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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2026/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kreisverwaltung wird dringend gebeten, alternativen Lagerraum für die Bauakten zu suchen, die in den Räumlichkeiten des ehemaligen Hilfskrankenhauses in Oedeme gelagert werden sollen. Die Kreisverwaltung wird hierzu aufgefordert, vorrangig eigene, bereits verfügbare oder kurzfristig aktivierbare Flächen auf ihre Eignung zur Unterbringung der Akten zu prüfen und zu nutzen. Erst wenn diese Prüfung ergibt, dass keine geeigneten, kreiseigenen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, sollen externe Alternativen in Betracht gezogen werden. Die Lagerung von Verwaltungsakten stellt andere Anforderungen als die Lagerung von Kulturgut. Sie ist weniger sensibel und benötigt keine strukturell geeigneten, sicheren und langfristig verfügbaren Räumlichkeiten.

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Sachverhalt

Das in den Räumlichkeiten des ehemaligen Hilfskrankenhauses in Oedeme gelagerte Kulturgut stellt einen Teil des kulturellen Erbes der Region dar. Es ist empfindlich, teilweise einzigartig und auf geeignete klimatische, sicherheitstechnische und konservatorische Bedingungen angewiesen. Solange die Museumsstiftung Lüneburg keinen alternativen, fachgerechten Lagerraum zur Verfügung hat, ist eine Verlagerung des Kulturguts nicht verantwortbar. Eine voreilige Räumung würde das Risiko von Schäden, Verlust oder Beeinträchtigungen erhöhen und die langfristige Sicherung der Museumssammlungen gefährden. Es geht nicht um einzelne empfindliche Objekte, sondern um museale Standards insgesamt: Klima, Sicherheit, Zugänglichkeit, langfristige Nutzbarkeit und Sammlungsmanagement. Die Lagerung von Verwaltungsakten stellt andere Anforderungen als die Lagerung von Kulturgut. Sie ist weniger sensibel und benötigt keine strukturell geeigneten, sicheren und langfristig verfügbaren Räumlichkeiten. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Akten nach dem Einscannen auch vernichtet werden sollen.

Die Antragsteller räumen der Lagerung von Kulturgütern eine höhere Priorität ein als der Lagerung von Akten, sodass die Kreisverwaltung aufgefordert ist, alternative Lagerflächen für ihre Akten zu identifizieren. 

 

 

 

 Stellungnahme der Verwaltung vom 04.06.2026

 

Historie

Ein kurzer Abriss der Historie des ehemaligen Hilfskrankenhauses in Oedeme ist für interessierte Abgeordnete zur besseren Lesbarkeit als Anlage 1 beigefügt.

 

Hinweis

Aktuell ist die Museumsstiftung aufgefordert, vorrangig den seitens des Landkreises als Archivfläche beanspruchten, ca. 816 m² großen ehemaligen Bettentrakt zu räumen. Die Nutzung der übrigen, der Museumsstiftung überlassenen Magazinflächen wird seitens des Landkreises gegen Erstattung der anteiligen Betriebskosten bis auf Weiteres geduldet. Das entsprechend Schreiben vom 04.03.2026 sowie ein Übersichtsplan mit der künftigen Aufteilung der Lagerflächen im ehemaligen Hilfskrankenhaus liegen dieser Stellungnahme als Anlagen 2 und 3 an. „Unterm Strich“ verbleiben bei der Museumsstiftung aus der Gesamtnutzfläche von 2.125 m² auch weiterhin 1.182 m², d.h. deutlich über die Hälfte der Gesamtfläche, als Magazinfläche erhalten.

 

Demontagen

Vor der Innutzungsnahme als Magazinfläche für die Lüneburger Museen wurde ein Großteil der haustechnischen Anlagen und Einrichtungsgegenstände demontiert bzw. aus der Nutzung genommen. Dies betrifft insbesondere die Eigenwasser- und Notstromversorgung, die sanitären Anlagen (Vermeidung von „Legionellenbildung“), die Heizungs- und Lüftungsanlage, elektrischen Anlagen, Feldküche, OP-Ausstattung und die Betten. Die vier vorhandenen raumlufttechnischen Anlagen wurden zu reinen Abluftanlagen umfunktioniert. Dabei wurde das Zuluftkanalnetz durch Umbau der Belüftungsmaschinen zu einem reinen Abluftkanalnetz umgenutzt. Die Zuluftzuführung erfolgt über motorisch betriebene Nachstromöffnungen in den vorhandenen Außentüren. Durch den Umbau der Anlage ist ein gleichbleibendes Raumklima entstanden. Die Kosten für die Rückbauten hat der Landkreis getragen, allein die Kosten für den Umbau der Lüftungsanlage hatte die Hansestadt Lüneburg übernommen.

 

Aktuelle Nutzung

Vor Ort wird offenkundig, dass etliche Exponate sehr großzügig gelagert sind und noch einige Lagerbereiche ungenutzt brachliegen. Von daher schiene es dem Unterzeichner durchaus möglich, die jetzt seitens des Landkreises beanspruchten Archivflächen seitens der Museumsstiftung durch optimierte Umlagerung frei zu ziehen. Seit Räumungsaufforderung im Oktober letzten Jahres sind diesbezüglich vor Ort allerdings noch wenig Anstrengungen augenscheinlich erkennbar.

