Beschlussvorlage - 2026/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg- Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2026
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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27.05.2026
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●
Geplant
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2026 werden wie folgt verteilt:
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Nr. |
Kommune |
Zuwendungszweck |
Zuschuss |
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1 |
Gemeinde Amt Neuhaus |
Erneuerung Radwegebrücke am Bahndamm Preten |
150.000 € |
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2 |
Gemeinde Amt Neuhaus |
Aufwertung von verschiedenen Badestellen |
0 € |
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3 |
SG Dahlenburg |
Neubau einer Fußgängerbrücke über die Strachau |
150.000 € |
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4 |
SG Amelinghausen |
Sanierung/ Umbau des alten Bahnhofgebäudes |
150.000 € |
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5 |
Stadt Bleckede |
Hochwasseranleger |
127.500 € |
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6 |
Stadt Bleckede |
Touristische Infrastruktur Hafen Bleckede |
22.500 € |
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7 |
Gemeinde Adendorf |
Wärmegewinnung und Stromversorgung Freibad |
0 € |
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8 |
Gemeinde Adendorf |
Inklusionsspielplatz Freibad |
0 € |
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9 |
Gemeinde Adendorf |
Sanierung Kindergarten- Zisterne |
0 € |
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10 |
Gemeinde Adendorf |
Natürlicher Klimaschutz in Adendorf |
0 € |
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Gesamt |
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600.000 € |
Sachverhalt
Im Jahr 2026 stehen erneut 600.000 € für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. Bis zum 15.03.2026 sind insgesamt 10 Anträge aus Kommunen des Landkreises Lüneburg fristgerecht eingegangen.
Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg am 04.05.2026 dem vorgeschriebenen Gremium vorgestellt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich maximal 50 % der nicht von dritter Seite gedeckten Gesamtkosten der Maßnahme und höchstens ein Viertel der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme nach Nr. 4.2 der Richtlinie- damit also 150.000 €.
Nr. 1: Bei einer durchgeführten Brückenprüfung im Jahr 2024 wurden erhebliche Mängel an der Brücke Radweg Bahndamm Preten AN 07-11 festgestellt. Die Brücke ist für den touristischen Radfahrverkehr in Neuhaus von großer Bedeutung und muss erneuert werden. Sie wird im Radweg der Biosphärenquerung Brahlstorf nach Dahlenburg überquert. Durch die vorhandene Bahnhaltestelle in Brahlstorf ist eine Erschließung der Gemeinde Amt Neuhaus auch per Bahn und Rad möglich. lm Prüfbericht ist als Empfehlung ein Ersatzneubau wegen Ablauf wirtschaftlicher Nutzungsdauer und Tragfähigkeitsverlust festgestellt worden.
Die Gemeinde Amt Neuhaus hat eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen und erhält Bedarfszuweisungen vom Land Niedersachsen.
Nr. 2: Die EU- Badegewässer in Zeetze, am Sumter See und am Rosiener See werden in der Badesaison sehr gut von Einheimischen und von Touristen genutzt. Zur Aufwertung der Badegewässer wurde der Wunsch geäußert, dass Steganlagen mit einer Badeleiter errichtet werden sollen. Eine Prüfung beim Fachdienst Bauen des Landkreises Lüneburg hat ergeben, dass ein Steg mit einer Badeleiter keiner Baugenehmigung bedarf. Dieses soll auch an den drei Standorten so erfolgen. Es ist jeweils ein Schwimmsteg mit einer Länge von 15 m, einer Breite von 2,50 m und einer Badeleiter geplant. Die Ausführung als Schwimmsteg ist von Vorteil, da die Höhe zum Wasserstand immer gleichbleibend ist. Die Schwimmstege verbleiben ganzjährig vor Ort.
Da der Höchstbetrag in Höhe von 600.000 € ausgeschöpft ist (siehe Tabelle über die Mittelverwendung 2026), wird kein Zuschuss aus Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds gewährt. Die Kommission empfiehlt, einen Teil, und zwar
22.500 €, aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds (Sparte Tourismus) zu bewilligen. Hierbei wird auf die Beschlussvorlage 2026/136 verwiesen. Sofern vorhanden, werden die restlichen 20.000 € aus Restmitteln aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds am Jahresende 2026 gewährt. Anderenfalls wird der Betrag im Jahr 2027 neu aufgenommen bei der Verteilung der Mittel für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2027, so dass die vollständige Summe in Höhe von 42.500 € im Endeffekt der Gemeinde Amt Neuhaus bewilligt werden kann.
Nr. 3: Die Fußgängerbrücke über die Strachau im Flecken Dahlenburg musste im Jahr 2025 gesperrt werden. Die Holzkonstruktion ist marode und nicht mehr zu reparieren. Die Wegeverbindung stellt eine wesentliche fußläufige Verbindung innerhalb des Flecken Dahlenburg dar. Die Brücke soll erneuert und die wichtige Wegeverbindung wiederhergestellt werden.
Nr. 4: Das Projekt „Umbau des alten Bahnhofes“ beinhaltet die Umfunktionierung des bestehenden denkmalgeschützten und leerstehenden Bahnhofsgebäudes zu einem Mehrzweckgebäude, in dem eine zentrale Einrichtung für die Jugend-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit untergebracht wird. Des Weiteren soll ein Teil der bestehenden Räumlichkeiten für ein Inklusionskiosk genutzt werden. Weiterhin soll der vorhandene Güterboden als behindertengerechtes Dorfgemeinschaftshaus light umgebaut werden, in dem u. a. Workshops, Seniorentreffen oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden sollen. Im Rahmen der gemeindlichen Daseinsvorsorge soll die Zusammenführung dieser Einrichtungen in einem gemeinsamen Gebäude erfolgen, die soziale Infrastruktur der Gemeinde nachhaltig stärken und einen Treffpunkt schaffen, der den Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger fördert.
