Beschlussvorlage - 2026/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) - Satzungsbeschluss zum RROP 2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- positive Klimawirkung
- Federführend:
- Regional- und Bauleitplanung
- Bearbeitung:
- Nicole Blanke
- Verantwortlich:
- Panebianco, Silke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Raumordnung
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Beratung
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19.03.2026
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Geplant
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
- Die Satzung über das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg (bestehend aus der beschreibenden Darstellung und der zeichnerischen Darstellung, Anlagen 4 und 5) wird beschlossen.
- Der in der Begründung zum RROP erfolgten Abwägung (Anlage 4, Teil B), den in den Abwägungssynopsen zum 1., 2. und 3. Entwurf dokumentierten Abwägungen der Stellungnahmen (Anlagen 1 bis 3), dem Ergebnis der Umweltprüfung gemäß Umweltbericht (Anlage 6) sowie den Gutachten (Anlagen 9 bis 13) wird zugestimmt
- Das Einzelhandelsgutachten 2021 in Verbindung mit der Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 wird als regionales Einzelhandelskonzept beschlossen (Anlagen 10 und 11).
Sachverhalt
Der Landkreis stellt als Träger der Regionalplanung das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf und nimmt damit steuernden Einfluss auf die Bevölkerungs-, Siedlungs-, Verkehrs-, Wirtschafts-, Infrastruktur- und Landschaftsentwicklung im Kreisgebiet. Das RROP besteht aus einer beschreibenden Darstellung (Textteil A) und einer zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000. Unterschieden wird dabei in Ziele der Raumordnung, die endabgewogen und somit verbindliche Vorgaben der Raumordnung und der Abwägung nicht zugänglich sind, und in Grundsätze der Raumordnung, die der Abwägung zugänglich und sprachlich offener formuliert sind. Dem RROP sind eine Begründung (Textteil B) und ein Umweltbericht (Textteil C) beigefügt.
Gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 19.06.2017 (VO 2017/113) stellt der Landkreis sein RROP neu auf. Nach einem ersten Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2023 und einem weiteren Verfahren zum 2. Entwurf im Sommer 2025 fand im Januar/Februar 2026 nun das Beteiligungsverfahren zum 3. Entwurf des RROP 2025 statt. Das 3. Beteiligungsverfahren bezog sich auf die Änderungen des 3. Entwurfes gegenüber dem 2. Entwurf (§ 9 Abs. 3 Satz 1 ROG). Stellungnahmen zu den unverändert gebliebenen Teilen des Planentwurfs wurden bereits mit Ablauf der Stellungnahmefristen des ersten bzw. zweiten Beteiligungsverfahrens ausgeschlossen. Auch Belange, die im ersten oder zweiten Beteiligungsverfahren nicht vorgebracht wurden, aber hätten vorgebracht werden können, waren nach § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG ausgeschlossen (Präklusion). Im 3. Beteiligungsverfahren wurden 124 Stellungnahmen abgegeben. Die Ergebnisse der Abwägung finden sich in der Abwägungssynopse in Anlage 3. Im Gegensatz zu den Abwägungssynopsen zum 1. und 2. Beteiligungsverfahren sind die Stellungnahmen darin nicht zusammengefasst, sondern im Original (mit Schwärzungen zum Schutz personenbezogener oder sensibler Daten) dargestellt. Stellungnahmen oder Teile von Stellungnahmen bzw. Teile davon, die keine (auf raumordnerischer Ebene relevanten) Einwände oder Belange enthalten oder der Präklusion unterliegen, sind in der Abwägungssynopse nicht als Belange abgegrenzt und erwidert. Der Synopse vorweggestellt ist eine Liste über die erwiderten / teilweise erwiderten und die nicht erwiderten Stellungnahmen, in denen keine Bedenken vorgebracht werden oder die der Präklusion unterliegen. Zum Teil wurden Stellungnahmen, die letztlich keine auf raumordnerischer Ebene neuen relevanten Aspekte beinhalten und der Präklusion unterliegen, dennoch erwidert, um die Bewertung zu verdeutlichen.
Die sich aus der Abwägung zum 3. Entwurf sowie weiterer Erkenntnisse ergebenden Änderungen sind in die Beschlussfassung des RROP (Anlagen 4 und 5) und den Umweltbericht (Anlage 6) eingearbeitet. Die Änderungen im RROP umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Plansatz 2.2 04 zum Oberzentrum in Lüneburg ist von einem nachrichtlichen Hinweis in ein Zitat aus dem LROP umgewandelt. Beide Formen haben keine rechtliche Bindungswirkung.
- Bei verschiedenen Festlegungen zu Freiraumfunktionen ist der Ausdruck „linienhaft“ zur Anpassung an die Begrifflichkeit des LROP ersetzt durch „linienförmig“. Dies hat keine inhaltlichen Auswirkungen.
