarbeitende,
 

9. Einrichtung einer KI-Governance-Struktur mit einer benannten Verantwortlichen

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Künstliche Intelligenz bietet erhebliche Chancen für Effizienz, Bürgernähe und Ergebnisqualität in der öffentlichen Verwaltung. Durch den zielgerichteten Einsatz Künstlicher Intelligenz können Verwaltungstätigkeiten automatisiert oder wesentlich beschleunigt werden könnten.

 

Ohne klare Regeln bestehen jedoch erhebliche Risiken in Bezug auf Datenschutz,Transparenz und Rechtssicherheit. Die EU-KI-Verordnung, die ab August 2026 in vollem Umfang gilt, verpflichtet auch kommunale Verwaltungen zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und einer Risikobewertung beim Einsatz von KI-Systemen. Ein frühzeitiger Rahmen schafft Handlungssicherheit für Mitarbeitende und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Besondere Bedeutung kommt der digitalen Souveränität zu.  Die Bundesverwaltung setzt mit der KI-Plattform KIPITZ nicht auf eine einzige geschlossenen Technologie, sondern nutzt im Kern verschiedene Open-Source-Komponenten, um Herstellerabhängigkeiten zu vermeiden. Baden-Württemberg hat mit F13 die erste KI-Assistenz einer deutschen Landesverwaltung als Open-Source-Software veröffentlicht und zur Nachnutzung durch alle Kommunen freigegeben. Berlin setzt mit BärGPT auf Open-Source-Modelle auf deutscher Infrastruktur. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung benennt digitale Souveränität als zentrales Prinzip. Für eine Kreisverwaltung bedeutet das: Verwaltungsdaten – darunter Bürgerdaten, interne

Vorgänge und Beschlussentwürfe – dürfen nicht über proprietäre Cloud-Dienste von Anbietern verarbeitet werden, über deren Datenverwendung die Verwaltung keine volle Kontrolle hat. Stattdessen sollten Open-Source-Modelle auf kommunaler oder öffentlich-rechtlicher Infrastruktur betrieben werden. So wird sichergestellt, dass keine Verwaltungsdaten in das Training Dritter einfließen und keine strategische Abhängigkeit entsteht.

 

Der Landkreis Lüneburg kann durch eine proaktive, souveränitätsorientierte Strategie Vorreiter einer verantwortungsvollen und gemeinwohlorientierten KI-Nutzung auf kommunaler Ebene werden. Die niedersächsische Kommunalverwaltung hat die Chance, von den bereits erprobten Lösungen anderer Länder zu profitieren und zugleich eigene Akzente zu setzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 25.02.2026:

Die Verwaltung begrüßt das fortbestehende politische Interesse am Thema KI und hat diesbezüglich selbstverständlich schon einige Überlegungen angestellt und diverse Maßnahmen ergriffen bzw. in Bearbeitung. Die genauen Sachstände zu den einzelnen im Antrag genannten Punkten können der Anlage "250222026Bearbeitungsstand_KI" entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.03.2026 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung

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