Antrag an den Kreistag - 2026/129
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der CDU-Fraktion vom 03.05.2026 zum Thema" Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) - kurzfristige personelle Stärkung" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 18.05.2026)
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
- Beteiligt:
- Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Beratung
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11.06.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Die Kreisverwaltung wird beauftragt, kurzfristig die personellen Kapazitäten in der feuertechnischen Zentrale (FTZ) in Scharnebeck zu überprüfen und dem zuständigen Fachausschuss Vorschläge zur Verbesserung der Personalstruktur vorzulegen.
- Ziel ist es, den bisherigen Leistungsumfang der FTZ insbesondere im Bereich von Reparaturen, Wartungen und Prüfungen zeitnah wiederherzustellen.
- Die Kreisverwaltung wird ferner beauftragt darzulegen, inwieweit im Rahmen des bestehenden Personalbudgets vorgezogene oder anteilige Nachbesetzungen (z. B. durch interne Stellenverschiebungen) möglich sind. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Personalaufstockungen erforderlich sind und ob hierfür ein gesonderter politischer Beschluss notwendig ist. Entsprechende Vorschläge sind dem zuständigen Fachausschuss als Beschlussvorlage vorzulegen.
Sachverhalt
Die Anforderungen an die Feuerwehren im Landkreis Lüneburg sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Insbesondere die technische Ausstattung hat sich erheblich weiterentwickelt und führt zu einem deutlich erhöhten Aufwand bei Wartung, Prüfung und Organisation.
Die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Scharnebeck übernimmt hierbei eine zentrale Rolle. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die personelle Ausstattung der FTZ mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten hat. In der Folge kam es zuletzt zu Einschränkungen im Leistungsumfang, insbesondere bei Reparaturen und Serviceleistungen. Diese Aufgaben müssen teilweise durch die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte aufgefangen werden oder bleiben liegen.
Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ist diese Entwicklung nicht akzeptabel. Die Funktionsfähigkeit der FTZ ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Landkreis.
Ein wesentlicher Grund für die unzureichende personelle Ausstattung liegt nach Einschätzung der Fraktion in bestehenden Haushalts-Begrenzungen, insbesondere durch das Personalkostenbudget. Diese pauschalen Begrenzungen werden den tatsächlichen Anforderungen im Bereich der Unterstützung der gemeindlichen Gefahrenabwehr nicht gerecht.
Die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und der Funktionsfähigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehren muss Vorrang vor pauschalen Deckelungen haben. Notwendige personelle Verstärkungen sind daher kurzfristig zu ermöglichen. Ziel des Antrags ist es, die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu sichern, das Ehrenamt zu entlasten und die Leistungsfähigkeit der FTZ wieder vollständig herzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 18.05.2026:
zu Frage 2:
Reparaturen und Wartungen von Gerätschaften, wie zum Beispiel von Feuerwehrpumpen, ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung. In § 3 Abs. 1 Nr. 6 NBrandSchG ist die Prüfung von Fahrzeugen, Gerätschaften und Material genannt. Die Pumpenprüfungen wird die FTZ auch weiterhin mittels des Pumpenprüfstandes durchführen. In der Vergangenheit war es so, dass die FTZ-Mitarbeiter die Pumpenreparaturen ohne Kostenerstattungen durchgeführt haben. Dieser kostenlose Standard konnte so nicht mehr aufrechterhalten werden. Zumal auch Pumpenreparaturen durch neue Techniken immer schwieriger und aufwendiger werden. Weiterhin kommt auch ein zeitnaher Personalwechsel in der Kreisschirrmeisterei hinzu; hierdurch gehen erst einmal 28 Jahre Pumpenerfahrungen in den Ruhestand.
zu Frage 3:
Zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme sind in der FTZ keine Stellen akut vakant. Jedoch ist der Verwaltung die besondere Personalsituation in der FTZ aufgrund relativ zeitnah parallel zueinander eintretender Ruhestände bewusst. Deshalb wurde dem sicheren ruhestandsbedingten Ausscheiden des Kreisschirrmeisters zum 01.01.2027 bereits mit einer frühzeitigen Personalsuche zur Nachbesetzung und infolgedessen einer Neueinstellung zum 01.07.2026 begegnet, um hier einen Wissenstransfer sicherstellen zu können. Einer weiteren voraussichtlich zum 01.01.2027 , spätestens zum 01.03.2027 auftretenden Vakanz eines Gerätewartes wird ebenfalls zur Sicherstellung des Wissenstransfers zum 01.10.2026 abgeholfen. Diese Maßnahmen sind nur aufgrund von zwei unvorhersehbaren Langzeiterkrankungen im Fachbereich 3 mit dem aktuellen Personalkostenbudget vereinbar. Weitere personelle Maßnahmen in der FTZ sind zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund des bestehenden Personalkostenbudgets nicht möglich; das Budget ist ausgereizt. Sofern für die FTZ eine dauerhafte Personalmehrung, z.B. zur Bearbeitung eines größeren Aufgabenspektrums für die Feuerwehren, angestrebt wird, so wäre dies schnellstmöglich im Vorgriff auf einen etwaigen Nachtragsstellenplan 2026 im Herbst diesen Jahres oder alternativ mit dem Stellplan 2027, der voraussichtlich jedoch nicht vor Mai/Juni 2027 genehmigt sein wird, realisierbar.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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270,6 kB
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