Nr. 5: Derzeit wird im Auftrag der MOIN die Fähre Amt Neuhaus- Bleckede in der Hitzler- Werft in Lauenburg gebaut. Die Fähre wird größer als die bisherige ausfallen,
weshalb der Hochwasseranleger baulich zu verändern ist. Schon seit einigen Monaten finden hierzu Abstimmungen zwischen der MOIN, dem Landkreis, dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der Stadt Bleckede und den zuständigen Naturschutzbehörden statt. Es wurde sich auf eine Kostenteilung zwischen der MOIN und der Stadt Bleckede geeinigt.
Nr. 6: Geplant sind Maßnahmen zur Erhaltung der touristischen Infrastruktur im Bleckeder Hafen sowie zur Verbesserung der Nutzbarkeit in Form der Instandsetzung der vorhandenen
Anleger. Um die Nutzung weiterhin sicherstellen zu können, soll die Hydraulik an den bestehenden Dalben sowie Instandhaltungsmaßnahmen verbunden mit Erweiterungsmaßnahmen an den Anlegern durchgeführt werden, um diese langfristig nutzbar zu halten. Die Anleger sind Grundvoraussetzung für den touristischen Schiffsverkehr Bleckedes. Überwiegend nutzen das Fahrgastschiff Lüneburger Heide, das Hotelschiff MS Sans Souci und der Raddampfer Kaiser Wilhelm den Anleger. Weitere Nutzung erfolgt vom
hiesigen Kanuverein, einem Sportbootverleih und die alljährliche Triathlon- Veranstaltung
Bibermann.
Nr. 7: Die Gemeinde Adendorf unterhält als höchstfrequentiertes Freibad im Kreisgebiet die
Einrichtung des Freibades im Scharnebecker Weg. Die Nutzung erfolgt mit einem großen
Anteil durch Personen, welche von außerhalb des Gemeindegebiets kommen. Das bestehende Freibad wird aktuell saniert. lm Zuge dieser Sanierung wird das Heizsystem
für die Wärmegewinnung umgerüstet auf eine Außenluft- Wasser- Wärmepumpe und für die
Stromversorgung wird eine PV- Anlage errichtet. Durch die Umstellung der Wärmeversorgung und die Errichtung der PV- Anlage werden die bisherigen weitestgehend auf fossilen Energieträgern basierenden Technologien vollständig umgestellt auf erneuerbare Energien.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2026 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.
Nr. 8: Das bestehende Freibad in Adendorf wird derzeit saniert. Im Zuge dieser Sanierung besteht die Möglichkeit, das Gelände barrierefreier und inklusiver zu gestalten. Ziel ist es, zusätzlich zu den baulichen Erneuerungen des Freibades auch einen Inklusionsspielplatz zu integrieren, der Kindern mit und ohne Behinderung das gemeinsame Spielen ermöglicht. Geplant sind eine Vogelnestschaukel, ein Rollstuhlfahrenden- Karussel und ein
Rollstuhlfahrenden- Trampolin. Der geplante lnklusionsspielplatz ist ein nachhaltiger Beitrag zur inklusiven Freizeitgestaltung und ergänzt das Freibad um ein zukunftsweisendes Angebot für Familien.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2026 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.
Nr. 9: Im Zuge der umfassenden Sanierung des Adolph- Holm- Kindergartens plant die Gemeinde Adendorf die Installation einer modernen Regenwasserzisterne. Das Vorhaben dient der nachhaltigen Nutzung von Regenwasser, der Reduzierung des Trinkwasserverbrauches sowie der Entlastung des öffentlichen Kanalnetzes bei Starkregenereignissen. Die Zisterne soll ein Fassungsvermögen von ca. 7.500 l haben und wird künftig das gesammelte Regenwasser von den Dachflächen des Kindergartens zur Bewässerung der Außenanlagen bereitstellen. Damit trägt das Projekt maßgeblich zur Verbesserung des kommunalen Wassermanagements und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2026 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.
Nr. 10: Die Gemeinde Adendorf möchte ihre Grünflächen naturnah gestalten, Bäume pflanzen, Natur- und Erholungsräume schaffen sowie Flächen entsiegeln und Bodenfunktionen wiederherstellen. Dieses beinhaltet u.a. das:
- Pflanzen von Bäumen
- Pflanzen von Straßen- und Einzelbäumen sowie Sträucher und Hecken
- Erhalten wertvoller Altbäume
- Entsiegeln von Flächen
- Rückbauen von versiegelten Schichten
- Wiederherstellen der Bodenstruktur und naturnaher Begrünung.
Hierdurch soll das Mikroklima in Adendorf verbessert werden, die Artenvielfalt gefördert werden, neue Lebensräume geschaffen werden, der natürliche Klimaschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung gestärkt werden. Die Maßnahmen sollen dem Klimaschutz nicht nur zuträglich sein, sondern auch dauerhaft umgesetzt werden.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2026 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 600.000 €
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
nein
Klimacheck
Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?
positive Klimawirkung
keine oder geringe Klimawirkung
negative Klimawirkung
stark negative Klimawirkung
Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:
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Gesamtergebnis des KlimaChecks: |
Teilergebnis(se) des KlimaChecks: |
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0 |
Strategie (0) |
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Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung: |
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Anlagen
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(wie Dokument)
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5,7 kB
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