Beschlussvorlage - 2026/090
Grunddaten
- Betreff:
-
Investive Sportförderung April 2026
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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15.04.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 1 des Turn- und Sportvereines Radbruch von 1948 e.V. über 25.000 € wird bewilligt.
2.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 2 des Schützenvereines Oedeme von 1924 e.V. über 12.500 € wird bewilligt.
3.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 3 des Lüneburger Kanu Clubs über 5.900 € wird bewilligt.
4.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 4 des Tennis Club Alt Garge über 1.633 € wird bewilligt.
5.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 5 des Luftsportvereines Lüneburg e.V. über
7.500 € wird bewilligt.
6.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 6 des TSV Bardowick über 20.000 € wird bewilligt.
7.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 7 des Schützenvereines Scharnebeck e.V. über 11.775 € wird bewilligt.
8.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 8 des Tennisclubs Wendisch Evern e.V. über 4.000 € wird bewilligt.
9.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 9 des Thomasburger SV über 11.471,39 € wird bewilligt.
10.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 10 des TSV Gellersen von 1912 e.V.
über 20.000 € wird bewilligt.
11.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 11 des TuS Hohnstorf von 1925 e.V.
über 11.000 € wird bewilligt.
12.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 12 des Schützenvereines Soderstorf von 1922 e.V. über 6.230 € wird bewilligt.
13.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 13 des SV Karze e.V. über 3.000 € wird bewilligt.
14.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 14 der Sportvereinigung Scharnebeck e.V. über 9.000 € wird bewilligt.
15.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 15 des RFV Echem/ Scharnebeck über 1.600 € wird bewilligt.
16.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 16 des RFV Echem/ Scharnebeck über 800 € wird bewilligt.
17.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 17 des TSV Bardowick über 2.500 € wird bewilligt.
Die Beschlüsse gelten unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2026.
Sachverhalt
Für das Jahr 2026 stehen für die Sportförderung insgesamt 220.000 € zur Verfügung (siehe Vorlage 2026/027). Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2026. Aus dem Jahr 2025 konnten keine Mittel übertragen werden, da diese vollständig gebunden sind.
Die Auszahlung einer Förderung in Höhe von 22.250 € im Jahr 2026 wurde bereits in der Sitzung am 11.06.2025 beschlossen, sofern Haushaltsmittel für das Jahr 2026 zur Verfügung stehen. Dieses betrifft einen Antrag des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. auf einen Kreiszuschuss als zweite Anteilsförderung für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage (Umrüstung auf LED).
Es verbleiben damit aus der Sparte Sportförderung für das Jahr 2026 von den ursprünglichen 220.000 € abzüglich der genannten 22.250 € an gebundenen Mitteln noch 197.750 €.
Folgende Anträge liegen der Verwaltung vor:
Zu 1.) Durch einen auslaufenden Pachtvertrag für das bisherige Sportgelände in 21449 Radbruch, Bardowicker Str. 19, wurde die Ausweisung eines neuen Sportgeländes notwendig. Geplant ist der Neubau einer LED- Flutlichtanlage für den Rasenplatz (Großspielfeld A).
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 2.) Der Schützenverein Oedeme von 1924 e.V. möchte den Luftgewehrstand auf eine elektronische Schießanlage umrüsten.
Der Fußboden und die Decke werden gedämmt und es ist ein neuer Bodenbelag geplant. Weiterhin ist eine neue energieeffiziente Beleuchtung gemäß dem Wettkampfstand geplant.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 3.) Der Lüneburger Kanu Club möchte das Dach am Hauptgebäude sanieren. Das Dach an diesem Hauptgebäude mit der Halle für die Kajaks, den Sanitärräumlichkeiten, Umkleideräumen und einem Gemeinschaftsraum ist vor vielen Jahren mit Teerpappe versiegelt worden, welche mittlerweile brüchig geworden ist und mittelfristig wasserdurchlässig wird. Dieses Dach muss komplett erneuert werden, eine Teilsanierung ist nicht möglich.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 4.) Der Tennisclub Alt Garge e. V. plant eine energetische Sanierung am Vereinsheim. Dabei sollen eine veraltete Hauseingangstür, ein Kellerfenster sowie eine Glasbausteinwand durch energieeffiziente Fenster- und Türsysteme ersetzt werden. Ein Großteil der übrigen Fenster wurde bereits saniert. Die Maßnahme zielt auf eine Reduktion des Energieverbrauchs und langfristige Kosteneinsparung ab.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 5.) Im Luftsportverein Lüneburg e.V. befinden sich derzeit 16 junge Menschen in der Ausbildung zum Segelflugzeugführer. Das für die Ausbildung verwendete Flugzeug stammt aus dem Jahr 1965 und ist somit 60 Jahre alt. Das Flugzeug muss gegen ein zeitgemäßes Schulflugzeug ausgewechselt werden. Der Verein hat ein gebrauchtes doppelsitziges Segelflugzeug zum Preis von 79.500 € erworben, welches nun jedoch einer Grundüberholung bedarf, damit es für den Schulungszweck eingesetzt werden kann.
