Beschlussvorlage - 2026/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.04.2026 zum Thema "Stellungnahme des Kreistages des Landkreises Lüneburg zum geplanten Infrastruktur - Zukunftsgesetz – Sicherung von Umweltstandards und Beteiligungsrechten"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- stark positive Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Sebastian Brandt
- Beteiligt:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft; Umwelt; Betrieb Straßenbau und -unterhaltung; Mobilität
- Verantwortlich:
- Brandt, Sebastian
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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25.06.2026
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Beschlussvorschlag
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg möge beschließen:
1. Der Kreistag spricht sich gegen die Verabschiedung des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in seiner derzeit bekannten Form aus.
2. Der Kreistag fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass:
• die hohen Standards des Umwelt- und Naturschutzrechts uneingeschränkt erhalten bleiben,
• die Beteiligungsrechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden vollumfänglich gewahrt werden,
• das überragende öffentliche Interesse am Klima- und Naturschutz bei allen Planungs- und Genehmigungsentscheidungen ausdrücklich berücksichtigt wird,
• Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung nicht zu Lasten von Transparenz, Rechtsschutz und Umweltverträglichkeit erfolgen.
3. Der Landrat wird beauftragt, diese Position des Kreistages der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mitzuteilen.
Sachverhalt
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben deutlich zu beschleunigen. Die vorliegenden Entwürfe sehen jedoch Eingriffe in bestehende Beteiligungs- und Umweltprüfungsverfahren vor, die zu einer Schwächung des Umweltrechtsschutzes führen könnten.
Aus Sicht des Kreistages sind die in den letzten Jahrzehnten entwickelten Umwelt- und Beteiligungsstandards ein wesentliches Fundament einer rechtsstaatlichen, demokratisch legitimierten und nachhaltigen Planungspraxis. Verkürzte Beteiligungsfristen, eingeschränkte Klagemöglichkeiten und vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfungen gefährden die gleichberechtigte Berücksichtigung von Umwelt-, Wirtschafts- und Gemeinwohlinteressen.
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und des weltweiten Rückgangs der Artenvielfalt kommt dem Schutz von Natur und Umwelt ein überragendes öffentliches Interesse zu. Dieses Interesse muss bei allen Infrastrukturvorhaben Vorrang erhalten.
Der Kreistag unterstützt grundsätzlich Bestrebungen zur effizienteren Gestaltung öffentlicher Planungsprozesse, lehnt jedoch jede Gesetzesänderung ab, die Umweltstandards oder die demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit einschränkt. Nur durch transparente und umweltverträgliche Verfahren lassen sich Akzeptanz, Planungssicherheit und Nachhaltigkeit dauerhaft gewährleisten.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
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(wie Dokument)
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