Beschlussvorlage - 2026/161
Grunddaten
- Betreff:
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MOIN Mobilitätsinfrastruktur und -betriebs GmbH Landkreis Lüneburg - Nachtragswirtschaftsplan 2026
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
- Verantwortlich:
- Larisch, Björn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
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Beratung
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10.06.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und –betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) werden angewiesen, dem Nachtragswirtschaftsplan 2026 zuzustimmen.
Des Weiteren werden die Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen, einer Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von maximal 33.546.200,00 € zuzustimmen.
Sachverhalt
Für den im Oktober 2025 beschlossenen Wirtschaftsplan 2026 wurden bereits in den vergangenen Monaten einige Nachträge einzeln beschlossen. Aufgrund der sehr dynamischen Entwicklungen und neuer Erkenntnisse nach Aufnahme der ÖPNV-Leistungen der MOIN sind einige weitere Anpassungen im Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan erforderlich, die im beiliegenden Nachtragswirtschaftsplan 2026 wiedergegeben sind.
Der in der Erfolgsplanung ausgewiesene laufende Finanzierungsbedarf für den Landkreis Lüneburg hat sich für das Wirtschaftsjahr 2026 gegenüber dem genehmigten Wirtschaftsplan 2026 um rund 2,4 Mio. € (siehe Pos. 1.1.4.; diese Mehraufwendungen für den Landkreis müssen durch einen überplanmäßigen Aufwand gedeckt werden) erhöht. Der Zuschuss des Landkreises für den Fährbetrieb reduziert sich gegenüber der ursprünglichen Planung um 45.000 € (siehe Pos. 1.1.7.). Die Änderungen können den in roter Schrift ausgewiesenen Ergänzungen zu den einzelnen Positionen entnommen werden. Veränderungen ergeben sich unter anderem aus einer gegenüber der damaligen Planung insgesamt höheren Betriebsleistung von mehr als 400.000 Betriebswagenkilometern, die zu Mehrkosten führt. Darüber hinaus kommt die Übernahme der Betriebsleistungen für den ÖPNV in Amt Neuhaus ab 01.12.2026 hinzu.
Bei den Investitionen wurden ebenfalls einige Ergänzungen (in rot markiert) vorgenommen. Ferner hat sich die Fertigstellung einzelner Investitionen zeitlich verschoben. Der Betriebshof Hafen wurde erst im Mai 2026 übergeben und mit der Inbetriebnahme der Fähre ist nunmehr zum 01.07.2026 zu rechnen.
In der Stellenplanung wurden weitere Stellen hinzugefügt, da sich die tatsächlichen Personalbedarfe nach der Betriebsaufnahme konkretisiert haben. Darüber hinaus hat sich auch die Organisationsstruktur mit der Zuordnung einiger Stellen verändert.
Gemäß § 7 Abs. 2 l des Gesellschaftsvertrags beschließt die Gesellschafterversammlung über Nachtragswirtschaftspläne. Somit sind die Vertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat wird in seiner Sitzung am 03.06.2026 der Gesellschafterversammlung empfehlen, den vorgelegten Nachtragswirtschaftsplan 2026 zu genehmigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
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a) |
für die Umsetzung der Maßnahmen: |
0 € |
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b) |
an Folgekosten: |
€ |
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c) |
Haushaltsrechtlich gesichert: |
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im Haushaltsplan veranschlagt |
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X |
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe (ein Beschluss muss noch erfolgen) |
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durch Mittelverschiebung im Budget |
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Begründung: |
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Sonstiges: |
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d) |
mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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ja |
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X |
nein |
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klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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x |
keine wesentlichen Auswirkungen |
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positive Auswirkungen (Begründung) |
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negative Auswirkungen (Begründung) |
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Begründung: |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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