Es ist absehbar, dass es nach dieser Grundüberholung für weitere 30 Jahre vom Verein als Schulflugzeug eingesetzt werden kann, ohne das große Reparaturen zu erwarten sind.
Nach § 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Sportförderung erfolgt eine Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Bei Kosten in Höhe von
25.000 € können daher nur 7.500 € als Höchstbetrag bewilligt werden. Der Verein hat einen Antrag über 8.300 € gestellt.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages in Höhe von 7.500 € ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 6.) Der TSV Bardowick plant die Erneuerung der Heizungsanlage mit einer Luft- Wärmepumpen- Technologie.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 7.) Der Schützenverein Scharnebeck e.V. möchte die elektronischen Trefferaufnahmen auf der Schießsportanlage des Vereines modernisieren. Die seinerzeit installierten Anlagen sind leider für Reparaturen sehr anfällig geworden, teilweise ist es schwierig, noch Ersatzteile zu bekommen. Diese Anlage soll daher ersetzt werden.
Zu 8.) Der Tennisclub Wendisch Evern TCW e.V. beabsichtigt, die beiden Tennisplätze seiner Tennisanlage mit einer Beleuchtungsanlage in Form von zwei Flutlichtmasten auszustatten. Die Maßnahme verfolgt nachfolgende Ziele:
- zusätzliche Spiel- und Trainingszeiten für die Förderung des Nachwuchses, insbesondere am späten Nachmittag und frühen Abend im Frühjahr und Herbst,
- deutliche Kapazitätserhöhung für das Training der insgesamt 85 Kinder und Jugendlichen durch die Verlängerung der Freiluftsaison im Herbst; der Tennisclub Wendisch Evern verfügt nur über geringe Hallenzeiten in der für den Tennissport eher ungeeigneten Mehrzweckhalle in Wendisch Evern,
- zusätzliche Spielzeiten für aktive Mitglieder sowie
- Erhöhung der Attraktivität der Tennisanlage für potenzielle Neumitglieder.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 9.) Bisher ist ein Training auf dem B- Platz des Thomasburger SV von ca. Mitte September bis ca. Mitte April in den Abendstunden mangels Beleuchtung nicht möglich. Somit findet in dieser Zeit der gesamte Trainings- und Spielbetrieb aller Seniorenmannschaften (aktuell zwei Herren- und eine Damenmannschaft) sowie teilweise das Training der älteren Jugendteams (U14) ausschließlich auf dem A- Platz statt. Entsprechend beschädigt ist der Platz dann jeweils im Frühjahr, was jedes Jahr im Sommer umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich macht. Mit der nun geplanten Aufstellung von zusätzlichen Flutlichtmasten kann der B- Platz komplett und von beiden Seiten ausgeleuchtet werden und das Training kann dort stattfinden. Der A- Platz kann dann nur zum Spielbetrieb genutzt werden, die Sanierungsmaßnahmen werden nicht so umfangreich ausfallen. Die bestehenden Masten zwischen beiden Plätzen können hierfür genutzt werden. Es müssen lediglich zwei neue Masten zwischen B- Platz und Wald aufgestellt werden.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 10.) Es fand eine Standsicherheitsüberprüfung der Flutlichtmasten auf den drei Sportanlagen in Kirchgellersen, Südergellersen und Westergellersen beim TSV Gellersen von 1912 e.V. statt. Bei der Prüfung sind insgesamt elf Masten als nicht mehr verkehrssicher bescheinigt worden und ein schnellstmöglicher Austausch ist notwendig.
Es sind Masten auf allen drei Anlagen betroffen.
Zu 11.) Der TuS Hohnstorf von 1925 e.V. plant die Anschaffung eines neuen Kleinschleppers zur Pflege und Instandhaltung der Sportanlagen. Der alte Kleinschlepper ist in die Jahre gekommen, so dass sich größere Reparaturen nicht rnehr rechnen.
