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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2026/122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg beschließt, dem DRK-Kreisverband Lüneburg eine einmalige Förderung in Höhe von 5.000 Euro zur personellen Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B) zur Verfügung zu stellen.

Die Gruppe FDP / Die Unabhängigen beantragt:

1. Der Landkreis Lüneburg stellt dem DRK-Kreisverband Lüneburg eine einmalige Förderung in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung.

2. Die Mittel sollen für die Ausbildung und Qualifizierung zusätzlicher Einsatzkräfte im Bereich der psychosozialen Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B) eingesetzt werden.

3. Ziel ist es, das PSNV-B-Team im Landkreis personell zu stärken und die Versorgung von Betroffenen langfristig abzusichern.

4. Personen, die über diese Förderung eine entsprechende Ausbildung beim DRK erhalten, verpflichten sich, mindestens fünf Jahre im PSNV-B-Team des DRK-Kreisverbandes Lüneburg tätig zu sein.

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Sachverhalt

Schwere Unfälle, plötzliche Todesfälle oder Katastrophen stellen für Betroffene, Augenzeugen und Angehörige eine extreme psychische Belastung dar. Neben medizinischer Hilfe und technischer Rettung ist daher auch eine psychosoziale Betreuung unmittelbar nach dem Ereignis von großer Bedeutung.

Die Psychosoziale Notfallversorgung für Betroffene (PSNV-B) richtet sich an Menschen, die durch ein Ereignis direkt betroffen sind, beispielsweise:

• Unfallbeteiligte

• Augenzeugen schwerer Ereignisse

• Angehörige von Unfallopfern oder Verstorbenen

 

Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte leisten in den ersten Stunden nach einem Ereignis wichtige Unterstützung. Sie helfen bei der emotionalen Stabilisierung, geben Raum für Gespräche und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfsangebote. Ziel ist es, Betroffenen beim Umgang mit der Situation zu helfen und mögliche langfristige psychische Belastungen zu reduzieren.

 

Im Landkreis Lüneburg wird die PSNV-B derzeit überwiegend durch kirchliche Strukturen getragen. Dieses Engagement ist von großer Bedeutung und stellt einen wichtigen Bestandteil der Notfallversorgung dar. Gleichzeitig besteht jedoch weiterhin Bedarf, die vorhandenen Strukturen personell zu erweitern und langfristig breiter aufzustellen.

 

Durch eine stärkere Einbindung des DRK-Kreisverbandes Lüneburg kann die psychosoziale Notfallversorgung weiter ausgebaut und auf eine breitere organisatorische Grundlage gestellt werden.

 

Der Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) ist hiervon zu unterscheiden. Dieser Bereich wird bereits durch die Feuerwehren finanziert und organisiert und ist daher strukturell abgesichert.

 

Die beantragte Förderung dient daher gezielt dazu, den Bereich der Betroffenenbetreuung (PSNV-B) zu stärken und zusätzliche Einsatzkräfte über das Deutsche Rote Kreuz auszubilden.

 

Durch die Verpflichtung der ausgebildeten Kräfte, mindestens fünf Jahre im PSNV-B-Team des DRK-Kreisverbandes Lüneburg tätig zu sein, wird sichergestellt, dass die Förderung nachhaltig wirkt und die personelle Struktur langfristig gestärkt wird.

 

Die einmalige Förderung stellt somit eine sinnvolle Investition in die soziale Infrastruktur des Landkreises dar und trägt dazu bei, Menschen in extremen Ausnahmesituationen schnell und kompetent unterstützen zu können.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 13.05.2026:

Die Psychosoziale Notfallvorsorge (PSNV) hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die Bevölkerung, aber auch die Einsatzkräfte vor Ort, erhalten durch die Einheiten der PSNV schnelle Hilfe in Krisensituationen.

 

Die  PSNV- B -Einheit des Landkreises Lüneburg ist beim Landkreis Lüneburg im Fachgebiet Rettungsdienst des Fachdienstes Ordnung verankert.  Diese Einheit übernimmt bereits jetzt die psychosoziale Nachsorge im Projekt Mobile Retter und ist als wichtige Unterstützung im Konzept für den Massenanfall an Verletzten (MANV)  vorgesehen. Die PSNV-E- Einheit besteht derzeit aus sechs Personen, die dem DRK zugeordnet sind.

 

Die Verwaltung hält die beantragte Förderung des DRK in Höhe von einmalig 5.000,00 €  für die Ausbildung zusätzlicher Kräfte für zielführend und angemessen. Bei einer positiven Beschlussfassung könnten die entsprechenden Mittel durch Budgetverschiebungen bereitgestellt werden.

 

Die Wichtigkeit dieser Aufgabe zeigt sich auch darin, dass das Land Niedersachsen beabsichtigt, in einem Niedersächsischen Gesetz zur psychosozialen Notfallversorgung (Nds. PSNVG)  die Psychosoziale Notfallversorgung in Niedersachsen und deren Qualitätssicherung zu regeln. Geplant sind unter anderem Regelungen zur Einsatzleitung/Alarmierung der PSNV-Kräfte, zur Freistellung sowie zur Aus-, Fort- und Weiterbildung der PSNV-Kräfte. Darüber hinaus sollen die Einrichtung einer Landeszentralstelle und deren Aufgabe sowie die Beschreibung der Aufgaben und die Zusammensetzung eines Landesbeirates PSNV geregelt werden.

Die Verwaltung sieht die Verpflichtung einer fünfjährigen Tätigkeit in der PSNV-Einheit nach Beendigung der entsprechenden Ausbildung kritisch. Die Arbeit in diesem Aufgabenfeld ist auch für die Helfenden psychisch belastend; sollte ein Mitglied dieser Einheit diese Last nicht mehr tragen können, muss es möglich sein, diese Tätigkeit zu beenden.

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