Beschlussvorlage - 2026/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag der Gruppe AfD/dieBasis vom 19.03.2026 zum Thema "Kommunalverfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof gegen das im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) für den Landkreis Lüneburg festgelegte Teilflächenziel bezüglich der Windenergievorrangflächen"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sebastian Brandt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung; Regional- und Bauleitplanung; Umwelt; Bauen
- Verantwortlich:
- Brandt, Sebastian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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19.03.2026
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Beschlussvorschlag
Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis gegen das im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) für den Landkreis Lüneburg festgelegte Teilflächenziel bezüglich Windenergievorrangflächen eine Kommunalverfassungsbeschwerde ausarbeitet und beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof vor dem 19.04.2026, somit fristgerecht, einreicht. Mit Hinweis auf die mit Ablauf des Jahres 2027 eintretende Superprivilegierung ist der Staatsgerichtshof zudem zu bitten bzw. aufzufordern, sein Urteil vor dem 31.12.2027 zu treffen.
Sachverhalt
Erläuterungen der Verwaltung nach den Sitzungen vom 19.03.2026:
Die Gruppe AfD/dieBasis hat am 19.03.2026 vor den Sitzungen des Ausschusses für Raumordnung, des Kreisausschusses und des Kreistages einen als Änderungsantrag überschriebenen Antrag (siehe Vorlage: 2026/087) zur Vorlage der Verwaltung (Vorlage: 2026/073) zum Thema "Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) - Satzungsbeschluss zum RROP 2025" gestellt.
Der ursprüngliche Änderungsantrag (Vorlage: 2026/087) der Gruppe AfD/dieBasis enthielt dabei zwei Beschlussvorschläge. Dieser Teil (Punkt 1.) des ursprünglichen Änderungsantrages wurde nach Beratung und entsprechender Beschlussfassung in den Sitzungen des Ausschusses für Raumordnung, des Kreisausschusses und des Kreistages als Dringlichkeitsantrag behandelt.
Finanz. Auswirkung









