Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2026/146
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2026 zum Thema "Anfrage zum nächsten Kreistag zur Belastung von Feuerwehrleuten durch PFAS in Löschschäumen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 04.06.2026)
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Charlene Fischer
- Beteiligt:
- Umwelt; Gesundheit; Bevölkerungsschutz
- Verantwortlich:
- Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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25.06.2026
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Sachverhalt
Am 20.08.2023 stellte die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen eine Anfrage zum Vorkommen und Verbreitung von PFAS im Grundwasser und in Böden (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 04.09.2023).
Der Antwort der Verwaltung ist zu entnehmen, dass von Land und Bund Einschätzungen und Regelungen zum Umgang mit PFAS erwartet werden. Im Oktober 2023 soll das LBEG u.a. zu einem Fachgespräch eingeladen haben. Die Verwaltung stellte in Aussicht, sobald Erkenntnisse vorhanden sein sollen, dazu im Rahmen einer Fachausschusssitzung vorzutragen.
Daraus ergeben sich ff. Fragen:
- Welche Ergebnisse erbrachte das Fachgespräch beim LBEG?
- Welche aktuellen Erkenntnisse liegen mittlerweile vor?
- Weshalb hat die Verwaltung bisher, wie 2023 angekündigt dazu berichtet?
Unter Berücksichtigung der o.g. Fragen wird gebeten die noch offenen Fragen der Anfrage vom 20.08.2023 zu beantworten.
Internationale Studien und Behördenberichte zeigen, dass PFAS bei Feuerwehrkräften im Blut beziehungsweise Serum nachweisbar sind und für einzelne PFAS-Verbindungen erhöhte Werte gegenüber Vergleichsgruppen beschrieben wurden. Relevante Expositionsquellen sind insbesondere historisch eingesetzte fluorhaltige Schaumlöschmittel, mögliche PFAS-Ausrüstungen in Einsatzkleidung sowie kontaminierter Brandrauch, Staub und Einsatzstellen. Darüber hinaus werden auch Boden und Grundwasser am Einsatzort belastet.
Die ff. Reportagen auf ARTE und im DLF gesendet, illustrieren die katastrophalen Folgen der PFAS-Verwendung:
https://www.ardmediathek.de/live/Y3JpZDovL2FydGUuZGUvTGl2ZXN0cmVhbS1BUlRF
https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.html?audio_id=dira_48E9D1404DAD11F179E9B883034C2FA0
Aktuelles aber auch aus Norddeutschland:
https://www.ardmediathek.de/video/ndr-info/pfas-chemikalien-rund-um-den-militaerflugplatz-hohn-entdeckt/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9hMGEzYTZjMy03NjY5LTQ4Y2UtYTljNC1lM2VkMzQwZWVmYWM
https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/panorama-3,sendung-64522.html
Weitere wichtige Quellen:
Umweltbundesamt (UBA): Leitfaden zur PFAS-Bewertung
https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/359/dokumente/pfas-leitfaden_220221.pdf
Grundlagen zu Persistenz, Bioakkumulation und gesundheitlicher Bewertung von PFAS; beschreibt unter anderem, dass langkettige PFAS im menschlichen Blut nachweisbar sind und erhöhte PFOA-/PFOS-Konzentrationen mit gesundheitlichen Effekten in Verbindung stehen können.
Umweltbundesamt: PFAS im Menschen
https://www.umweltbundesamt.de/pfas-im-menschen
Daraus ergeben sich die ff. Fragen:
- Liegen Daten zur individuellen Belastung der Feuerwehreinsatzkräfte vor?
- Wenn nein, wann beabsichtigt der Landkreis auf Grund der zuvor genannten Anhaltspunkte für eine Belastung der Feuerwehreinsatzkräfte diese Untersuchungen vorzunehmen?
- Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob im Landkreis Lüneburg aktuell oder in der Vergangenheit PFAS-haltige Löschschäume bei Feuerwehren, in der
Feuerwehrtechnischen Zentrale, bei Übungen oder bei besonderen Einsatzlagen verwendet wurden?
- Seit wann werden Löschschäume ohne PFAS verwendet?
- Gibt es eine Übersicht über vorhandene Schaummittelbestände und deren PFAS-Freiheit beziehungsweise PFAS-Gehalt?
- Welche Vorgaben bestehen im Landkreis zur Beschaffung PFAS-freier Löschmittel und einsatzrelevanter Materialien?
- Wurden Feuerwehrkräfte im Landkreis bereits über mögliche PFAS-Expositionen informiert?
- Gibt es Überlegungen zu arbeitsmedizinischer Beratung, freiwilligen Blutuntersuchungen oder einer Expositionsdokumentation für Feuerwehrkräfte?
- Wie wird mit Altbeständen PFAS-haltiger Schaummittel umgegangen, insbesondere hinsichtlich Lagerung, Entsorgung und Ersatzbeschaffung?
