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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landkreis Lüneburg gewährt Radio ZuSa – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2026 – einen Zuschuss in Höhe von 33.200 €, um die Fortführung des Sendebetriebs zu sichern.

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2025 hat Radio ZuSa erneut einen Zuschuss in Höhe von 33.200 Euro als institutionelle Förderung für das Haushaltsjahr 2026 beantragt.

 

Radio ZuSa ist ein nicht-kommerzielles und damit werbefreies Bürgerradio für Heide und Elbmarsch. Der Name ZuSa steht für Zucker und Salz und setzt sich aus beiden Studio-Standorten in Uelzen und Lüneburg zusammen. Interessierte aus den Landkreisen Lüneburg, Uelzen, Harburg, aber auch darüber hinaus, können den Sender per Antenne und über Kabel empfangen, per Live-Stream ist er weltweit zu hören. Radio ZuSa berichtet unabhängig und überparteilich aus der Region für die Region und steht dabei auf zwei Säulen. Zum einen sind das die Redaktionen in den Studios in Lüneburg und Uelzen, in denen feste und freie Mitarbeiter täglich Inhalte produzieren. Zum anderen sind es Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen aus Heide und Elbmarsch, die ehrenamtlich eigene Bürgerfunksendungen gestalten.

Radio ZuSa ist neben dem regulären Sendebetrieb auch in zahlreiche Kooperation aktiv, organisiert und setzt verschiedene Projekte in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Kultur- und Bildungsakteuren um.

Aufgrund eines umständehalber notwendig gewordenen Umzugs des Sende- und Produktionsstandorts aus mietzinsfrei zur Verfügungsgestellten Räumlichkeiten der Leuphana Universität Lüneburg an den kostenintensiveren Standort Volgershall, beantragte Radio Zusa im Jahr 2025 eine angepasste Erhöhung des jährlichen Zuschusses von 28.500 Euro auf nunmehr 33.200 Euro.

Neben der Bezuschussung durch den Landkreis Lüneburg gestaltet sich die Finanzierung aktuell wie folgt: Auch die Hansestadt Lüneburg stimmte einer Erhöhung der Mittel zu und finanziert Radio ZuSa mit einem Zuschuss in Höhe von 9.500 Euro. Der Landkreis Uelzen erhöhte seine Fördermittel im Jahr 2024 auf 13.900, während die Hansestadt Uelzen einen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro zahlt, dafür aber im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung mietfreie Räumlichkeiten am Standort Uelzen zur Verfügung stellt. Die Stadt Winsen fördert Radio Zusa mit einem Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro, eine Erhöhung der Mittel wurde abgelehnt. Der Landkreis Harburg stellt Fördermittel in Höhe von 7.000 Euro bereit, allerdings ist dieser zweckgebunden im Rahmen gemeinsamer Projekte, d.h. diese Mittel fließen nicht in den regulären Sendebetrieb.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: _33.200,00 €

 

b) an Folgekosten:   ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  x im Haushaltsplan veranschlagt

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen: nein

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

   ja

   nein

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

x positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:


+
Positive Klimawirkung!


Kommunikation, Bildung und Veranstaltungen (+)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:


(Es wurde nur bei negativer Klimawirkung nach einer Begründung verlangt)

 

 

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Anlagen

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