Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2026/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 18.01.2026 zum Thema " Überprüfung der Schweinezuchtanlagen der Schweinezucht Neuhaus GmbH nach Inkraftreten der 7. Novelle der Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung(TierSchNutzV) am 09.02.2021" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 11.03.2026)
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beteiligt:
- Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung; Bauen
- Verantwortlich:
- Bündnis 90/ Die Grünen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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19.03.2026
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Sachverhalt
Die „BHZP GmbH“ betreibt in Dahlenburg/Ellringen und in Neuhaus/Rosien indirekt über die „Schweinezucht Neuhaus GmbH“ Schweinezuchtanlagen.
Die 7. Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) trat am 9.02.2021 mit weitreichenden Konsequenzen für die Schweinehaltung in Kraft. (s. Deutsches Tierärzteblatt, 2024; 72 (9))
Daher möge die Verwaltung folgende Fragen beantworten:
a) Wann hat die letzte Überprüfung der Anlagen stattgefunden?
b) Wie ist der Zustand der Stallanlagen im Hinblick auf die Anforderungen der o.g.TierSchNutzV?
c) Welche Maßnahmen sind notwendig, um eine dem Tierwohl entsprechende Haltung zugewährleisten?
d) In Ellringen ist seit langem (spätestens 2012) bekannt, dass die bestehende Anlage nichtden geltenden Verordnungen entspricht. Wie lange will der Landkreis die Haltungsbedingungen in Ellringen noch tolerieren? (Aktuell ist dort nicht abzusehen, dassein rechtsgültiger Bebauungsplan aufgestellt und beschlossen werden kann.)
e) Falls die Haltungsbedingungen in Neuhaus/Rosien ähnliche Mängel aufweisen, stellt sichauch hier die Frage, ob der Landkreis Bedingungen, die nicht den Anforderungen derTierSchNutztV entsprechen, toleriert.
Stellungnahme der Verwaltung vom 11.03.2026:
zu a)
Es finden regelmäßig Kontrollen in den Betrieben statt. Bereits dieses Jahr wurden beide Betriebe amtstierärztlich kontrolliert.
zu b)
Die Novelle der TierSchNutztV sieht für die baulichen Umstrukturierungen insbesondere für die Sauenhaltung Fristen vor, die noch laufen. Unter Berücksichtigung dieser Fristen entsprechen die Tierhaltungen derzeit den geltenden Rechtsvorgaben.
zu c)
Es werden bauliche Maßnahmen im Deckzentrum und im Abferkelbereich notwendig. Ab 2029 wird die Kastenstandhaltung im Deckzentrum gänzlich verboten sein und ab 2036 dürfen Sauen im Abferkelbereich nur noch maximal 5 Tage um den Zeitraum der Geburt im Kastenstand gehalten werden. Zur Realisierung der Normen sind hier noch Umstrukturierungen nötig. Entsprechende Umbaukonzepte wurden dem Veterinäramt fristgerecht beigebracht.
zu d)
Das Tierwohl wird regelmäßig überwacht. Zudem ist das Veterinäramt in regelmäßigem Austausch mit dem Betrieb hinsichtlich betrieblicher Optimierungen.
zu e)
Die Tierhaltung entspricht den geforderten Vorgaben. Auch hier wurden fristgerecht Umbaupläne eingereicht. Der Betrieb wird seine Haltung ebenfalls fristgerecht gemäß Anforderungen der TierSchNutztV umstrukturieren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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975,6 kB
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