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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren zum Bundesförderprogramm „KlimaRäume - Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ durch Einreichung einer Projektskizze für die klimaresiliente Umgestaltung des Michaelisgeländes wird bewilligt. Der kommunale Finanzierungsanteil ist im Haushaltsplan 2026 und der Finanzplanung 2027 aufgenommen.

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Sachverhalt

Für das Michaelisgelände des Landkreises wurde im Rahmen eines studentischen transdisziplinären Projektes eine Bestandsaufnahme durchgeführt: „Klimaresiliente Umgestaltung der Grünfläche des Lüneburger Kreishauses“ (Leuphana, TD-Projekt „Klimawandelanpassung im Landkreis Lüneburg“ Wintersemester 2024/25).

 

Auf dieser Basis ist ein Umgestaltungsprojekt mit dem Ziel, das Gelände zukunftsfähig und klimaresilient für die Nutzung durch die Kreisverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger aufzustellen, entstanden und wurde als Maßnahme in das EPAP 2025 aufgenommen (#102).

 

Zur Gegenfinanzierung des Projektes wurden die Förderkulisse für Klimaanpassungsprojekte geprüft.

Mit dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ werden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds zur klimaresilienten Stadtentwicklung und Bewältigung der durch die klimatischen Veränderungen bedingten Herausforderungen bereitgestellt.

 

Am 01.04.2026 wurde der Projektaufruf 2026 zum Bundesförderprogramm „KlimaRäume - Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ veröffentlicht. Der Projektaufruf liegt der Vorlage bei.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft bereits und endet am 30.06.2026.

 

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden vegetabile und bauliche Investitionen sowie vorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen.

Dazu gehört u.a. die Aufwertung bestehender Grünanlagen und Freiräume zur Erhöhung des Regenwasserrückhalts, Biodiversität und Aufenthaltsqualität, insbesondere wohnortnaher Freiräume, Erhöhung des Grünanteils und Baumbestands sowie Pflanzung klimaresilienter Gehölze.

 

Antragsverfahren und Fristen:

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren:

 

Phase 1: Interessenbekundung

  1. Einreichen der Projektskizze online bis spätestens 30.06.2026
  2. Beschluss des Kreistages zur Unterstützung der Interessenbekundung, einzureichen bis spätestens 30.06.2026 mit der Projektskizze
  3. Juli bis August 2026: Sichtung und Vorprüfung der Projektskizzen durch den Zuwendungsgeber
  4. Beschluss der zur Antragstellung vorzusehenden Projekte durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis Oktober 2026

Phase 2: Antragsverfahren

  1. Durchführung von Antrags- und Koordinierungsgesprächen mit den vorausgewählten Antragstellern nach der Auswahl dieser ab November 2026
  2. Erstellung der Zuwendungsanträge durch die Kommunen
  3. Erteilung der Zuwendungsbescheide durch das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung), beauftragt mit der Zuwendungsabwicklung vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

 

Zuwendungsvoraussetzungen:

Voraussetzung ist die Einbettung des Vorhabens in die kommunale Klimaanpassungs- bzw. Klimaschutzstrategie und Benennung der klimatischen Defizite, die gemindert werden sollen.

Alternativ muss eine fachliche Begründung des Vorhabens über die Auswertung von Klimadaten bzw. Hitze-/Starkregenkarten vorliegen.

 

Das vorliegende Projektvorhaben ist zum einen Teil des Klimaanpassungskonzepts. Zum anderen liegen Daten aus den Starkregengefahrenkarten der Hansestadt Lüneburg vor, die ein erhöhtes Risiko für Teilflächen des Geländes aufzeigen.

 

Das Projektgebiet muss öffentlich und möglichst barrierefrei zugänglich sein.

Eine klare und abgrenzbare Definition der Einzelmaßnahmen ist ebenfalls vorzunehmen.

 

Laufzeit, Umfang und Höhe der Förderung:

Die Fördersumme des Bundes liegt zwischen 500.000 € und 8 Mio. €.

Der Fördersatz beträgt 80%.

Eine Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 90% bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage ist möglich. Die Haushaltsnotlage ist durch die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde zu bestätigen.

Die Eigenbeteiligung der Kommune beträgt mindestens 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Der Finanzierungsplan für den Landkreis Lüneburg stellt sich derzeit wie folgt dar:

Aktuelle Gesamtkostenschätzung:   600.000 €

Beantragte Bundesförderung (90%):   540.000 €

Eigenanteil (10%):       60.000 €

 

Der Förderzeitraum läuft über die Jahre 2026 für maximal sechs Jahre.  

 

Für den Haushaltsplan 2026 wurde unter der Investitions-Nr. 3500.26.03 ein Planungsansatz in Höhe von 90.000 € sowie 500.000 € in der Finanzplanung ab 2027 aufgenommen.

Der Ansatz steht unter dem Vorbehalt, dass eine Umsetzung des Projektes nur bei einer Förderung durch Dritte von mindestens 80% erfolgt. Das Ziel der Förderung von mindestens 80%, voraussichtlich 90%, soll mit einem Antrag aus dem Förderprogramm „KlimaRäume“ erreicht werden.

 

Angaben zum Projekt:

Das vorgeschlagene Projekt soll sowohl blau-grüne Strukturelemente (vegetations- und wasserbasierte Elemente), klimawandelangepasste und biodiversitätsfördernde Bepflanzung und Habitate, als auch Elemente zur Steigerung der Nutzungsqualität beinhalten:

 

Schaffung einer blau-grünen Infrastruktur:

  •       Unterirdische Zisterne
  •           Rigolen-Versicherung
  •           Versickerungsmulden und Rigolen
  •           Versickerungsflächen
  •           Entsiegelung
  •           Hochbeete mit Bewässerungsanschluss
  •           Tiefbeete und Vedunstungsbeete

Klimaangepasste Bepflanzung:

  •           Fassadenbegrünung
  •           Neupflanzung großer Bäume
  •           Klimaresiliente Gehölze
  •           Baumscheibenbegrünung
  •           Wildstaudenbeete

Erhöhung der Aufenthaltsqualität

  •           Sitzgelegenheiten
  •           Schilder für Hintergrundinformationen und Bildungszwecke

 

Die Voraussetzungen für eine Einwerbung von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „KlimaRäume“ liegen aus Sicht der Verwaltung vor, so dass die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren vorgeschlagen wird.

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: 600.000,- €

 

b) an Folgekosten:   880,- € jährlich für Grünpflege

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt (Invest.-Nr. 3500.26.03)

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen: 540.000,- € Bundesfördermittel

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

++
Starke positive Klimawirkung!

Natürlicher Klimaschutz/ Klimaanpassung (++)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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