Beschlussvorlage - 2026/195
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Krippen- und Kindergartenplätze und Beteiligung an Modernisierungsmaßnahmen in Kindergärten und Krippen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Hofbüker, Dennis
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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16.06.2026
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Bereit
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Bereit
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Kreistag
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Fördergrundsätze des Landkreises Lüneburg, die zuletzt im Jahr 2022 festgelegt wurden, bedürfen einer Anpassung, um die Gemeindehaushalte der Vertragsparteien zu entlasten.
Die Gemeinden als Vertragspartner der Kita-Vereinbarung sehen sich durch die erhebliche Kostensteigerung bei Bauvorhaben, ausgelöst durch internationale Krisen und Konflikte, immer weniger in der Lage die Investitionskosten aus den eigenen Haushaltsmitteln zu bestreiten. Hinzu kommt das seit Jahren wenig beachtete Konnexitätsprinzip durch Bundes- und Landesgesetze im Bereich der Finanzierung der Kindertagesstätten. Der Landkreis kommt als örtlicher Träger der Jugendhilfe dennoch seiner Verpflichtung nach, ein Betreuungsangebot gemäß § 24 Absatz 3 SGB VIII bereitzustellen.
Mit der 2. Aktualisierung der Finanzierungsgrundätze soll die Förderhöhe pro neu geschaffenen Platz von 7.200 Euro auf 15.000 Euro erhöht werden. Weiter soll die Modernisierung, Sanierung und Errichtung von Ersatzneubauten in den Fokus gerückt werden. Künftig soll unter bestimmten Voraussetzungen der Investitionszuschuss für Neuschaffung in Höhe von 15.000 Euro auch bei Modernisierung, Sanierung und Errichtung von Ersatzneubauten gezahlt werden. Ein Leitfaden zur Abgrenzung dieser Maßnahmen zur reinen Modernisierung und Renovierung wird der Richtlinie beigefügt.
Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen aus, um bereits abgeschlossene Projekte im Sinne der 2. Aktualisierung zu finanzieren.
Finanz. Auswirkung
a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€
b) an Folgekosten: ______________€
c) Haushaltsrechtlich gesichert:
im Haushaltsplan veranschlagt
durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe
durch Mittelverschiebung im Budget
Begründung:
d) mögliche Einnahmen:
wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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224 kB
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2
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(wie Dokument)
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285,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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518,8 kB
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