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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an Fachausschüsse - 2026/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Schulausschuss einen Überblick über die bestehenden Maßnahmen, Projekte und Programme zur Prävention digitaler Gewalt an den Schulen im Zuständigkeitsbereich zu geben. Dabei soll dargestellt werden, welche Angebote bereits vorhanden sind, durch welche Akteure diese umgesetzt werden – beispielsweise durch die Schulen selbst, das Kriminalpräventionsteam, die Polizei, externe Fachstellen oder Vereine – und ob diese Angebote an allen Schulen gleichermaßen zur Verfügung stehen.

 

Ergänzend wird um einen Bericht des Kriminalpräventionsrates, der Polizei oder anderer zuständiger Stellen zur aktuellen Entwicklung digitaler Straftaten im schulischen Umfeld gebeten. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, ob sich bestimmte Schwerpunkte oder Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner Altersgruppen, Schulformen oder Deliktbereiche erkennen lassen und welche Erkenntnisse hieraus für die Präventionsarbeit gewonnen werden können.

 

Sofern bestehende Präventionsangebote nicht flächendeckend vorhanden sind oder weiterer Handlungsbedarf festgestellt wird, wird die Verwaltung gebeten, geeignete Möglichkeiten zur Ausweitung und Stärkung entsprechender Angebote aufzuzeigen. Bereits bestehende Maßnahmen und Projekte sollen im Schulausschuss vorgestellt werden, um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Präventionsarbeit und mögliche weitere Handlungsfelder zu erhalten.

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Sachverhalt

Gewalt findet längst nicht mehr ausschließlich in der realen Welt statt, sondern zunehmend auch im digitalen Raum. Kinder und Jugendliche bewegen sich selbstverständlich in sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten, Online-Spielen und weiteren digitalen Plattformen. Dort entstehen jedoch auch neue Formen von Gewalt, Druck und Kriminalität. Hinzu kommen die Möglichkeiten moderner Künstlicher Intelligenz, die einerseits viele Chancen bietet, andererseits aber auch für Missbrauch genutzt werden kann.

 

Digitale Gewalt umfasst unter anderem Cybermobbing, das Verbreiten von Fake News, sexuelle Belästigung und Nötigung über digitale Wege, das unerlaubte Teilen intimer Inhalte, Betrugsversuche sowie Links oder Nachrichten, die Zugriff auf persönliche Daten oder Endgeräte ermöglichen. Zunehmend werden auch KI-Anwendungen genutzt, um täuschend echte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen zu erstellen. So können beispielsweise Gesichter von Schülerinnen und Schülern in Nacktbilder oder pornografische Inhalte montiert, Falschinformationen verbreitet oder Personen gezielt eingeschüchtert und erpresst werden.

Dabei gehen Gefahren nicht nur von externen Tätern aus. Häufig entstehen problematische Situationen auch innerhalb des schulischen Umfelds, wenn Schülerinnen und Schüler Inhalte weiterleiten, teilen oder verbreiten, ohne sich über die rechtlichen, persönlichen und gesellschaftlichen Folgen im Klaren zu sein.

 

Gerade deshalb sehen wir es als wichtige Aufgabe der Prävention an, junge Menschen frühzeitig über digitale Risiken aufzuklären, Medienkompetenz zu stärken und konkrete Wege aufzuzeigen, wie sie sich schützen, Hilfe holen und Grenzüberschreitungen entgegentreten können. Dazu gehört auch die Aufklärung über Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz sowie die Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und Technologien.

 

In den vergangenen Jahren wurden Schulen richtigerweise zunehmend digital ausgestattet. Digitale Endgeräte, Lernplattformen und Online-Angebote sind heute fester Bestandteil des Schulalltags. Mit dieser Entwicklung geht jedoch auch eine Verantwortung einher: Wer digitale Möglichkeiten schafft, muss zugleich dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche die notwendigen Kenntnisse erhalten, um sich sicher in der digitalen Welt zu bewegen. Digitale Bildung darf sich daher nicht auf die Nutzung von Technik beschränken, sondern muss immer auch die Themen Sicherheit, Datenschutz, Medienkompetenz und den Schutz vor digitaler Gewalt umfassen.

 

Eine Übersicht über bestehende Angebote sowie mögliche Handlungsmöglichkeiten für alle Schulen ist daher sinnvoll und notwendig.

Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2026:

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Schulausschuss einen Überblick über die bestehenden Maßnahmen, Projekte und Programme zur Prävention digitaler Gewalt an den Schulen im Zuständigkeitsbereich zu geben. Dabei soll dargestellt werden, welche Angebote bereits vorhanden sind, durch welche Akteure diese umgesetzt werden – beispielsweise durch die Schulen selbst, das Kriminalpräventionsteam, die Polizei, externe Fachstellen oder Vereine – und ob diese Angebote an allen Schulen gleichermaßen zur Verfügung stehen.

  •        Da es sich um pädagogische Inhalte handelt, die in der Zuständigkeit des Landes liegen, erfolgt keine Erhebung der bestehenden Maßnahmen, Projekte und Programme.

Den Schulen stehen viele Angebote offen, sie sind oftmals elternfinnanziert.

Ergänzend wird um einen Bericht des Kriminalpräventionsrates, der Polizei oder anderer zuständiger Stellen zur aktuellen Entwicklung digitaler Straftaten im schulischen Umfeld gebeten. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, ob sich bestimmte Schwerpunkte oder Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner Altersgruppen, Schulformen oder Deliktbereiche erkennen lassen und welche Erkenntnisse hieraus für die Präventionsarbeit gewonnen werden können.

  •        Zur Sitzung nach der Sommerpause könnte KHK Arne Schmidt, Beauftragter für Jugendsachen, der bereits mehrmals im Ausschuss für Schule und Bildung berichtet hat, zum genannten Schwerpunktthema eingeladen werden. 

Sofern bestehende Präventionsangebote nicht flächendeckend vorhanden sind oder weiterer Handlungsbedarf festgestellt wird, wird die Verwaltung gebeten, geeignete Möglichkeiten zur Ausweitung und Stärkung entsprechender Angebote aufzuzeigen. Bereits bestehende Maßnahmen und Projekte sollen im Schulausschuss vorgestellt werden, um einen umfassenden Überblick über die aktuelle Präventionsarbeit und mögliche weitere Handlungsfelder zu erhalten.

  •       Eine Vorstellung bestehender Maßnahmen und Projekte kann personell durch die Verwaltung nicht geleistet werden. Der Markt ist sehr groß und dezentral organisiert und reicht von großen Stiftungen über Vereine und Bildungsträger hin zu lokalen Initiativen.  Bestenfalls kann eine Auswahl getroffen und zum Beispiel die Angebote des Kriminalpräventionsrates vorgestellt werden.

 

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