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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landkreis Lüneburg tritt dem Verein Klimakommune Deutschland e.V. bei.

Der Landkreis Lüneburg nimmt am Programm „Klimakommune prozessorientiert“ teil.

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Sachverhalt

Das Programm des European Energy Award (eea) in Deutschland wurde seitens der damaligen Bundesgeschäftsstelle (B.&S.U.) zum 31.12.2025 gekündigt und eingestellt. Darüber hatte die Verwaltung bereits informiert (VO 2025/340).

 

Aus dieser Situation heraus hat sich im Dezember 2025 ein bundesweiter Trägerverein mit dem Namen Klimakommune Deutschland e.V. gegründet, um an einer Fortschreibung und Weiterentwicklung des Zertifizierungs- und Managementinstruments zu arbeiten. Der Trägerverein hat die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zur Führung der Bundesgeschäftsstelle des Vereins beauftragt.

 

Der Verein bietet ein Programm an, welches eine Fortsetzung des eea in Deutschland ermöglicht. Auch hier sind - wie im eea vorgesehen – ein Managementzyklus für den kommunalen Klimaschutz und sowie eine externe Beraterin oder ein externer Berater erforderlich, die im neuen Programm als Klimacoach bezeichnet werden (ehemals: eea-Berater/ eea-Beraterin). Auch ein Online-Managementtool wird wieder zur Verfügung gestellt. Der Begriff des Energiepolitischen Arbeitsprogramms (EPAP) wird durch den Begriff des sog. Klimafahrplans abgelöst.

 

Bei einer erfolgreichen Zertifizierung werden die Labels Klimastadt, Klimagemeinde bzw. Klimalandkreis vergeben. Wird zusätzlich eine Zielerreichung von mind. 75% erreicht, kann sich eine Kommune auch über den European Energy Award Gold international zertifizieren lassen.

 

Eine Mitgliedschaft für Kommunen im Verein Klimakommune ist zwar nicht zwingend erforderlich für den Programmbeitritt, mindert aber etwas die Kosten und gibt zusätzlich die Möglichkeit zur Vernetzung sowie Mitgestaltung und Weiterentwicklung des Programms.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ca. 10.900 € / Jahr

 

  • Mitglieds- und Programmbeitrag (inkl. Managementtool): 3000 EUR/ Jahr
  • Klimaschutzplaner-Software (im Bündel für weitere Kommunen): 3900 EUR/ Jahr
  • Beratungskosten: ca. 3000 EUR/ Jahr
  • Auditkosten: ca. 1000 EUR/ Jahr

________________

  • GESAMT: ca. 10.900 EUR/ Jahr (bisher: ca. 9800 EUR/ Jahr)

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

++
Starke positive Klimawirkung!

Strategie (++)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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Beschlüsse

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