- Kapitel 4.1.2 Ziffer 04 Satz 2 zur Umsetzung eines Stundentaktes auf der Bahnstrecke Lüneburg – Dannenberg ist gestrichen, ebenso der Bezug zum Stundentakt in Ziffer 05 Satz 2, da eine Festlegung zur Taktung im SPNV die raumordnerische Kompetenz überschreitet. Der Hinweis auf die angestrebte Taktung bleibt in der Begründung erhalten.
- Das Vorranggebiet Windenergienutzung DAH_01_08b ist gestrichen, da die Existenz zweier Brutplätze kollisionsgefährdeter Arten in einem räumlichen Zusammenhang auf eine besondere Bedeutung und Empfindlichkeit des Standortes hinweist und aufgrund der geringen Fläche nicht davon auszugehen ist, dass die Windenergie in diesem Gebiet faktisch zur Umsetzung kommt. Das Teilflächenziel bleibt eingehalten.
- Der Verlauf der 110 kV-ELT-Leitungstrasse ist in der zeichnerischen Darstellung im Bereich eines Maststandortes bei Volkstorf korrigiert.
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sind die Änderungen der Textteile (mit Ausnahme kleinerer rein redaktioneller Korrekturen) in den Änderungsfassungen in den Anlagen 7 und 8 gelb markiert.
Die vorgenommenen Änderungen führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Sie bedürfen keiner erneuten Auslegung.
Zusammenfassende Erklärung (Anlage 14)
Die zusammenfassende Erklärung ist gemäß § 10 Abs. 3 ROG dem RROP beizufügen. Wesentliche Aufgabe ist es, der Öffentlichkeit zusammenfassend und verständlich zu verdeutlichen, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Aufstellungsverfahren berücksichtigt wurden.
Die Anlage ist der Vorlage zur Ladungsfrist noch nicht beigefügt. Sie findet sich aktuell noch in der Bearbeitung durch das Planungsbüro PU und wird sobald möglich ergänzt.
Beschlussvorschläge
Das Regionale Raumordnungsprogramm 2025 für den Landkreis Lüneburg (RROP 2025) ist gemäß § 5 Abs. 5 NROG vom Landkreis Lüneburg als Träger der Regionalplanung als Satzung zu erlassen. Es wird zur Genehmigung beim Amt für regionale Landesentwicklung als obere Landesplanungsbehörde eingereicht und tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung ihrer Genehmigung in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisher gültige RROP 2003 mit den beiden Änderungen 2010 und 2016 außer Kraft.
Die im RROP 2025 enthaltenen Zielfestlegungen sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG nach Bekanntgabe (also bereits vor der Genehmigung) als in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung zu werten und als sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen.
Der Beschluss des RROP berücksichtigt die Gesamtabwägung aller Belange im Planungsprozess. Dies beinhaltet die in der Begründung dargestellte Abwägung, die in den Abwägungssynopsen zum 1., 2. und 3. Entwurf dokumentierten Stellungnahmen und deren Erwiderungen (Anlagen 1 bis 3), das Ergebnis der Umweltprüfung gemäß Umweltbericht (Anlage 6) sowie die Gutachten (Anlagen 9 bis 13).
Das Einzelhandelsgutachten 2021 (Anlage 10 - Dr. Lademann & Partner (2021): Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung im Landkreis Lüneburg - Einzelhandelsuntersuchung für den Landkreis Lüneburg) und die Ergänzung zum Einzelhandelsgutachten 2023 (Anlage 11 - Dr. Lademann & Partner (2023): Einzelhandelsgutachten für den Landkreis Lüneburg im Zuge der Neuaufstellung des RROP. Überprüfung der Regelungen zu den Fachmarktstandorten in Adendorf und Bardowick) dienen nicht nur als fachliche Grundlage für die Festlegungen in Abschnitt 2.3 des RROP, sondern ebenso als Nachweis der Raumverträglichkeit der beiden Fachmarktstandorte in Adendorf und Bardowick für die Anwendung einer Ausnahmeregelung des Landes-Raumordnungsprogramms zum Integrationsgebot, um die Standorte in ihrem Bestand zuzüglich einer Entwicklungsreserve von 10% zu sichern. Voraussetzung ist der Beschluss des Einzelhandelsgutachten 2021 sowie dessen Ergänzung 2023 als regionales Einzelhandelskonzept. Die Beschlussempfehlung zum Einzelhandelsgutachten 2021 ist bereits am 19.04.2021 im Kreisausschuss erfolgt (Vorlage 2021/119).
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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110,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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101,6 MB
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5
|
(wie Dokument)
|
98,5 MB
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6
|
(wie Dokument)
|
19,3 MB
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7
|
(wie Dokument)
|
102 MB
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8
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(wie Dokument)
|
19,7 MB
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9
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
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10
|
(wie Dokument)
|
10,8 MB
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|
11
|
(wie Dokument)
|
1,1 MB
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|
12
|
(wie Dokument)
|
270,1 MB
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13
|
(wie Dokument)
|
89,8 MB
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