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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kooperationsvertrag mit der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH wird um weitere fünf Jahre in der vorliegenden Form verlängert.

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Sachverhalt

Der Kooperationsvertrag zwischen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH, der Stadt Bleckede und dem Landkreis Lüneburg läuft mit dem diesjährigen Konzert aus.

 

Die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern sind ein klassisches Musikfestival, das seit 1990 jährlich an Spielorten im ganzen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern und eben mit drei Konzerten im Landkreis Lüneburg stattfindet. Es ist eines der größten Festivals dieser Art in Europa. Über 180 vorwiegend klassische Konzerte finden jährlich an über 80 Spielstätten, u.a. im Bleckeder Schlosshof, statt.

 

Das Bleckeder Konzert der Festspiele zieht jährlich viele Besucher, auch von außerhalb, an und ist damit zu einer etablierten Veranstaltung im Landkreis Lüneburg geworden. Sie stellt ein kulturelles Highlight dar.

 

Zwischenzeitlich haben mit den Festspielen und der Stadt Bleckede Gespräche zu einer Verlängerung stattgefunden. Sowohl die Festspiele als auch die Verwaltungen der Stadt Bleckede und des Landkreises sprechen sich für eine erneute Verlängerung der erfolgreichen Kooperation aus.

 

Beim Landkreis würde weiterhin die Finanzierung des Konzertes in Bleckede stehen, die Stadt Bleckede stellt den Schlosshof bzw. den Schlossgarten (als alternative Location) und das im Vertrag geregelte Equipment zur Verfügung während sich die Festspiele um die auftretenden Künstler, die Organisation und das Marketing kümmern.

Die Finanzierung wurde auf Grundlage des aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans auf eine pauschale Förderung in Höhe von 15.000 € festgesetzt. Ergänzend kann ein weiterer Betrag von bis zu 5.000 € gewährt werden, dessen Höhe sich am jeweiligen Künstlerhonorar orientiert.

Neben dem Konzert planen die Festspiele in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Künstler oder der jeweiligen Künstlerin ein zusätzliches gesellschaftliches Angebot. Dieses kann beispielsweise in der Durchführung eines schulischen Projekts bestehen und ist im genannten Gesamtpreis enthalten.

Die Verwaltung schlägt vor, die Kooperation um fünf Jahre zu verlängern. Die Synopse des Vertrages wird rechtzeitig vor der Ausschusssitzung nachgereicht.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20.000,00 €

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  X im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

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positive Klimawirkung

 

X keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

 

 

 

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