Beschlussvorlage - 2026/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Ernennungen von zwei stellvertretenden Kreisbrandmeister gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetztes (NBrandSchG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Bevölkerungsschutz
- Bearbeitung:
- Silke Zipser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Beratung
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11.06.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Herr Gemeindebrandinspektor Dennis Knoblich wird mit Wirkung vom 25. Juni 2026 für eine Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ersten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.
Herr Hauptbrandmeister Claus Kollrich wird mit Wirkung vom 25. Juni 2026 für eine Amtsperiode von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeister ernannt.
Sachverhalt
Durch schriftliche Erklärung hat der amtierende Erste stellvertretende Kreisbrandmeister, Herr Kreisbrandinspektor Stephan Dick, aus persönlichen Gründen sein Amt niedergelegt.
Der ehemalige Zweite stellvertretende Kreisbrandmeister Thorsten Diesterhöft hatte bereits am 20.02.2025 sein Amt zur Verfügung gestellt, welches bis zum 28.02.2026 nicht neu besetzt worden ist. Aus diesem Grund wurde anlässlich der Dienstversammlung der Orts-, Stadt- und Gemeindebrandmeister am 28.02.2026 in Adendorf über die Vorschläge für die künftige Besetzung der Funktionen abgestimmt.
Als Erster stellvertretende Kreisbrandmeister stellte sich der aktuelle Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Amelinghausen Dennis Knoblich zur Wahl. Er erhielt 93 von 97 anwesenden Stimmen. Als Zweiter stellvertretende Kreisbrandmeister stellten sich 2 Kameraden zur Wahl. Der Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Scharnebeck Arne Westphal und der stellvertretende Gemeindebrandmeister der Einheitsgemeinde Adendorf Claus Kollrich. Der Kamerad Arne Westphal erhielt 13 Stimmen und der Kamerad Claus Kollrich erhielt 84 Stimmen der 97 anwesenden Stimmen. Somit ist die Wahl des Zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeisters an Claus Kollrich gegangen.
Aufgrund ihrer bisherigen Werdegänge in der freiwilligen Feuerwehr bringen die Kameraden Dennis Knoblich und Claus Kollrich die notwendigen Voraussetzungen für die Funktion des jeweiligen stellvertretenden Kreisbrandmeisters mit. Auch persönlich und menschlich erfüllen sie die Anforderungen für diese Aufgabe. Beide Kameraden müssen noch den vorgeschriebenen Lehrgang „Einführung in die Stabsarbeit“, absolvieren. Dennoch können die Ernennungen kommissarisch ausgesprochen werden.
Das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Person des Regierungsbrandmeisters Dirk Heindorff hat den Ernennungen der Feuerwehrkameraden, Dennis Knoblich und Claus Kollrich im Rahmen der Anhörung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 NBrandSchG unter der Auflage des nachzuholenden Lehrganges „Einführung in die Stabsarbeit“ zugestimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, Gemeindebrandinspektor Dennis Knoblich zum Ersten Kreisbrandmeister sowie Hauptbrandmeister Claus Kollrich zum Zweiten stellvertretenden Kreisbrandmeister unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter für sechs Jahre zu ernennen.
Finanz. Auswirkung