Der Kleinschlepper soll für folgende Bereiche eingesetzt werden:
- Mähen und Pflegen des Sportplatzes,
- Pflege der Außenanlagen sowie Parkbereiche sowie
- Unterstützung bei Veranstaltungen und Turnieren.
Er trägt dazu bei, die Sportanlagen in einem guten und gepflegten Zustand zu halten, um optimale Bedingungen für die Mitglieder und Nutzer zu gewährleisten. Das Ziel des Vereines ist Gewährleistung der Pflege und Instandhaltung der Sportanlage für die nächsten Jahre.
Ferner soll die Effizienz der Anlagenpflege sowie die Sicherheit und Attraktivität der Sportanlage für die Mitglieder und Nutzer erhöht werden.
Zu 12.) Die Elektroleitungen im gesamten Schützenhaus des Schützenvereines Soderstorf von 1922 e.V. soll modernisiert werden. Die Elektroinstallation im Gebäude ist veraltet und stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Die vorhandenen Leitungen stammen aus alten Zeiten, in denen ein Anschluss von modernen Geräten nicht vorgesehen war. Um weitere energetische Sanierungen des Gebäudes durchzuführen, ist eine Modernisierung der Elektroinstallation zwingend erforderlich. Es wird ein neuer Hausanschluss inkl. Bau einer neuen Hauptverteilung mit Inhalt eines neuen Schaltschrankes installiert. Desweiteren erfolgt die Erneuerung der Unterverteilung im Gebäude.
Zu 13.) Der SV Karze e.V. plant den energetisch erforderlichen Austausch der Fenster und Türen des Vereinsheimes im Schulweg 16 in 21354 Bleckede.
Zu 14.) Die Sportplätze B und C der Sportvereinigung Scharnebeck e.V. sollen mit einer automatischen Beregnungsanlage ausgestattet werden. Eine derartige Anlage befindet sich schon seit dem Jahr 2021 auf dem A- Platz. Durch die Umrüstung werden folgende Vorteile erwartet:
- die Laufzeiten der Brunnenpumpe werden durch die effiziente Wasserverteilung verringert sowie
- es besteht die Möglichkeit, eine Beregnung auch ohne zusätzlichen Personalaufwand in den Nachtstunden durchzuführen.
Es wird klimafreundlich Energie und Wasser bei der Bewässerung gespart.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 15.) Der RFV Echem/ Scharnebeck möchte zunehmend nachhaltig agieren und so die Pflege der ca. 8.000 m² großen Rasenreitflächen des Vereines weitestgehend CO²- neutral gestalten. Hierzu soll ein elektrischer Großflächen- Mähroboter beschafft werden, welcher seinen Strom primär aus einer Klein- Solaranlage mit Batteriespeicher beziehen wird.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 16.) Die Haupteingangstür des RFV Echem/ Scharnebeck ist leider so in die Jahre gekommen, dass sich hier eine Sanierung dieser Tür zu den Gebäuden des Vereins nicht mehr wirtschaftlich durchführen lässt. Eine neue, robuste Zwei- Flügeltür soll beschafft werden. Diese soll mit Schließsystem und Sicherheitsglas ausgeführt werden, um einen sicheren und ansprechenden Zugang zu den Gebäuden des Vereins zu ermöglichen.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 17.) Der TSV Bardowick möchte eine Rampe für einen barrierefreien Zugang zum Vereinsheim sowie zwei behindertengerechte Stellplätze bauen.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Am 29.06.2025 ist noch ein Antrag vom MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. eingegangen für die Erneuerung einer WC- Containeranlage auf der Baseballanlage Wienebütteler Weg über 3.570 €. Weiterhin ist am 04.09.2025 ein Antrag vom SV Ilmenau von 1923 e.V. für die Ertüchtigung der Sportanlage in Deutsch Evern über 25.000 € eingegangen. Am 30.09.2025 ging letztlich ein Antrag vom TuS Reppenstedt 1962 e.V. für eine Neugestaltung der Sportfläche zu drei Pickleball- Außenplätzen ein über 7.000 €.
Alle drei genannten Anträge befinden sich derzeit noch in der Bearbeitung/ Prüfung, so dass hierüber derzeit noch nicht entschieden werden kann. Es wurde für alle drei Projekte der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt. Für den nächsten Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur wird eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereitet.
Dann können auch zwei weitere Anträge aus dem Jahr 2026 vom TC Barum e.V. (Maßnahme: Frühjahrsaufbereitung der Tennisplätze) sowie vom TC Amelinghausen e.V. (Maßnahme: Erneuerung des Hallendaches) vorgestellt werden.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 153.909,39 €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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Strategie (0) |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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