Antrag an den Kreistag - 2026/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Die PARTEI vom 21.05.2026 zum Thema "Antrag Zur temporären Wiederherstellung demokratischer Gesprächsverhältnisse durch eine initiale nicht-männliche Redebeitragsquote (NiMeR)"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Charlene Fischer
- Verantwortlich:
- Die PARTEI
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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25.06.2026
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Beschlussvorschlag
Der Kreistag Lüneburg beschließt folgende Ergänzung der Geschäftsordnung:
1. Die ersten drei Redebeiträge zu jedem neuen Tagesordnungspunkt sind von Personen zu halten, die keine Männer sind.
2. Sollte sich keine entsprechende Wortmeldung finden, wird dieser ohne weitere Wortbeiträge direkt abgestimmt.
3. Die Sitzungsleitung weist zu Beginn jedes Tagesordnungspunktes auf diese Regelung hin und überwacht deren Einhaltung.
Sachverhalt
Begründung
1. Historische Ausgleichsmaßnahme
Über viele Jahrzehnte hinweg wurden politische Debatten in Deutschland vor allem von Männern eröffnet, geführt, unterbrochen, beendet und anschließend beim Bier noch einmal erklärt und besser gewusst.
Dieser historisch gewachsene Zustand hat zu einem strukturellen Redebeitragsüberhang geführt, der sich bis heute hartnäckig hält.
Die vorgeschlagene Regelung dient daher lediglich der minimalinvasiven Korrektur eines mehrere Jahrhunderte andauernden Wortbeitragsmonopols.
2. Redebeitragsinflation
Beobachtungen aus zahlreichen kommunalpolitischen Sitzungen zeigen, dass insbesondere männliche Redebeiträge dazu neigen:
• länger zu werden als geplant
• mehrfach denselben Punkt zu wiederholen
• sowie zusätzliche Punkte zu enthalten, die ursprünglich niemand besprechen und hören wollte.
Eine kurze anfängliche Phase nicht-männlicher Wortmeldungen ermöglicht es, den Tagesordnungspunkt zunächst thematisch zu eröffnen, bevor anschließend wieder umfassend erklärt werden kann, warum das eigentlich alles ganz anders gemeint war.
3. Demokratische Fairness
Die Regelung betrifft lediglich die ersten drei Wortmeldungen.
Danach gilt weiterhin die bewährte kommunalpolitische Praxis, bei der sich selbstverständlich alle Mitglieder unabhängig von Geschlecht, Länge der Wortmeldung oder Lautstärke beteiligen dürfen.
4. Praktikabilität
Die Regelung ist einfach umzusetzen:
• Wortmeldung
• kurzer Blick auf die Redeliste
• ggf. freundlicher Hinweis an männliche Ratsmitglieder, noch etwa drei Minuten Geduld aufzubringen
Erfahrungsgemäß ist dies eine zumutbare demokratische Herausforderung.
5. Vorbildfunktion
Der Kreistag Lüneburg kann mit dieser Regelung ein starkes Zeichen setzen:
Für mehr Beteiligung, mehr Perspektiven und weniger Mansplaining. Unseriöse Statistiken aus Schweden haben bewiesen, dass die vorgeschlagene Regelung diesen Ablauf für etwa drei Wortmeldungen unterbricht – ein Zeitraum, der statistisch gesehen keinen nachhaltigen Schaden für das männliche Mitteilungsbedürfnis verursacht.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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370,2 kB
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