Beschlussvorlage - 2026/131
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm für Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz: Verteilung der Haushaltsmittel 2026
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- positive Klimawirkung
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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27.05.2026
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Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die für die Umsetzung des Förderprogramms für Bauberatung und Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz für das Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden wie folgt verteilt:
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Antragsteller |
Maßnahme |
Beantragter Zuschuss |
Vorschlag Zuschuss |
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1 |
Julian Fuss |
Sanierung/ Sicherung Wohnhaus in Südergellersen |
10.000 EUR |
10.000 EUR |
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2 |
David Kirchschlager |
Sanierung/ Sicherung denkmalgeschützes Wohnhaus in Rassau |
9.903,76 EUR |
9.903,76 EUR |
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3 |
Karoline Nöll |
Sanierung Wohnhaus in Bleckede |
40.000 EUR |
20.000 EUR |
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Summe |
59.903,76 EUR |
39.903,76 EUR |
Sachverhalt
Nr. 1
Das Wohnhaus mit angrenzender Scheune wurden im Jahr 1936 gebaut und in den 1950´er Jahre um eine Tenne erweitert. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und stand knapp ein Jahr lang leer. In den 1960´er Jahre war das Haus als Pension Kruckenberg ein fester Bestandteil des Dorflebens – das Gebäudeensemble ist damit ortsbildprägend. Die Bautätigkeiten erstrecken sich vor allem um die statische Sicherung des Ensembles. Der historische Charakter des Gebäudes soll bewahrt werden.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 2
David Kirchschlager hat ein denkmalgeschütztes Haus aus dem Jahr 1798 in Rassau/ Gemeinde Amt Neuhaus gekauft. Es stand zuvor knapp zwei Jahre leer. Geplant sind umfangreiche Maßnahmen zur Instandsetzung des Gebäudes. Das Gebäude soll zukünftig ganzjährig zur Wohnnutzung zur Verfügung stehen. Auch die Nebengebäude werden saniert bzw. vor dem weiteren Verfall der Bausubstanz geschützt. Das Gebäude hat ortsbildprägenden Charakter.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 3
Beantragt wurde die Sanierung bzw. der Umbau des Gebäudes in Bleckede aus dem Jahr 1900. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz. Es stand zuvor knapp ein Jahr leer. Das Gebäude wird für die eigene Wohnnutzung saniert- es werden aber auch zusätzliche vier Wohneinheiten/ Ferienwohnungen geschaffen. Es wird zusätzlich ein Seminarraum für Kleingruppen errichtet. Es hat ortsbildprägenden Charakter.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ____39.903,76__________€
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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578,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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864,2 kB
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