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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2026/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich.

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Sachverhalt

Die Hansestadt Lüneburg ist an den Landkreis Lüneburg mit dem Wunsch herangetreten in der Hansestadt Lüneburg einen Tagesaufenthalt gem. §§ 67 – 69 SGB XII für Personen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können, zu installieren.

Ein Tagesaufenthalt gibt Menschen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung. Dieser ist ein niedrigschwelliges Begegnungs-, Vermittlungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, wohnungslose Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind und sich tagsüber auf der Straße aufhalten, Menschen, die Versorgungsangebote benötigen, Menschen, die situationsbezogen um Beratung und Unterstützung nachfragen, Menschen, die in sozialer Isolation leben. In einem Tagesaufenthalt wird diesen Menschen ebenso die hauswirtschaftliche und hygienische Versorgung ermöglicht.

Ziel der Arbeit des Tagesaufenthaltes ist es, im Rahmen eines niedrigschwelligen Hilfeangebotes bei der Verwirklichung einer eigenständigen selbstverantwortlichen Lebensführung und Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu beraten und zu unterstützen.

Träger von Tagesaufenthalten verpflichten sich, den Tagesaufenthalt an mindestens 5 Tagen pro Woche geöffnet zu halten und eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 25 Stunden zu gewährleisten.

Die Hansestadt ist an den Landkreis herangetreten, weil dieser als örtlicher Träger der Sozialhilfe verpflichtet ist, mit dem Träger eines Tagesaufenthaltes eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abschließen, die den Vorgaben des Landes aus dem Rahmenvertrag entspricht (Rahmenvertrag des Landes nach § 80 SGB XII zur Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII in Niedersachsen Anlage: Regelleistungsvereinbarung für Tagesaufenthalte gem. §§ 67 bis 69 SGB XII Leistungstyp 4.4: Tagesaufenthalte gem. §§ 67 bis 69 SGB XII i.V.m. dem Nds. AG SGB IX/XII)

Für Personal- Sach- und Investitionskosten entstehen Ausgaben von ca. 200.000 € jährlich. Im Rahmen der Abrechnung mit dem Land Niedersachsen erstattet dieses 90 % der Ausgaben, so dass netto für den Landkreis Lüneburg ca. 20.000 € jährlich verbleiben. Im Haushalt 2026 wurde für diese Maßnahme keine Ausgabe veranschlagt.

Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Tagesaufenthaltes und des personellen Umfanges hat der Landkreis Lüneburg bei der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS Nds.) eine Anfrage gestellt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

16.04.2026 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit

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