Beschlussvorlage - 2026/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der Gruppe AfD/dieBasis vom 19.03.2026 zur Vorlage der Verwaltung (Vorlage: 2026/073) zum Thema "Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) - Satzungsbeschluss zum RROP 2025"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sebastian Brandt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung; Regional- und Bauleitplanung; Umwelt; Bauen
- Verantwortlich:
- Panebianco, Silke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Raumordnung
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
1. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis gegen das im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) für den Landkreis Lüneburg festgelegte Teilflächenziel bezüglich Windenergievorrangflächen eine Kommunalverfassungsbeschwerde ausarbeitet und beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof vor dem 19.04.2026, somit fristgerecht, einreicht. Mit Hinweis auf die mit Ablauf des Jahres 2027 eintretende Superprivilegierung ist der Staatsgerichtshof zudem zu bitten bzw. aufzufordern, sein Urteil vor dem 31.12.2027 zu treffen.
2. Der Kreistag beschließt, dass das RROP wie vorliegend, jedoch bezüglich der dort ausgewiesenen Windenergievorrangflächen nur unter Vorbehalt, beschlossen wird. Der Vorbehalt besteht darin, dass vor Erlangung einer Rechtskraft der dort ausgewiesenen Windenergievorrangflächen der Niedersächsische Staatsgerichtshof aufgrund der Kommunalverfassungsbeschwerde ein Urteil zu Ungunsten unseres Landkreises beschlossen haben muss, es also tatsächlich bei dem Teilflächenziel von 4% bleibt.
Sachverhalt
Unser Kreistag Lüneburg beschloss am 18.09.2025 (gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2025 zum Antrag der Gruppe AFD/dieBasis vom 02.09.2025 zum Thema: „Klage gegen das Teilflächenziel von 4 % der Landkreisfläche zur Ausweisung von Windenergie“) folgende Resolution:
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert die Landesregierung, die sie tragenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN sowie den Niedersächsischen Landtag in seiner Gesamtheit auf,
a) das Nds. Windflächenbedarfsgesetz (NWindBG), die darin festgesetzten Teilflächenziele schnellstmöglich zu überarbeiten und insbesondere das Teilflächenziel von 4,0 % für den Landkreis Lüneburg erheblich zu reduzieren,
b) sich gegenüber der Bundesregierung, den sie tragenden Fraktionen sowie dem Bundestag in seiner Gesamtheit dafür einzusetzen, dass das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) unverzüglich überarbeitet, die Flächenbeitragswerte reduziert und die Zeitvorgaben, innerhalb derer die Flächenbeitragswerte erreicht werden müssen, bedarfsgerecht neu festgesetzt werden.
Da der Kreistag Lüneburg diese Resolution beschloss, ist er offensichtlich mehrheitlich überzeugt, dass die gegenwärtige, einseitige Privilegierung der Windkraft verkehrt ist.
Die Verwaltung des Landkreises schrieb im Oktober 2025 entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages Herrn Ministerpräsidenten Lies, die Regierungsfraktion von SPD und Bündnis 90/die Grünen sowie Frau Landtagspräsidentin Naber mit der Bitte um Weiterleitung des Schreibens an alle Landtagsfraktionen an.
Da diese Resolution jedoch keinerlei Wirkung erzielte, der Landkreis erhielt keine Antwort, bleibt nur die Folgerung, sofern unser Kreistag weiterhin ernstgenommen werden möchte, den nächsten Schritt zu gehen, nun also doch Klage gegen das Teilflächenziel von 4 % zu erheben.
Zur Erinnerung sei noch einmal dargestellt:
Der weitere und einseitige Ausbau von Windindustrieanlagen ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Er ist, insbesondere bei Errichtung der Energiegewinnungsanlagen in Wäldern, Natur zerstörend und darüber hinaus für die in der jeweiligen Nachbarschaft betroffenen Einwohner gesundheitsbelastend.
Schon jetzt ist es zudem an sonnigen und gleichzeitig windigen Tagen so, dass die Windindustrieanlagen wegen Überlastung vom Netz genommen werden, sie stehen dann also still.
Darüber hinaus erzeugt auch keine der beiden Zufallsenergien (Wind und Sonne), wie ebenfalls bekannt, bei sogenannter Dunkelflaute Strom. Allein diesen Winter dauerte die Dunkelflaute fast zwei Monate lang durchgehend an.
Es sind also diverse Energieträger notwendig, um permanent, sozusagen 24/7, unsere Einwohner, die Industrie und das Handwerk, mit Strom zu versorgen. Es ist zudem eine gleichmäßige Stromeinspeisung dafür erforderlich, dass die Frequenz unseres Stromnetzes konstant gehalten werden kann, damit es nicht zusammenbricht. Und natürlich sollte vermieden werden, dass wir zu diesem Zweck bei zu hoher Stromeinspeisung das Ausland dafür vergüten, dass es uns Strom abnimmt und dass wir bei zu geringer Stromeinspeisung den Strom, dann teuer, aus dem Ausland einkaufen müssen.
Wir benötigen also verschiedenste Arten von Kraftwerken, auch moderne, konventionelle Kraftwerke und nicht fast ausschließlich Photovoltaik- und Windindustrieanlagen, um eine hohe Netzsicherheit herzustellen und die Strompreise wieder gesenkt zu bekommen. Grundsätzlich sollte technologie- und ideologieoffen über die verschiedensten Arten von Kraftwerken entschieden werden.
Aktuell sollte unser Landkreis nun erste einmal alles versuchen, um die Bedrohung unseres Landkreises bezüglich der sich abzeichnenden Monokultur-Bebauung mit den schon über 100 zur Genehmigung beantragen riesigsten Windindustrieanlagen, deren Rotoren die 5-fache Fächer bisheriger Windkraftanlagen überstreichen werden, noch abzuwenden.
Ergänzt sei noch, dass gemäß der vom Landkreis veröffentlichten Stellenanzeige für einen Prüfingenieur, der vermutlich primär für die künftigen Windindustrieanlagen unseres Landkreises tätig sein wird, zusätzlich jährlich ein sechsstelliger Betrag, zu finanzieren von der steuerzahlenden Allgemeinheit, zu zahlen sein wird.
Kurz zusammengefasst: Wir sind als Landkreis und als Politiker gefordert, diese naturzerstörenden und gesundheitsgefährdenden Neubauten von riesigsten Windindustrieanlagen zu verhindern.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
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(wie Dokument)
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126,8 kB
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