Antrag an Fachausschüsse - 2026/201
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 05.06.2026 zur Vorlage 2026/129 - Antrag der CDU-Fraktion vom 4.5.2026 Ausstattung und Fähigkeit der Feuerwehrtechnischen Zentral (FTZ) stärken (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 08.06.2026)
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Klimacheck:
- keine oder geringe Klimawirkung
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Kreistagsbüro
- Verantwortlich:
- SPD Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Beratung
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11.06.2026
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Geplant
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Kreisausschuss
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Beratung
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Geplant
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Kreistag
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Ergänzend zum Antrag der CDU-Fraktion vom 4.5.2026 - Vorlage 2026/129 - stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag:
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Die vakanten Stellen (z.B. durch Eintritt in die Altersrente) in der FTZ werden zeitnah nachbesetzt. Bereits zeitgerecht vor Eintritt von Mitarbeitenden in die Altersrente werden Nachfolgende gesucht und ggf. eingewiesen/ausgebildet.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss zeitnah zu berichten, wenn die genannte Verfahrensweise gefährdet wird. -
Der Leistungsumfang der FTZ ist über den bisherigen Leistungsumfang hinaus an die fortscheitende Technisierung und die gesteigerte Einsatzleistung der Feuerwehren anzupassen.
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob für künftige Aufgaben eine Erhöhung der Stellen für Fachpersonal unabdingbar ist. -
Neben dem Fachpersonal gehören auch entsprechenden Räumlichkeiten und technische Ausstattungen zu einer zukunftsfähigen FTZ.
Aus diesem Grunde wird die Planung einer modernen FTZ mit Nachdruck durchgeführt. Um später zügige Entscheidungen zu ermöglichen, werden Mitglieder des Kreistages (vornehmlich des zuständigen Ausschusses) einbezogen. -
Die neue Ausbildungsverordnung stellen die Ortswehren und den Landkreis vor eine weitere Herausforderung.
Die Verwaltung wird daher gebeten zu prüfen, ob zusätzliche Ausbilder und Ausbildungsräume benötigt werden. Sind diese Räumlichkeiten in der jetzigen FTZ darstellbar? - Zum Verfahren wird auf Ziff. 3 des CDU-Antrages verwiesen.
Sachverhalt
Begründung erfolgt mündlich.
Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2026:
zu 1:
Zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme sind in der FTZ keine Stellen akut vakant. Jedoch ist der Verwaltung die besondere Personalsituation in der FTZ aufgrund relativ zeitnah parallel zueinander eintretender Ruhestände bewusst. Deshalb wurde dem sicheren ruhestandsbedingten Ausscheiden des Kreisschirrmeisters zum 01.01.2027 bereits mit einer frühzeitigen Personalsuche zur Nachbesetzung und infolgedessen einer Neueinstellung zum 01.07.2026 begegnet, um hier einen Wissenstransfer sicherstellen zu können. Einer weiteren voraussichtlich zum 01.01.2027, spätestens zum 01.03.2027 eintretenden Vakanz eines Gerätewartes wird ebenfalls zur Sicherstellung des Wissenstransfers zum 01.10.2026 abgeholfen. Diese Maßnahmen sind nur aufgrund von zwei unvorhersehbaren Langzeiterkrankungen im Fachbereich 3 mit dem aktuellen Personalkostenbudget vereinbar. Weitere personelle Maßnahmen in der FTZ sind zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund des bestehenden Personalkostenbudgets nicht möglich; das Budget ist ausgereizt. Sofern für die FTZ eine dauerhafte Personalmehrung, z.B. zur Bearbeitung eines größeren Aufgabenspektrums für die Feuerwehren, angestrebt wird, so wäre dies schnellstmöglich im Vorgriff auf einen etwaigen Nachtragsstellenplan 2026 im Herbst diesen Jahres oder alternativ mit dem Stellplan 2027, der voraussichtlich jedoch nicht vor Mai/Juni 2027 genehmigt sein wird, realisierbar.
zu 2.
Die Verwaltung plant hierzu ein Bedarfsgutachten durch ein externes Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Hierbei wird der aktuelle und zukunftsfähige Leistungsumfang der FTZ betrachtet und bewertet. Die Leistungsbeschreibung zur Erstellung eines Bedarfsgutachtens wurde gefertigt und die Ausschreibung steht kurz bevor.
zu 3.
Die Verwaltung plant hierzu ein Bedarfsgutachten durch ein externes Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Hierbei wird das Fachpersonal, die Räumlichkeiten sowie technische Infrastruktur betrachtet und bewertet. Die Leistungsbeschreibung zur Erstellung eines Bedarfsgutachtens wurde gefertigt und die Ausschreibung steht kurz bevor.
zu 4.
Die neue Ausbildungsverordnung ist für 2028 geplant. Derzeit liegen der Verwaltung keine offiziellen Unterlagen zur Verfügung. Nach Rücksprache mit der Kreisausbildungsleitung ist der jetzige Stand an Ausbildern und Ausbildungsräumen ausreichend. In dem bereits oben genannten Bedarfsgutachten wird dieses ebenfalls bewertet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,6 kB
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