- Gibt es bekannte PFAS-belastete Übungsflächen, Einsatzorte oder Abwasser-, Boden- oder Grundwasserbelastungen im Zusammenhang mit Feuerwehreinsätzen oder Übungen der letzten 10 Jahre?
- Welche weiteren Maßnahmen plant die Kreisverwaltung zum Schutz der Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner sowie zur Vermeidung zukünftiger PFAS-
Einträge in Umwelt und Infrastruktur?
Die Verwaltung wird gebeten, die Antwort möglichst getrennt nach Löschmitteln,Einsatzkleidung/Beschaffung, Arbeitsschutz/arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie Umwelt-/Altlastenaspekten darzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 04.06.2026:
- Liegen Daten zur individuellen Belastung der Feuerwehreinsatzkräfte vor?
Nein, es liegen darüber keine Daten vor.
- Wenn nein, wann beabsichtigt der Landkreis auf Grund der zuvor genannten Anhaltspunkte für eine Belastung der Feuerwehreinsatzkräfte diese Untersuchungen vorzunehmen?
Feuerwehreinsatzkräfte sind Einsatzkräfte der jeweiligen Kommune (Gefahrenabwehrbehörde) und dort nach Nds. Brandschutzgesetz ehrenamtlich beschäftigt. Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt daher keine Untersuchung vorzunehmen.
- Ist der Kreisverwaltung bekannt, ob im Landkreis Lüneburg aktuell oder in der Vergangenheit PFAS-haltige Löschschäume bei Feuerwehren, in derFeuerwehrtechnischen Zentrale, bei Übungen oder bei besonderen Einsatzlagen verwendet wurden?
Ja, früher (vor ca. 10 Jahren) wurde PFAS belasteter Löschschaum eingesetzt. Ein konkretes Jahr kann nicht benannt werden.
- Seit wann werden Löschschäume ohne PFAS verwendet?
Seit ca. 10 Jahren; indem PFAS in Löschschäumen verboten wurde. Ein konkretes Jahr kann nicht benannt werden.
- Gibt es eine Übersicht über vorhandene Schaummittelbestände und deren PFAS-Freiheit beziehungsweise PFAS-Gehalt?
Nein, der Landkreis hat keine Übersicht über alle in den Kommunen eingesetzten Schaummittel. Die Beschaffung von Löschschaum obliegt den Kommunen in ihrer eigenen Zuständigkeit. Die FTZ bietet den Kommunen einen Löschschaumlagerbestand an, indem sich die Kommunen unter Kostenbeteiligung bedienen können. Als Schaummittel wird STHAMEX 3% F-15 verwendet. Dieses ist PFAS frei. Das Datenblatt dazu ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
- Welche Vorgaben bestehen im Landkreis zur Beschaffung PFAS-freier Löschmittel
und einsatzrelevanter Materialien?
Es bestehen keine eigenen Vorgaben seitens des Landkreises. Es wird PFAS freies Löschmittel in IBC-Container und handliche 20L Kanister beschafft. Die Kommunen beschaffen in eigener Zuständigkeit.
- Wurden Feuerwehrkräfte im Landkreis bereits über mögliche PFAS-Expositioneninformiert?
Feuerwehreinsatzkräfte sind Einsatzkräfte der jeweiligen Kommune (Gefahrenabwehrbehörde) und dort nach Nds. Brandschutzgesetz ehrenamtlich beschäftigt. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Kommunen. Der Landkreis Lüneburg hat bisher keine Informationen bezüglich PFAS-Expositionen veröffentlicht.
- Gibt es Überlegungen zu arbeitsmedizinischer Beratung, freiwilligen Blutuntersuchungen oder einer Expositionsdokumentation für Feuerwehrkräfte?
Feuerwehreinsatzkräfte sind Einsatzkräfte der jeweiligen Kommune (Gefahrenabwehrbehörde) und dort nach Nds. Brandschutzgesetz ehrenamtlich beschäftigt. Die Zuständigkeit zur arbeitsmedizinischen Beratung und ähnlichem liegt bei den Kommunen. Ob dort eine Expositionsdokumentation von Feuerwehrkräften vorliegt, ist nicht bekannt. Der Landkreis Lüneburg führt selber keine Datenbank.
- Wie wird mit Altbeständen PFAS-haltiger Schaummittel umgegangen, insbesondere hinsichtlich Lagerung, Entsorgung und Ersatzbeschaffung?
Ob Altbestände PFAS-haltiger Schaummittel sich bei den Feuerwehren befinden, ist dem Landkreis nicht bekannt. Der Landkreis selber hat keine PFAS-haltigen Schaummittel mehr im Bestand. Bezüglich Ersatzbeschaffungen wird ich auf die o.g. Ausführungen verwiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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355,7 kB
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