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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg möge beschließen:

 

1. Der Kreistag spricht sich gegen die Verabschiedung des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes in seiner derzeit bekannten Form aus.

 

2. Der Kreistag fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass:

• die hohen Standards des Umwelt- und Naturschutzrechts uneingeschränkt erhalten bleiben,

• die Beteiligungsrechte von Bürgerinnen, Bürgern und anerkannten Umweltverbänden vollumfänglich gewahrt werden,

• das überragende öffentliche Interesse am Klima- und Naturschutz bei allen Planungs- und Genehmigungsentscheidungen ausdrücklich berücksichtigt wird,

• Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung nicht zu Lasten von Transparenz, Rechtsschutz und Umweltverträglichkeit erfolgen.

 

3. Der Landrat wird beauftragt, diese Position des Kreistages der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mitzuteilen.

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Sachverhalt

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz beabsichtigt die Bundesregierung, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben deutlich zu beschleunigen. Die vorliegenden Entwürfe sehen jedoch Eingriffe in bestehende Beteiligungs- und Umweltprüfungsverfahren vor, die zu einer Schwächung des Umweltrechtsschutzes führen könnten.

 

Aus Sicht des Kreistages sind die in den letzten Jahrzehnten entwickelten Umwelt- und Beteiligungsstandards ein wesentliches Fundament einer rechtsstaatlichen, demokratisch legitimierten und nachhaltigen Planungspraxis. Verkürzte Beteiligungsfristen, eingeschränkte Klagemöglichkeiten und vereinfachte Umweltverträglichkeitsprüfungen gefährden die gleichberechtigte Berücksichtigung von Umwelt-, Wirtschafts- und Gemeinwohlinteressen.

 

Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und des weltweiten Rückgangs der Artenvielfalt kommt dem Schutz von Natur und Umwelt ein überragendes öffentliches Interesse zu. Dieses Interesse muss bei allen Infrastrukturvorhaben Vorrang erhalten.

 

Der Kreistag unterstützt grundsätzlich Bestrebungen zur effizienteren Gestaltung öffentlicher Planungsprozesse, lehnt jedoch jede Gesetzesänderung ab, die Umweltstandards oder die demokratische Beteiligung der Öffentlichkeit einschränkt. Nur durch transparente und umweltverträgliche Verfahren lassen sich Akzeptanz, Planungssicherheit und Nachhaltigkeit dauerhaft gewährleisten.

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

   im Haushaltsplan veranschlagt

 

   durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

   durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

   Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

   ja

 

   nein

 

   klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

Ergebnis des KlimaChecks (in Tabellenform) einfügen:

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.06.2026 - Kreistag

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