 


Künftige Nutzung

Seitens der Verwaltung besteht ein Bedarf an ca. 800 m² Archivfläche, ausgelöst durch den geplanten DG-Ausbau im Gebäude 2 der Kreisverwaltung zur Schaffung von bis zu 50 neuen Büroarbeitsplätzen mit dem Ziel einer Abmietung externer Büroflächen oder zumindest der Vermeidung neuer Anmietungen (siehe Berichtsvorlage 2025/267) Diese stünde im ehemaligen Bettentrakt des Hilfskrankenhauses nach Freigabe durch die Museumsstiftung zur Verfügung. Die dortigen klimatischen Bedingungen und die Zugänglichkeit sind für eine Aktenlagerung ideal. Zu einer Aufbewahrung seiner Altakten über durchschnittlich 10 Jahre ist die Kreisverwaltung gemäß den vorgegebenen Aufbewahrungsfristen verpflichtet. Bei den im Antrag genannten Bauakten verhält es sich sogar so, dass diese gemäß § 17 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) sogar zwei Jahre über den Abbruch oder die Beseitigung der baulichen Anlage hinaus, d.h. über die Gesamtzeit des Bestehens der baulichen Anlage zzgl. zwei Jahren, aufzubewahren sind. Geplant ist, die Akten im ehemaligen Hilfskrankenhaus zu scannen und danach der Vernichtung zuzuführen. Dies ist allerdings ein mehrjähriger Prozess. Andere eigene, bereits verfügbare oder kurzfristig aktivierbare Flächen sind in der erforderlichen Größe aktuell nicht vorhanden. Externe anzumietende Alternativen verursachen Kosten, während die beanspruchte Fläche im ehemaligen Bettentrakt des Hilfskrankenhauses kostenfrei zur Verfügung stünde. Von daher erscheint dies als das wirtschaftlichste Vorgehen.

Perspektivisch soll geprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang das ehemalige Hilfskrankenhaus in seiner Funktion als Schutzraum für den Zivilschutz reaktiviert werden kann. Die Gebäudesubstanz als solche befindet sich in einem guten Zustand. Die technische Infrastruktur müsste für diesen Fall wiederhergestellt werden. Gemäß Vorgaben der zivilen Alarmplanung ist der Landkreis Lüneburg als zuständige Untere Katastrophenschutzbehörde verpflichtet, in seinem zu erstellenden Zivilen Alarmplan die organisatorische Handlungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere auch die Bereitstellung eines geeigneten Ausweichsitzes. Die Voraussetzungen dafür wären im ehemaligen Hilfskrankenhaus gegeben. Auf die ebenfalls als Anlage 4 beigefügte Stellungnahme des Fachdienstes Bevölkerungsschutz vom 27.05.2026 wird Bezug genommen.

 

Schlussbetrachtung

Der Landkreis Lüneburg ist Eigentümer des ehemaligen Hilfskrankenhauses uns stellt dieses seit

16 Jahren mietfrei als Magazinfläche für die Lüneburger Museen zur Verfügung. Aktuell hat sich die weltpolitische Lage verändert und der Bund plant bis zu 10 Milliarden Euro in die zivile Verteidigung zu investieren. Dieser Entwicklung kann und darf sich der Landkreis als zuständige Zivilschutzbehörde insbesondere auch in seiner Außenwirkung nicht verschließen und hätte mit dem ehemaligen Hilfskrankenhaus eine zwar noch zu entwickelnde aber geeignet erscheinende Potentialfläche zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kreisverwaltung im Krisenfall. Eine Nutzung als Magazinfläche sollte dahinter zurückstehen.

Dazu kommt der akute Bedarf an Ausweichflächen für die Archive im Gebäude 2 der Kreisverwaltung. Für eine zeitnahe Umsetzung des Ausbaus zu Büroräumen und ggf. Abmietung externer Büroflächen im Zuge der strategischen Raumbedarfsplanung ist das Dachgeschoss zeitnah zu räumen. Von daher ist auch die geforderte Räumung des Bettentraktes im ehemaligen Hilfskrankenhaus seitens der Museumsstiftung zu forcieren.

 

Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, die Reaktivierung zumindest von Teilflächen der Bunkeranlage als Ausweichsitz der Kreisverwaltung im Krisenfall zu prüfen und mit Kosten zu hinterlegen.

 

 

 

gez. Unterschrift

 

Detlef Beyer

Leiter Gebäudewirtschaft

 

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Finanz. Auswirkung

a) für die Umsetzung der Maßnahmen: ______________€

 

b) an Folgekosten:    ______________€

 

c) Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

  im Haushaltsplan veranschlagt

 

  durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

  durch Mittelverschiebung im Budget

   Begründung:

 

  Sonstiges:

 

d) mögliche Einnahmen:

 wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

  ja

 

  nein

 

  klärungsbedürftig

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Klimacheck

Was für eine Klimawirkung hat das Vorhaben?

 

stark positive Klimawirkung

 

positive Klimawirkung

 

keine oder geringe Klimawirkung

 

negative Klimawirkung

 

stark negative Klimawirkung

 

 

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