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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2026/184

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Berichtsvorlage – Beschlussfassung erfolgt im September 2026

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Sachverhalt

2022 hatten sich die Verwaltungen von Landkreis und Hansestadt Lüneburg anlässlich der Aussprachen zu einer Neufassung der jeweiligen Satzung beider Jugendhilfeträger zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) verpflichtet, die Höhe der Förderleistungen in der Kindertagespflege fortan regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit zur allgemeinen Kostenentwicklung zu prüfen und ggf. notwendige Anpassungen zu empfehlen.

 

Dies korrespondiert mit den Aufträgen gemäß § 23 SGB VIII Abs. 2 und 2a, nach denen die laufenden Leistungen für Kindertagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten sind und eine Erstattung angemessener Kosten enthalten müssen, die im Rahmen der Tätigkeit für Sachaufwand entstehen. Ein entsprechender Prüfungsprozess fand letztmals im Zeitraum März bis Oktober 2023 durch das Familienbüro der Region Lüneburg und resultierte in einer Anpassung der Förderleistungen zum 01.01.2024. Im Zeitraum Oktober bis Dezember 2025 fand ein erneuter Prüfungsprozess statt.

 

Die Ergebnisse der Prüfung wurden in einem Erläuterungspapier an alle Fraktionen am 20.04.2026 verteilt und in der interfraktionellen Arbeitsgruppe des Kreistags und des Rates am 24.04.2026 detailliert erläutert. In der Arbeitsgruppe konnten zumindest nicht alle Fraktionen des Kreistages anwesend sein, so dass die Verwaltung die Ergebnisse zunächst nochmals im Jugendhilfeausschuss vorstellt. Eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erfolgt dann erst im Jugendhilfeausschuss im September.

 

Die Verwaltung berichtet im Ausschuss zu den Empfehlungen zur Anpassung der bestehenden Förderleistungen in der Satzung des Landkreises Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Gebiet des Landkreises Lüneburg und gibt eine Darstellung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises. Ferner wird sie die Vorschläge zur Implementierung von Leistungen, die eine angemessene inklusive Betreuung in Kindertagespflege ermöglichen soll, erläutern und eine Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Kindertagespflegepersonen geben, die durch den unerwarteten Rückgang der Kinder unter 3 Jahren und gleichzeitig gesunkener Betreuungs-Bedarfsquote entstanden ist. 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.06.2026 - Jugendhilfeausschuss

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