Antrag an den Kreistag - 2026/053
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion vom 16.02.2026 zum Thema"Vernetzung der kommunalen Seniorenbeauftragten und -beiräten auf Landkreisebene" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 05.03.2026)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Kreistagsbüro
- Verantwortlich:
- Dr. Inge Voltmann-Hummes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Landkreis bildet einen Kreis-Seniorenbeirat. Er setzt sich zusammen aus je einer Person aus den bestehenden aus den bestehenden kommunalen Beiräten und berufenen Seniorenbeauftragten. Der Kreis-Seniorenbeirat bringt sich für die kommunenübergreifenden Interessen der Senioren ein. Er vertritt den Landkreis in diesem Bereich auch auf Landesebene. Der Beirat gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und tagt nach Bedarf aber mindestens zwei Mal im Jahr. Zur ersten konstituierenden Sitzung lädt der Landkreis ein.
Sachverhalt
In den Samtgemeinden, Gemeinden und Städten des Landkreises haben sich zumeist Seniorenbeiräte gebildet, die die Interessen und Bedarfe älterer Menschen artikulieren und in die Diskussion einbringen. Diese Beiräte sind an die engen Zuständigkeiten der jeweiligen Kommune gebunden. Darüber hinaus gibt es jedoch auch Interessen auf Kreis- und Landesebene wahrzunehmen. Weiter kann die Arbeit vor Ort durch eine Vernetzung gestärkt und unterstützt werden.
Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2026:
Die Interessenvertretung der Gruppe der Senioren und Seniorinnen ist eine wichtige Aufgabe kommunaler Politik. Im Landkreis Lüneburg bestehen hierfür bereits mehrere Strukturen, die sowohl die Vernetzung der kommunalen Seniorenvertretungen als auch die Einbindung seniorenpolitischer Themen in die Kreispolitik gewährleisten.
Die unmittelbare Interessenvertretung der Senioren und Seniorinnen erfolgt in erster Linie auf Ebene der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Dort bestehen Seniorenbeiräte oder es wurden Seniorenbeauftrage bestellt, die die Anliegen von Senioren und Seniorinnen vor Ort aufnehmen und mit unterschiedlicher Intensität in die kommunalen Entscheidungsprozesse einbringen.
Die kommunale Ebene ist besonders geeignet, da viele Fragen des täglichen Lebens von Senioren und Seniorinnen im Bereich Wohnumfeld, Nahversorgung oder soziale Teilhabe auf der kommunalen Ebene gestaltet werden.
Eine kreisweite Vernetzung der Seniorenvertretungen ist bereits heute sichergestellt Die Kreisverwaltung in Person der Pflegeberatung lädt seit 2016 zu Treffen der Seniorenbeauftragten ein, um den Austausch zwischen diesen zu fördern. Die Treffen finden in der Regel zwei Mal im Jahr statt.
An diesen Treffen nehmen außer den Seniorenbeauftragen und dem Mitarbeiter der Pflegeberatung auch Vertreter und Vertreterinnen des Senioren- und Pflegestützpunkts und die Alterslotsinnen teil. Neben dem Erfahrungsaustausch werden dort auch fachliche Impulse zu aktuellen Themen gegeben.
Die Perspektive von Seniorinnen und Senioren fließt über die Regionale Konferenz Alter und Pflege (ReKAP) in die fachliche Beratung der Kreispolitik ein.
Die ReKAP, die vom Kreistag eingesetzt wurde, ist das zentrale fachliche Beratungsgremium auf Kreisebene. Die Einrichtung dieses Gremiums erfolgt auf Grundlage von § 4 Niedersächsisches Pflegegesetz.
Die ReKAP hat laut § 1 der politisch legitimierten Geschäftsordnung die folgende Aufgabe:
- Mitwirkung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote durch:
- Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung
- Mitwirkung an der Schaffung altengerechter Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen
- Beratung stadt- beziehungsweise kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen
- Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige
- Beteiligung der Trägerinnen und Träger der Angebote an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen
- Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements
- Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und einer diesbezüglichen Bedarfseinschätzung
In die Arbeit der ReKAP werden die Seniorenbeauftragen ausdrücklich einbezogen. Sie sind zu den regionalen Arbeitskreisen und Konferenzen eingeladen und haben dort die Möglichkeit, Erfahrungen und Problemlagen aus ihren Kommunen einzubringen.
Der fachliche Mehrwert der ReKAP gegenüber einem Kreisseniorenbeirat ist darin zu sehen, dass in der ReKAP Akteure aus den Bereichen Pflege, Beratung, Ehrenamt, Politik und kommunaler Praxis zusammenwirken. Dadurch entsteht eine fachlich breit angelegt Perspektive auf Fragen des Alterns und der Pflege im Landkreis.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Kreisseniorenbeirates birgt aus Sicht der Verwaltung die Gefahr, dass zwei Gremien bestehen, deren Aufgaben und Zuständigkeiten sich überschneiden. Insbesondere könnte die Rolle der gesetzlich vorgesehenen ReKAP geschwächt werden, die bereits heute als zentrales fachliches Beratungsgremium für Fragen des Alterns und der Pflege im Landkreis fungiert.
Es bedarf auch keines Kreisseniorenbeirates, um die Möglichkeit der Mitwirkung auf Landesebene sicherzustellen. Die auf der Städte- und Gemeindeebene bestehenden Seniorenvertretungen haben ein eigenes Recht, auf Landesebene zu wirken.
Zusammenfassend erscheint die Einrichtung eines zusätzlichen Kreisseniorenbeirates nicht erforderlich, da die Interessen älterer Menschen im Landkreis durch mehrere Strukturen berücksichtigt werden:
- durch Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene
- durch regelmäßige Vernetzungstreffen der Seniorenbeauftragten der Städte und Gemeinden sowie
- durch die Einbindung in die ReKAP
Aus Sicht der Verwaltung sind damit sowohl die Vernetzung der kommunalen Seniorenvertretungen als auch die Einbindung seniorenpolitischer Themen in die Kreispolitik gewährleistet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,2 kB
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