Berichtsvorlage - 2026/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Tagesaufenthalt für Menschen mit einem Bedarf zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Pflege und Teilhabe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Jutta Alpers
- Beteiligt:
- Pflege und Teilhabe für Erwachsene
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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16.04.2026
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Sachverhalt
Die Hansestadt Lüneburg ist an den Landkreis Lüneburg mit dem Wunsch herangetreten in der Hansestadt Lüneburg einen Tagesaufenthalt gem. §§ 67 – 69 SGB XII für Personen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können, zu installieren.
Ein Tagesaufenthalt gibt Menschen die Möglichkeit zum Aufenthalt in einer geschützten Umgebung. Dieser ist ein niedrigschwelliges Begegnungs-, Vermittlungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, wohnungslose Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind und sich tagsüber auf der Straße aufhalten, Menschen, die Versorgungsangebote benötigen, Menschen, die situationsbezogen um Beratung und Unterstützung nachfragen, Menschen, die in sozialer Isolation leben. In einem Tagesaufenthalt wird diesen Menschen ebenso die hauswirtschaftliche und hygienische Versorgung ermöglicht.
Ziel der Arbeit des Tagesaufenthaltes ist es, im Rahmen eines niedrigschwelligen Hilfeangebotes bei der Verwirklichung einer eigenständigen selbstverantwortlichen Lebensführung und Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu beraten und zu unterstützen.
Träger von Tagesaufenthalten verpflichten sich, den Tagesaufenthalt an mindestens 5 Tagen pro Woche geöffnet zu halten und eine wöchentliche Öffnungszeit von mindestens 25 Stunden zu gewährleisten.
Die Hansestadt ist an den Landkreis herangetreten, weil dieser als örtlicher Träger der Sozialhilfe verpflichtet ist, mit dem Träger eines Tagesaufenthaltes eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abschließen, die den Vorgaben des Landes aus dem Rahmenvertrag entspricht (Rahmenvertrag des Landes nach § 80 SGB XII zur Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe nach §§ 67 ff. SGB XII in Niedersachsen Anlage: Regelleistungsvereinbarung für Tagesaufenthalte gem. §§ 67 bis 69 SGB XII Leistungstyp 4.4: Tagesaufenthalte gem. §§ 67 bis 69 SGB XII i.V.m. dem Nds. AG SGB IX/XII)
Für Personal- Sach- und Investitionskosten entstehen Ausgaben von ca. 200.000 € jährlich. Im Rahmen der Abrechnung mit dem Land Niedersachsen erstattet dieses 90 % der Ausgaben, so dass netto für den Landkreis Lüneburg ca. 20.000 € jährlich verbleiben. Im Haushalt 2026 wurde für diese Maßnahme keine Ausgabe veranschlagt.
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Tagesaufenthaltes und des personellen Umfanges hat der Landkreis Lüneburg bei der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen (ZBS Nds.) eine Anfrage gestellt.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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151,9 kB
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