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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2026/067

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ursprünglicher Beschlussvorschlag des Antrages vom 22.02.2026:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die Hanseschule -Oberschule Oedeme bei der Erstellung eines Konzeptes zur Einrichtung einer Sportförderschule bzw. eines dezidierten Sportprofils zu unterstützen und die Zusammenarbeit mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung und dem Kreissportbund Lüneburg fachlich zu begleiten. Das Konzept sollte dabei in den bereits gestarteten Schulentwicklungsplan des Landkreises eingebettet werden. Vorstellbar sind insbesondere Kooperationen mit lokalen Sportvereinen (exemplarisch erwähnt sind hier die SVG Lüneburg, der AEC Adendorf usw.), und zu prüfen ist die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur wie die unserer kreiseigenen Sporthallen, der Arena Lüneburger Land, dem Eisstadion und den Schwimmbädern. Zu prüfen ist auch eine Zusammenarbeit mit den weiteren Schulen, insbesondere im Schulzentrum Oedeme.

 

 

Aktulisierter Beschlussvorschlag vom 14.04.2026:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg unterstützt die Hanseschule – Oberschule Oedeme – bei ihrem Vorhaben, sich kurzfristig als sog. „sportfreundliche Schule“ mit einem besonderen Sportprofil zu etablieren und sich, wenn möglich, mittel- bis langfristig zu einer sog. „Partnerschule des Leistungssports“ zu entwickeln. Dem Kreistag ist die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen bewusst wie z.B. eine neue Dreifeldsporthalle als Ersatz der am Standort vorhandenen, deutlich in die Jahre gekommenen Halle, eine Ertüchtigung des Lehrschwimmbeckens, gesichert nutzbare Außensportanlagen u.ä. Auch im nichtbaulichen Bereich sollte Unterstützung geleistet werden, etwa beim Thema „gesunde Ernährung“ oder bei der Zertifizierung der Schule als „sportfreundliche Schule“ bzw. „Partnerschule“. Die konzeptionell eingebundene Nutzung bereits vorhandener Sportinfrastruktur am Schulzentrum Oedeme und in der Region erscheint sinnvoll und sollte im Rahmen des Möglichen organisatorisch und/oder finanziell, etwa durch bzw. für Fahrdienste oder durch Mitwirkung im Rahmen der Koordinierung der Hallenbelegungszeiten unterstützt werden. Die Offenheit des Konzepts der Oberschule Oedeme für Kooperationen mit anderen Schulen, z.B. am Schulzentrum Oedeme, und mit Sportvereinen in der Region wird ausdrücklich begrüßt. Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass Entwicklungsziel "Sportfreundliche Schule/Partnerschule des Leistungssports" der Oberschule Oedeme im Schulentwicklungsplan abzubilden.

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Sachverhalt

Begründung:

 

 1. Talentförderung und Standortattraktivität:

Lüneburg verfügt über eine vitale, bundesweit bedeutende Sportlandschaft. Um jungen Leistungssportlerinnen und Leistungssportlern die Vereinbarkeit von schulischer Bildung und intensivem Training zu ermöglichen, bedarf es spezieller Strukturen (z.B. flexibler Stundenpläne, zusätzlicher Trainingseinheiten am Vormittag), wie sie im niedersächsischen Schulleistungssport vorgesehen sind.

 

2. Ganzheitliche Bildung:

Wir setzen auf eine zukunftsorientierte Bildung, die auch außerschulische Partner wie

Sportvereine fest in den Ganztagsbetrieb integriert. 

 

3. Gesundheitsprävention:

Die Sportförderschule Oedeme fungiert dann als Leuchtturmprojekt für Bewegung und Gesundheit und wirkt dem Bewegungsmangel bei Jugendlichen entgegen. Außerdem würde eine frühzeitige Gewinnung von Nachwuchstalenten vor Ort unterstützt.

 

 

4. Infrastruktur nutzen:

Mit der geplanten Aufwertung der landkreiseigenen Sportanlagen nutzt der Landkreis die baulichen Voraussetzungen, die durch ein pädagogisches Konzept flankiert werden würden.

 

 Eine zusätzliche Finanzierung soll unter Einbeziehung von Landesmitteln zur Sportförderung

erfolgen.

 

Quellen/weiterführende Ressourcen:

- Beratungen durch den Kreissportbund

- Sportförderrichtlinien des Landes und des Landkreises

- Bestimmungen für den Schulsport des Kultusministeriums

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 26.02.2026:

Die Hanseschule - Oberschule Oedeme verfügt bereits über ein ausgearbeitetes und konzeptionell durchdachtes Sportprofil. Die Entwicklung schulischer Profile gehört zum originären Aufgabenbereich der eigenverantwortlichen Schule gemäß § 32 NSchG. Danach sind öffentliche Schulen in Niedersachsen im Rahmen der staatlichen Verantwortung eigenverantwortlich in Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie in der Ausgestaltung ihres Schulprogramms.

Die Oberschule ist in diesem Bereich erfahren. Für eine zusätzliche konzeptionelle Unterstützung durch den Schulträger wird daher kein Bedarf gesehen.

Der Landkreis ist gemäß §§ 101 ff. NSchG zuständig für die sächliche Ausstattung, Gebäude und Infrastruktur und die Sachmittelbereitstellung. Eine inhaltliche Steuerung schulischer Profile oder die konzeptionelle Entwicklung pädagogischer Programme gehört somit nicht zu den Aufgaben des Schulträgers.

Unabhängig davon bestehen bereits belastbare Kontakte der Schule zur SVG Lüneburg, zum Adendorfer EC sowie zum Kreissportbund.

Weitere Kooperationen sind selbstverständlich möglich, ergeben sich jedoch aus der schulischen Eigeninitiative.

Zur infrastrukturellen Situation am Schulzentrum Oedeme: Dort stehen mehrere Sporthallen sowie ein Lehrschwimmbecken zur Verfügung, die durch die Hanseschule genutzt werden können. Darüber hinaus ist es bereits gängige Praxis kreiseigener Schulen externe Sportstätten einzubeziehen. Die Nutzung weiterer Sportanlagen (z. B. Eisstadion, Schwimmbäder) ist organisatorisch möglich und stellt keinen Sonderfall dar. Besondere strukturelle Hürden sind daher nicht zu erwarten.

Bezüglich der Zusammenarbeit im Schulzentrum Oedeme ist anzumerken: Das Gymnasium Oedeme plant die Einrichtung von Sport als Leistungskurs im Abitur. Hierzu finden bereits Gespräche zwischen den Schulleitungen statt. Eine Kooperation ist somit schulisch initiiert und in Vorbereitung.

Abschließend sei erwähnt, dass sich Schulen selbstverständlich jederzeit im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten an den Schulträger wenden können und die notwendige Unterstützung erhalten.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

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positive Klimawirkung

 

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negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.03.2026 - Kreistag

Erweitern

14.04.2026 - Ausschuss für Schule und Bildung

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