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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/176

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zur Richtlinie über die finanzielle Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmewende im Landkreis Lüneburg (vorher: Richtlinie über die finanzielle Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lüneburg und Initialberatung 'energetische Quartiersentwicklung') werden angenommen. Die Mittel stehen jährlich im Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, bereit.

2. Die Verwaltung wird berechtigt, eingehende Anträge mit einer Fördersumme von bis zu 5.000 Euro (brutto) eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss zu bewilligen. Im 4. Quartal oder sobald die Gesamtfördersumme erreicht ist, berichtet die Verwaltung zusammenfassend über die bewilligten Anträge.

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Sachverhalt

Seit 2022 fördert der Landkreis Maßnahmen (z.B. Machbarkeitsstudien) im Rahmen der Richtlinie über die finanzielle Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmewende im Landkreis Lüneburg (vorher: Richtlinie über die finanzielle Förderung von Machbarkeitsstudien zur kommunalen Wärmeplanung im Landkreis Lüneburg und Initialberatung 'energetische Quartiersentwicklung'). Die Mittel stehen jährlich im investiven Strukturentwicklungsfonds, Sparte Klimaschutz, zur Verfügung.

Die Änderungen der bundes- und landesweiten Gesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz (WPG), Niedersächsiches Klimaschutzgesetz (NKlimaG) machen eine Überarbeitung notwendig. Des Weiteren sollen Anpassungen auf Grundlage der Erfahrungswerte der letzten Jahre die Richtlinie verständlicher machen, die Prozesse vereinfachen und somit Bürokratie abbauen.

Die Änderungsvorschläge sind im beigefügten Dokument sichtbar gemacht. Die Verwaltung erläutert diese in der Sitzung des Ausschusses für Klimaneutralität 2030.

Darüberhinaus wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung Anträge bis zu einer Fördersumme von 5.000 Euro (brutto) eigenständig ohne zusätzlichen Beschluss bewilligen darf. Der Verwaltungsaufwand wird durch eine zeitnahe Bewilligung nach Antragsstellung reduziert und ermöglicht zudem eine zeitnahe Umsetzung. Über die bewilligten Anträge wird im Ausschuss für Klimaneutralität berichtet werden. Anträge mit einer Fördersumme von über 5.000 Euro (brutto) werden weiterhin im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 beraten und im Kreisausschuss beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

 

Gesamtergebnis des KlimaChecks:

Teilergebnis(se) des KlimaChecks:

++
Starke positive Klimawirkung!

Strategie (++)

Begründung / Einordnung / Alternativen Prüfung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.06.2026 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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